Auszug - Schulraumnot im Märkischen Viertel und Reinickendorf-Ost  

 
 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 10.33
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 12.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 10.06.2013, um 17:00 Uhr, Raum 338
0455/XIX Schulraumnot im Märkischen Viertel und Reinickendorf-Ost
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SchulausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Schule, Bildung und Kultur
 
Wortprotokoll
Beschluss

Redebeiträge:

Redebeiträge:

Frau BzStR´in Schultze-Berndt, Herr Muschner, Herr Dzembritzki, Herr Rietz, Herr Adamski, Herr Käber

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Annahme mit Mehrheit

 

Sachverhalt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der Schulraumnot im Märkischen Viertel und Reinickendorf - Ost wie folgt zu begegnen:

 

Märkisches Viertel

  1. Verbleib der Staatlichen Europa-Schule Berlin (Märkische Grundschule) im Märkischen Viertel unter der Maßgabe, ab dem Schuljahr 2014/15 einen Regelzug in den bestehenden Räumen aufzunehmen. Dies entspricht auch den Vorschlägen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
  2. Entwicklung einer inklusiven Modellschule am Standort Lauterbach. Der Verbleib der Sekundarstufe am Standort Lauterbach wird durch das Bezirksamt geprüft und gegebenenfalls mit dem zu entwickelnden Konzept der Schule abgestimmt.
  3. Erweiterung der Peckwisch-Grundschule aus Mitteln des Stadtumbaus West.
  4. Veränderter Zuschnitt des Einzugsbereiches der Rollberge-Grundschule mit dem Ziel, das Märkische Viertel zu entlasten.

 

Reinickendorf - Ost

  1. Anbau mobiler Unterrichtsräume an den Standorten Kolumbus-Grundschule und Hausotter-Grundschule.
  2. Beantragung eines dreizügigen Schulneubaus bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. In Abhängigkeit von der Aufnahme dieser Baumaßnahme in die bezirkliche Dringlichkeitsliste kann kompensatorisch eine Filiallösung notwendig werden.

 

 
 

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