Auszug - Neue Fahrradstreifen und Fahrradwege bei den bezirklichen Maßnahmen stets prüfen! Federführung: Bau-/Stapl.-A.
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Herr Teller begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion.
Frau Sollfrank erklärt, dass es in den Beratungen zum Haushalt abgelehnt wurde, einen gesonderten einen Titel für die Prüfung von neuen Fahrradstreifen oder Fahrradwegen zu schaffen. Die Kosten für die Prüfung sind bei den betreffenden Maßnahmen bereits enthalten.
Auf Nachfrage von Herrn F. Marten erklärt Herr BzStR Lambert, dass eine Prüfung bei großen Baumaßnahmen der Straßenerneuerung stattfindet.
Herr Spiegel nennt einige Straßen, die vor Baubeginn geprüft wurden – Aroser Allee, Quickborner Str., Ruppiner Chaussee, Markstr. – es werde stets geprüft, ob Fahrradstreifen oder Fahrradwege angelegt werden können.
Herr Teller schlägt als antragstellende Fraktion eine Änderung zur Drucksache vor.
Frau Peter fragt, wo der Antrag nach der Streichung hinzielen solle.
Herr BzStR Lambert erklärt, dass die Baumaßnahmen im Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung verabschiedet werden.
Herr Mazatis schlägt Abstimmung zum Antrag vor, der Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung solle entscheiden, da er die Federführung bei diesem Antrag habe.
Herr F. Marten bittet um Aufnahme für das Protokoll, dass der Antrag eigentlich erledigt ist. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Verkehrsausschusses sprechen sich einstimmig gegenüber dem federführenden Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0133/XIX – in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei das öffentliche Straßenland betreffenden Maßnahmen aus Investitionsausgaben die Einführung von Fahrradstreifen bzw. Anlegung von neuen Fahrradwegen stets bei den Planungen zu prüfen und sich vor dem Beginn der jeweiligen Maßnahme mit den für Verkehr und das Bauwesen zuständigen Ausschüssen der BVV ins Benehmen zu setzen.
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