Auszug - Verbot von Müllabwurfanlagen verhindern Mitberatung: Umwelt-A.
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Herr
St. Schmidt verliest das Beratungsergebnis des mitberatenden Umweltausschusses. Herr
Dannenberg begründet darauf hin die Drucksache seitens der antragstellenden
Fraktion und zitiert im Zuge seiner Ausführungen aus den Änderungen der
Bauordnung, die die Möglichkeit der Offenhaltung von Müllabwurfanlagen vorsieht,
wenn die Nachsortierung des Mülls gegeben sei. In diesem Zusammenhang weist
Herr Dannenberg auf die Kosteneinsparungen für Mieterinnen und Mieter hin. Herr
Collé erklärt, dass eine Nachsortierung nur bei bereits bestehender
Mülltrennung möglich sei. Anschließend geht er auf das bestehende Müllkonzept
der Gesobau ein und legt detailliert dar, aus welchen Gründen die vorliegende
Drucksache seitens seiner Fraktion nicht zustimmungsfähig sei. Herr
Wilhelm ergänzt die Ausführungen von Herrn Collé dahingehend, als dass er die
Argumente des Wohnungsunternehmensverbandes wieder gibt, der sich ebenfalls für
die Schließung der Müllabwurfanlagen ausspricht. Des Weiteren weist Herr
Wilhelm auf die Problematik des mangelnden Brandschutzes beim Betrieb von
Müllschluckern hin. Herr
Dannenberg erklärt ausdrücklich, dass für seine Fraktion die Interessen der
Mieter im Vordergrund stehen. Im
Anschluss daran bringt Herr Collé folgenden Änderungsantrag ein: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus
dafür einzusetzen, dass beim gesetzlichen Verbot von Müllabwurfanlagen eine
Übergangsfrist gilt, die ausreichend ist, damit die Anlagen im Märkischen
Viertel erst im Zuge der Sanierungsmaßnahmen geschlossen werden müssen. und
begründet diesen ausführlich. Im
Verlauf der weiteren umfassenden Diskussion gibt Herr Hauschild für seine
Fraktion bekannt, der Ursprungsfassung der Drucksache nicht zustimmen zu
wollen. Danach
lässt Her St. Schmidt über den vorstehend aufgeführten Änderungsantrag der
SPD-Fraktion abstimmen: Ablehnung
mit Mehrheit (4/7/1) Der
Vertreter der FDP-Fraktion beteiligte sich nicht an der Abstimmung. Es
wird folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen
mehrheitlich (7/6/0), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das
Ersuchen - Drucksache Nr. 1013/XVIII - als Empfehlung in folgender
geänderter Fassung anzunehmen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus
nochmals dafür einzusetzen, dass Müllschlucker nicht gesetzlich verboten
werden. Die Interessen der Mieter im MV dürfen nicht ignoriert werden. Die
örtlichen Wohnungsbaugesellschaften sollen dazu vom Bezirksamt angehalten
werden, Müllabwurfanlagen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu betreiben
und nicht zu schließen. |
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