Auszug - Verbot von Müllabwurfanlagen verhindern Mitberatung: Umwelt-A.  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 3.8
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 04.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1013/XVIII Verbot von Müllabwurfanlagen verhindern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Jürn Jakob Schultze-Berndt
Wolfgang Weichert
Joachim Leschnitzer
 
Drucksache-Art:ErsuchenBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr St

Herr St. Schmidt verliest das Beratungsergebnis des mitberatenden Umweltausschusses.

 

Herr Dannenberg begründet darauf hin die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion und zitiert im Zuge seiner Ausführungen aus den Änderungen der Bauordnung, die die Möglichkeit der Offenhaltung von Müllabwurfanlagen vorsieht, wenn die Nachsortierung des Mülls gegeben sei. In diesem Zusammenhang weist Herr Dannenberg auf die Kosteneinsparungen für Mieterinnen und Mieter hin.

 

Herr Collé erklärt, dass eine Nachsortierung nur bei bereits bestehender Mülltrennung möglich sei. Anschließend geht er auf das bestehende Müllkonzept der Gesobau ein und legt detailliert dar, aus welchen Gründen die vorliegende Drucksache seitens seiner Fraktion nicht zustimmungsfähig sei.

 

Herr Wilhelm ergänzt die Ausführungen von Herrn Collé dahingehend, als dass er die Argumente des Wohnungsunternehmensverbandes wieder gibt, der sich ebenfalls für die Schließung der Müllabwurfanlagen ausspricht. Des Weiteren weist Herr Wilhelm auf die Problematik des mangelnden Brandschutzes beim Betrieb von Müllschluckern hin.

 

Herr Dannenberg erklärt ausdrücklich, dass für seine Fraktion die Interessen der Mieter im Vordergrund stehen.

 

Im Anschluss daran bringt Herr Collé folgenden Änderungsantrag ein:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass beim gesetzlichen Verbot von Müllabwurfanlagen eine Übergangsfrist gilt, die ausreichend ist, damit die Anlagen im Märkischen Viertel erst im Zuge der Sanierungsmaßnahmen geschlossen werden müssen.

 

und begründet diesen ausführlich.

 

Im Verlauf der weiteren umfassenden Diskussion gibt Herr Hauschild für seine Fraktion bekannt, der Ursprungsfassung der Drucksache nicht zustimmen zu wollen.

 

Danach lässt Her St. Schmidt über den vorstehend aufgeführten Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Ablehnung mit Mehrheit      (4/7/1)

 

Der Vertreter der FDP-Fraktion beteiligte sich nicht an der Abstimmung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich (7/6/0), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 1013/XVIII - als Empfehlung in folgender geänderter Fassung anzunehmen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus nochmals dafür einzusetzen, dass Müllschlucker nicht gesetzlich verboten werden. Die Interessen der Mieter im MV dürfen nicht ignoriert werden.

 

Die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften sollen dazu vom Bezirksamt angehalten werden, Müllabwurfanlagen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu betreiben und nicht zu schließen.

 
 

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