Tagesordnung - 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung
Datum: Mi, 04.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschriften der 3. Sitzung vom 03.05.2017 und der 4. Sitzung vom 05.07.2017      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Keine Wildtiere im Zirkus!  
0043/XX  
Ö 3.2  
Weiteres freies W-Lan bei Baumaßnahmen in Reinickendorf
0312/XX  
Ö 3.3  
Modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen - Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden  
0454/XX  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

   
    12.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 13.4 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten (Federführung) und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung (Mitberatung)

   
    04.10.2017 - Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung
    Ö 3.3 - im Ausschuss abgelehnt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Ablehnung mit Mehrheit

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 2 (FDP, ein Bürgerdeputierter der CDU)   dagegen: 13 (CDU, SPD, AfD, B90/Grüne, Die Linke)   Enthaltung: /

   
    18.10.2017 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.15 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Vertagung

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    20.11.2017 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.14 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    29.11.2017 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 4.10 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Vertagung

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    30.11.2017 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.10 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    19.12.2017 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 4.7 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    15.01.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.6 - im Ausschuss abgelehnt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Ablehnung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 1 (FDP)   dagegen: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/Linke)   Enthaltung: 0

   
    14.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.8 - in der BVV abgelehnt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Gemäß Konsensliste Ablehnung

 

Ö 3.4  
Dauernde Verschmutzung verringern  
0526/XX  
Ö 4  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 5  
Verschiedenes      
                 
 
 

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