Auszug - Modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen - Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 04.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0454/XX Modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen - Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Senftleben, Mieke - FDP-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 17:18 Uhr

 

-          Begründung zur Drucksache von Herrn Dr. Schramm

-          Herr Westerkamp erklärt, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Zustimmung erfolge – die Fraktion habe die Auffassung, dass der Antrag ein völlig falsches Signal sende, Reinickendorf sollte sich daran nicht beteiligen und bittet, dies zu Protokoll zu nehmen

-          Herr Wohlert schlägt nach seiner Meinungsäußerung vor, den Antrag zu konkretisieren

-          die weiteren Fraktionen teilen die Auffassung von Herrn Westerkamp

-          Herr BzStR Brockhausen erklärt, dass im Senat bereits ein Antrag zur Änderung des Gesetzes für die Wohnraum-Zweckentfremdung eingebracht wurde – Änderungen müssen berlinweit vorgenommen werden, die Wirtschaft benötigt einheitliche Vorschriften – den Antrag beurteile er kritisch – der Bezirk könne auch keine Aufführungsvorschriften ändern, dies werde vom Senat vorgenommen


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für einfache und klare Regelungen zugunsten von Home-Sharing einzusetzen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, bis zur Umsetzung o. g. Regelungen eigene Ausführungsbestimmungen zum Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.

 

Darin soll deutlich erkennbar sein, dass sich das Bezirksamt an die geltende Landesgesetzgebung in den Grenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen hält. Das Bezirksamt soll also Home-Sharing in Haupt- und Zweitwohnungen mehrmals und bis zu 182 Tagen im Jahr zulassen. Vermietungsmöglichkeiten über Online-Portale werden nicht ausgeschlossen.

 

Ablehnung mit Mehrheit


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 2 (FDP, ein Bürgerdeputierter der CDU)   dagegen: 13 (CDU, SPD, AfD, B90/Grüne, Die Linke)   Enthaltung: /

 
 

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