Mit der Umsetzung der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 wird das materielle Recht der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem (SGB XII) in das SGB IX überführt. In der Schließwoche werden durch den Eingliederungshilfeträger umfangreiche Umstellungsarbeiten durchgeführt.
Schließzeitwoche des örtlichen Eingliederungshilfeträgers für Menschen mit Behinderungen im Amt für Soziales vom 09.12. bis 13.12.2019
Pressemitteilung Nr. 9184 vom 25.11.2019
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