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Drucksache - IX-0944
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Bestätigung der Erbringung der finanziellen Eigenanteile zur Sanierung des Kulturareals im Ernst-Thälmann-Park im Zusammenhang mit der Förderung durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am .28.05.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Begründung Im Rahmen des Antragsprozesses für das Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist dieser Beschluss des Bezirksamtes Pankow erforderlich. Im Projektaufruf 2023 des „Bundesprogramms SJK heißt es: „Die finanziellen Eigenanteile der Kommune bzw. des Landkreises oder des Landes sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen und durch Rats-/Kreistagsbeschluss bzw. Beschluss des entsprechenden Gremiums mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen.“ „Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Der Zuwendungsantrag umfasst insbesondere das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Rats- bzw. Kreistagsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber.“ Nähere Ausführungen finden sich im Dokument „FAQ Projektaufruf 2023“: „Bei Auswahl des Projekts ist zudem zur Antragstellung ein Haushaltsbeschluss oder ein Dokument beizufügen, mit dem die Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils nachgewiesen wird. Möglich ist z.B. auch ein von der Kommune/vom Landkreis beschlossener Wirtschaftsplan, in dem der notwendige kommunale Betrag festgelegt ist. Sofern sich die in Aussicht gestellte Fördersumme im Antragsverfahren von der im Interessenbekundungsverfahren angegebenen Summe unterscheidet, ist ein aktualisierter Rats- bzw. Kreistagsbeschluss vorzulegen.“
Zeitplan ab Bestätigung der Förderung:
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
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