Drucksache - IX-0944  

 
 
Betreff: Bestätigung der Erbringung der finanziellen Eigenanteile zur Sanierung des Kulturareals im Ernst-Thälmann-Park im Zusammenhang mit der Förderung durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA, Eigenmittel SJK Kulturareal 23. BVV am 05.06.2024

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2024

 

An die Bezirksverordnetenversammlung

 

Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Bestätigung der Erbringung der finanziellen Eigenanteile zur Sanierung des Kulturareals im Ernst-Thälmann-Park im Zusammenhang mit der Förderung durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am .28.05.2024 folgenden Beschluss gefasst:

  1.     Das Amt für Weiterbildung und Kultur beantragt r die Erneuerung von Gebäuden des Kulturareals Ernst-Thälmann-Park, Danziger Str. 101/103/105, 10405 Berlin unter Berücksichtigung nachhaltiger und klimaschutzrechtlicher Aspekte eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ in Höhe von 6.000.000 €. Dazu stellt das Bezirksamt Pankow den erforderlichen Eigenanteil aus den bereits für die Sanierung des Kulturareals gesicherten Mitteln (Sanierungsausgleichsbeträge) in Höhe von 10.146.000 € sicher.
  2.      Im Falle eines positiven Förderbescheides werden die Mittel der GSE gGmbH im Rahmen ihres vertraglichen Auftrags zur Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

 


Begründung

Im Rahmen des Antragsprozesses für das Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist dieser Beschluss des Bezirksamtes Pankow erforderlich.

Im Projektaufruf 2023 des „Bundesprogramms SJK heißt es: „Die finanziellen Eigenanteile der Kommune bzw. des Landkreises oder des Landes sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen und durch Rats-/Kreistagsbeschluss bzw. Beschluss des entsprechenden Gremiums mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen.“

Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Der Zuwendungsantrag umfasst insbesondere das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Rats- bzw. Kreistagsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber.“

here Ausführungen finden sich im Dokument „FAQ Projektaufruf 2023“: „Bei Auswahl des Projekts ist zudem zur Antragstellung ein Haushaltsbeschluss oder ein Dokument beizufügen, mit dem die Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils nachgewiesen wird.

glich ist z.B. auch ein von der Kommune/vom Landkreis beschlossener Wirtschaftsplan, in dem der notwendige kommunale Betrag festgelegt ist. Sofern sich die in Aussicht gestellte Fördersumme im Antragsverfahren von der im Interessenbekundungsverfahren angegebenen Summe unterscheidet, ist ein aktualisierter Rats- bzw. Kreistagsbeschluss vorzulegen.“

 

Zeitplan ab Bestätigung der rderung:

  • III./IV. Quartal 2024 Erstellung der angepassten BPU mit Maßnahmen aus dem Energiekonzept einschließlich Haustechnik
  • HHJ 2024 Beginn der Baumaßnahmen
  • HHJ 2028 Abschluss der Baumaßnahmen

 

 

Jahr

Projektausgaben

Bundesmittel SJK

bezirkliche Mittel, Ausgleichsbeträge

2024

1.705.000

852.000

853.000

2025

5.159.000

2.579.000

2.580.000

2026

5.484.000

2.194.000

3.290.000

2027

3.123.000

375.000

2.748.000

2028

675.000

 

675.000

Gesamt

16.146.000

6.000.000

10.146.000

Prozentanteil

100%

37,2%

62,8%

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

Dr. Cornelia Koch Bezirksbürgermeisterin
 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

x

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

x

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

x

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

x

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

x

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

x

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

x

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

 

 
 

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