Drucksache - IX-0943  

 
 
Betreff: Benennung einer Privatstraße im Ortsteil Niederschönhausen in „Rubinweg“

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BzVG BA, Benennung Rubinenweg 23. BVV am 05.06.2024

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Benennung einer Privatstraße im Ortsteil Niederschönhausen in „Rubinweg“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.05.24 folgenden Beschluss gefasst:

Die neu entstehende private Erschließungsstraße an der Wackenbergstr. 112-118 im Ortsteil Niederschönhausen wird in „Rubinweg“ benannt. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan zu erkennen.

Begründung

Die Benennungsabsicht wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 17.04.2024 in der 22. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung mit der Drucksache IX-0866 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

Der private Bauträger errichtet auf dem 8.828 m² großen Gelände eines ehemaligen Gewerbegebietes an der Wackenbergstraße 112 118 im Ortsteil Niederschönhausen eine geplante Neubebauung mit 38 Einfamilienhäusern. Der Baubeginn mit vorbereitenden Maßnahmen war im Oktober 2023. Der Einzug der Mieter ist für September 2024 vorgesehen.

 

Zur Erschließung der Wohnanlage wird eine private Erschließungsstraße errichtet.

 

Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, diese Erschließungsstraße eigenständig zu benennen. Die neu zu bildenden Grundstücke sollen über die Erschließungsstraße nummeriert werden.

 

Für die Benennung der neuen Privatstraße wurde der Straßenname "Rubinweg" gewählt. Der Name leitet sich von dem von Menschen am längsten geschätzten Edelstein „Rubin“ her.

 

Die Benennung der Straße 5 erfüllt die Voraussetzungen zur Umsetzung der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung).

Die Abfrage des Frauenbeirates ergab, dass der Benennung der Straße zugestimmt wird.

 

Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen und gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 11366


Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz i. V. m. der Ausführungsvorschrift Benennung durchgeführt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt 

 

 

Dr. Cordelia Koch

Bezirksbürgermeisterin
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum

 

 

 

Anlage
Lageplan


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen