Drucksache - IX-0924  

 
 
Betreff: Straßenbahn zur Alten Schäferei
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionAusschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.07.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.09.2024    25. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 23. BVV am 05.06.2024
Beschlussempfehlung MobiOrd 25. BVV am 18.09.2024

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Überarbeitung des Masterplans „Alte Schäferei“ auf der Nordwestseite der Schönerlinder Straße („links“ in Fahrtrichtung Schönerlinde) ab der Hans-Schumacher-Str. eine mindestens 7 Meter breite Trasse für die Straßenbahn freizuhalten.

Ferner wird das Bezirksamt beauftrag, bei der Sen UMVK und der BVG im Zusammenhang mit der Planung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 50 darauf hinzuwirken, daß

1. die Straßenbahn ab der Hans-Schumacher-Str. bis zu ihrem Endpunkt vollständig auf eigener Trasse neben der Schönerlinder Straße verläuft.

2. die Endstelle der Straßenbahn auf dem östlich der Schönerlinder Straße gelegen Hauptteil des Gewerbegebietes Buchholz Nord angeordnet wird.

3. die standardisierte NKU im Rahmen des Planfeststellungsverfahren die gesamte Verlängerung (inclusive eines Geplanten Umstiegs an einem S-Bahnhof Schönerlinder Str. und der Erschließung des Gewerbegebietes) betrachtet und nicht Teilabschnitte.

4. die Straßenbahntrasse ab der von Norden kommenden Abfahrt von der A114 auf einer eigenen Brücke, die auch einen Fußweg und eine Radverkehrsanlage aufnehmen kann, niveaugleich zur Straße über die A114 und den Berliner Außenring geführt wird.

5. die Realisierung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 50 abschnittsweise erfolgt:

 A: bis zu einem provisorischen Kehrgleis hinter der Straße nach Arkenberge

 B: bis hinter dem Bahnhof Schönerlinder Straße

 C:  bis zur Endhaltestelle auf dem Gewerbegebiet.


Begründung der Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss teilte mehrheitlich die Auffassung, dass die von der BVV beschlossene ÖPNV-Anbindung des Neuen Stadtquartiers Alte Schäferei nunmehr mit konkreten Planungen unterlegt werden muss. Auch die Realisierung einer eigenen Tram-Trasse entspricht einer Grundsatzposition der BVV. Entgegengehalten wurde dem Antrag, dass für die vorgeschlagene Streckenführung die Nachfrage zu gering sein könnte. Dies wurde mehrheitlich zurückgewiesen und auf die Ergebnisse einer ohnehin vorab erforderlichen Nutzen-Kosten-Untersuchung verwiesen.

Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung die Annahme der Drucksache.

Begründung des Ursprungsantrages Linksfraktion:

Eine grundsätzliche ÖPNV-Erschließung des Neuen Stadtquartiers (NSQ) „Alte Schäferei“ durch einen sogenannten „Nordast der Straßenbahnlinie 50“, der die Haupterschließungsfunktion übernimmt, hat die BVV bereits mehrfach mit breiter Mehrheit beschlossen. Angesichts des Planungsfortschrittes des Bauvorhabens, scheint es hohe Zeit, sich über die Realisierung der Straßenbahn Gedanken zu machen.

Der Vorteil der Führung auf eigener Trasse gegenüber straßenbündiger Führung sowohl für die Straßenbahn als auch für den MIV (und heutigem Wirtschaftsverkehr) ist mittlerweile unbestritten. Insbesondere in Stadtrad- und Sonderlagen, wo unmittelbare Straßenanlieger oft nur sporadisch vorhanden sind, ist eine Realisierung m machbar und angezeigt. Die Schönerlinder Straße stadtauswärts ist ab der Hans-Schumacher-Straße (im Gegensatz zur anderen Straßenseite) nicht mehr bebaut. Bei der Weiterentwicklung des Masterplanes zu B-Plan ist hier entsprechend Vorsorge zu tragen.

Bei den Planungen ist neben einer Erschließung der „Alten Schäferei“ auch eine Erschließung des Gewerbegebietes „Buchholz Nord“ mitzudenken. Bei der gesetzlich standardisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung ist daher der Umstieg an einem zukünftigen Bahnhof „Schönerlinder Straße“ als auch die ÖPNV-Erschließung des Gewerbegebietes miteinzubeziehen. Zumal beide Faktoren den Nutzen des Trassenneubaus noch einmal erheblich steigern dürften.

Das schwierigste Stück bei der Realisierung der Trassen ist die Überquerung von A114 und Berliner (Eisenbahn-)Außenring (BAR). Bei der Schönerlinder Straße ist dies durch einen Damm, der von zwei Brücken unterbrochen wird, gelöst. Eine aufgeständerte Brücke parallel und niveaugleich zur Straße erscheint hier als ökonomischste wenn auch nicht billigste Lösung.

Angesicht der objektiven Schwierigkeiten ist es angeraten, die gesamte Trasse in Teilstücken zu realisieren. In einem ersten, 1,6 km langen Teilstück könnte der Anschluß der „Alten Schäferei“ gebaut werden und über eine kurze Straßenbahnline „50A“ zwischen der (zukünftigen) Wechselstelle Masurenstraße und einer provisorischen Endstelle den Anschluß des NSQ an das U-Bahn-Netz (und die S-Bahn in Pankow) herstellen. In einem zweiten, 600 m langen Teilstück, daß auch abhängig ist von der Realisierung eines S-Bahnhofes, könnte das NSQ auf kurzem Wege ans S-Bahn-Netz angeschlossen werden. Und in einem dritten, 800 m langen Teilstück schließlich das Gewerbegebiet angeschlossen werden, was auch von der zukünftigen Ansiedlung dort abhängig ist.

 
 

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