Drucksache - IX-0921  

 
 
Betreff: Zweckentfremdung von Wohnraum effektiv bekämpfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
19.06.2024 
Fortsetzung 23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 23. BVV am 05.06.2024
2. Ausfertigung Antrag Linke, Bü90/Grüne und SPD 23. BVV am 05.06.2024
2. Ausfertigung Antrag Linke, Bü90/Grüne und SPD Fortsetzung 23. BVV am 19.06.2024

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, mit erhöhtem Nachdruck Maßnahmen zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Pankow zu ergreifen und dabei auch rückwirkend gegen illegale Nutzungen vorzugehen. Der Bezirk Mitte hat erfolgreich gezeigt, wie durch konsequente Maßnahmen und rechtliche Klarheit illegal genutzter Wohnraum zurückgewonnen werden kann. Pankow sollte diese Erfahrungen nutzen und mit entschiedenen Schritten gegen Zweckentfremdungen vorgehen. Dabei sollten u.a. folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Verbesserung der Überwachung und Kontrollen:
    • Umsetzung regelmäßiger und systematischer Kontrollen von Wohngebäuden, um illegale Ferienwohnungen zu identifizieren.
    • Einsatz von spezialisierten Mitarbeitern und Schulungen zur effektiven Erkennung und Verfolgung von Zweckentfremdungen.
    • Untersuchung und Rückverfolgung von Fällen, die vor dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes begonnen haben.
  2. Nutzung digitaler Werkzeuge und Datenanalysen:
    • Einsatz von Datenanalyse-Tools und Algorithmen zur Identifikation von verdächtigen Mustern, z.B. anhand von Online-Plattformen für Ferienvermietungen.
    • Kooperation mit anderen Behörden und Online-Plattformen, um Informationen über illegale Vermietungen auszutauschen.
  3. Erfahrungs- und Wissensaustausch:
    • Regelmäßiger Austausch mit dem Bezirk Mitte und anderen Bezirken, um erfolgreiche Strategien und Erfahrungen zu teilen und umzusetzen.
    • Teilnahme an interdisziplinären Arbeitsgruppen und Netzwerken, um die Effektivität der Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern.

 

Linksfraktion: Maximilian Schirmer, Maria Bigos, Frederik Bordfeld

Fraktion Bü90/Grüne: Almuth Tharan und Christoph Göring

Fraktion der SPD: Roland Schröder


Begründung:

Angesichts der aktuellen Wohnraummangellage ist es unerlässlich, dass der Bezirk Pankow alle verfügbaren Mittel einsetzt, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden und diesen dem Wohnungsmarkt zurückzuführen. Der Bezirk Mitte hat vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein wegweisendes Grundsatzurteil errungen (Aktenzeichen: OVG 5 B 5/22 u.a.), das Klarheit schafft und es ermöglicht, auch rückwirkend gegen Zweckentfremdung vorzugehen.

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil festgelegt, dass die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes baurechtlich unzulässig war. Zudem wurde klargestellt, dass der Bestandsschutz nicht greift, wenn es sich um eine gewerbliche Nutzung in einem allgemeinen Wohngebiet handelt. Damit steht fest, dass auch rückwirkend Eigentümer belangt werden können, die Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt haben.

Diese Rechtssicherheit bietet dem Bezirksamt Pankow eine solide Grundlage, um ähnliche Maßnahmen zu ergreifen und den Wohnungsmarkt zu entlasten. Durch die Nutzung der Erfahrungen und Strategien aus dem Bezirk Mitte kann Pankow effektiver gegen illegale Ferienwohnungen vorgehen und somit dringend benötigten Wohnraum für die reguläre Vermietung zurückgewinnen.

Es ist von größter Bedeutung, dass das Bezirksamt Pankow die erfolgreiche Vorgehensweise des Bezirks Mitte übernimmt und mit Hochdruck daran arbeitet, Wohnraum zu sichern und zurückzugewinnen. Die Maßnahmen sollen dabei auch rückwirkend gelten, um sicherzustellen, dass sämtliche Zweckentfremdungen aufgedeckt und geahndet werden.

Die Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum ist angesichts der aktuellen Wohnraummangellage von herausragender Bedeutung.

 

 
 

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