Drucksache - IX-0917  

 
 
Betreff: Zurück zur Prävention - Kooperation mit Krankenkassen erneuern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit mitberatender Ausschuss
11.06.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vertagt   
25.06.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vertagt   
09.07.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vertagt     
Kinder- und Jugendhilfeausschuss federführender Ausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 23. BVV am 05.06.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept vorzulegen, wie das bestehende Angebotsspektrum an Präventionsprojekten und Unterstützungsangeboten im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit um Angebote erweitert werden kann, die sich auf seelische Gesundheit erstrecken (vgl. §20 SGB V Abs. 3). Dabei ist eine Kooperation mit und die Kostenerstattung durch die Krankenkassen anzustreben.

Vorausgesetzt ist eine Erfassung der Bedarfe und Bewertung inwieweit diese Bedarfe ggf. mit weiteren bezirklichen Unterstützungsangeboten und Leistungen zusammenfallen, die hohe Folgekosten verursachen, insbesondere Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen. Die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung sind dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss sowie dem Ausschuss für Soziales, Senior:innen und Gesundheit vorzulegen und darauf aufbauend eine Implementierung möglicher Projekte zu diskutieren.

Zur Entscheidung darüber, welche Projekte für Pankow umgesetzt werden könnten, sind evidenzbasierte und bewährte Orientierungshilfen heranzuziehen wie bspw. die „Grüne Liste Prävention“, um eine verlässliche Bewertung der Effektivität bestehender Ansätze und Programme vorzunehmen und Zielgruppen trotz eingeschränkter finanzieller Rahmensetzung des bezirklichen Haushaltes gezielt erreichen zu können. Bisherige Schwerpunktsetzungen auf körperliche Gesundheit sind ggf. verhältnismäßig anzupassen. In die Erarbeitung sind relevante Beauftragte und zuständige Ämter hinzuziehen, im Mindesten jedoch

 

  • der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst,
  • der Teilhabefachbereich Jugend,
  • die oder der neu einzustellende Verfahrenslots:in
  • die Organisationeinheit Qualität, Planung und Koordination des bezirklichen Gesundheitswesens und
  • die oder der Beauftragte für Kinder- und Familienarmut.

 

Mögliche Angebote sind mit geringen Zugangskriterien zu versehen, die an den Bedürfnissen der ermittelten Zielgruppen angepasst sind. Zudem sind vorzugsweise lebensweltorientierte Angebote (vgl. §20 SGB V Abs.2 Satz 2) zu prüfen in Bezirksregionen zu bevorzugen, die eine hohe Dichte an Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen aufweisen.

BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer


Begründung:

Derzeitige Präventionsangebote im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit fokussieren sich lediglich auf Leistungen, die allein auf die körperliche Verfassung abzielen. Die seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wird kaum bis gar nicht berücksichtigt, wie auch in den Antworten auf die kleine Anfrage 0823-IX erkenntlich. Prävention über den §20ff SGB V sowie die Grüne Liste Prävention sind im Bezirk durchaus bekannt, die Gruppe der Kinder, Jugendlichen und Familien jedoch unterrepräsentiert.

Abseits der Frühen Hilfen, die durch die gleichnamige Bundesstiftung finanziert werden, steht für den Bereich Jugend lediglich das Landesprogramm „Kitas bewegen – für die gute gesunde Kita“ (LggK) und das ebenfalls landesseitig finanzierte Flexibudget zur Verfügung. Vom Bezirk aus initiierten Angebote sind im Kita-Bereich angesiedelt, mit Umsetzungsverantwortung bei den dazugehörigen Trägern und rein auf die körperliche Gesundheit mit starkem Fokus auf Bewegung begrenzt. Die psychische Gesundheit und ihr Einfluss auf die weitere, auch körperlicher Kindesentwicklung bleibt trotz starkem Zuwachs der Fallzahlen im Bereich §35a SGB VIII zu wenig berücksichtigt. Dies führt zu relevanten Folgekosten für den Bezirk, die durch gezielte, präventive Angebote im Bereich seelischer Gesundheit langfristig gesenkt werden könnten, denn Präventionsprojekte sind nach §20ff SGB V bei den Krankenkassen erstattungsfähig.

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen machen vor, wie Prävention Betroffene nachhaltig entlasten und gleichzeitig Kosten für die Kommunen senken kann. Bewährte und empfohlene Projekte im Kontext der evidenzbasierten „Grünen Liste Prävention“ umfassen den Einfluss des Nikotin- und Alkoholkonsums von Eltern auf ihre Kinder, inklusive der fetalen Alkoholspektrumsstörung (FASD), dem Umgang mit und Prävention von Gewalt durch individuelle Kommunikations- und Resilienzsteigerung der Kinder und Jugendlichen sowie der Kompetenzsteigerung von Fachkräften im Umgang mit hyperkinetischem Verhalten.

Nicht zuletzt müssen präventive Angebote insbesondere in diesem Bereich implementiert und gestärkt werden, weil laut Bundestherapeutenkammer rund die Hälfte der psychischen Erkrankungen noch vor dem 19. Lebensjahr entstehen.

 
 

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