Drucksache - IX-0904  

 
 
Betreff: Auflösung des Eltern-Kind-Zimmers (EKZ) am Standort Fröbelstr. 17

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA, 23. BVV am 05.06.2024

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin .2024

 

 

 

An die  Drucksache-Nr.:
Bezirksverordnetenversammlung

 

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Auflösung des Eltern-Kind-Zimmers (EKZ) am Standort Fröbelstr. 17

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.05.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Das Eltern-Kind-Zimmer am Standort Fröbelstr. 17, Haus 6 wird aufgegeben und zukünftig wieder einer allgemeinen Büronutzung zugeführt.

Begründung

In Erledigung der in der 12. Sitzung am 30.012023 beschlossenen Drucksache Nummer VII-0328

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob eine begrenzte Anzahl von Eltern-Kind-Arbeitsplätzen in den Dienststellen des Bezirks eingerichtet werden können, welche Abteilungen hierfür besonders geeignet wären und welche Auswirkungen dieses auf den Haushalt hätte und ob es einen Bedarf gibt.“

 

wurde ein Eltern-Kind-Zimmer eingerichtet.

 

r einige Jahre war das Eltern-Kind-Zimmer ein geeignetes Instrument um Mitarbeitenden mit Kindern in einem Betreuungsnotfall einen geeigneten kindgerechten Arbeitsort anzubieten. Schon in der damaligen Umsetzung zeigte sich allerdings, dass angesichts der diversen Standorte des BA ein zentrales EKZ nicht optimal ist.

 

Das Bezirksamt hat bereits 2012 den Ausbau der Möglichkeiten zum non-territorialen Arbeiten gefordert. Dies ist inzwischen durch den Fachbereich IKT umgesetzt. Die Geschäftsbereiche sind inzwischen mit mobilen Endgeräten ausgestattet, die Beschäftigten mit Kindern auch kurzfristig im Betreuungsfall eine Arbeitsmöglichkeit im mobilen Arbeiten bieten.

 

Der Fachbereich Innere Dienste verzeichnete in den letzten 3 Jahren lediglich eine Buchung für das EKZ. Angesichts der geringen Nutzung und der inzwischen flächendeckenden Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten ist der Bedarf für ein EKZ nicht mehr gegeben.

 

Aus diesem Grund wird das Eltern-Kind-Zimmer aufgelöst und einer allgemeinen Büronutzung zugeführt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

 

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

rn Pasternack

Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management

 

 
 

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