Drucksache - IX-0903  

 
 
Betreff: Jahresabschlussergebnis 2023 für den Bezirk Pankow von Berlin

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
19.06.2024 
Fortsetzung 23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA Jahresabschluss 2023, 23. BVV am 05.06.2024
VzK §15 BezVG BA, Fortsetzung 23. BVV am 19.06.2024
VzK §15 BezVG BA Jahresabschluss 2023, Forts 23. BVV am 19.06.2024

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Jahresabschlussergebnis 2023 für den Bezirk Pankow von Berlin

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 das Jahresabschlussergebnis 2023 für den Bezirk Pankow von Berlin zur Kenntnis genommen.

Begründung

I. Ergebnis

Die Senatsverwaltung für Finanzen (Sen Fin) hat mit Schreiben vom 12.04.2024 zur „Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung / Jahresabschluss 2023 der Bezirke “ das vorläufige Jahresabschlussergebnis r 2023 auch für den Bezirk Pankow übermittelt.

r den Bezirk Pankow liegt danach im Jahr 2023 ein vorläufiges Jahresergebnis nach Basiskorrektur in Höhe von - 13.754 T€ vor.

Das von Sen Fin stets berechnete isolierte Jahresergebnis, das gegenüber dem vorläufigen Jahresabschluss um den Ergebnisvortrag aus 2021 in Höhe von - 2.194 T€ gemindert ist, liegt bei - 11.560 T€ (rechnerische Größe).


 

r Pankow ergibt sich folgende Aufstellung:

Herleitung des Jahresergebnisses 2023

T€

Ergebnis vor Basiskorrektur (BK)

-117.889

Basiskorrektur

+104.135

Ergebnis nach Basiskorrektur

-13.754

Nach 2023 vorgetragenes Ergebnis aus 2021

-2.194

Isoliertes Jahresergebnis nach BK

-11.560

 

Auf der Grundlage von § 12 Haushaltsgesetz (HG) 2022/2023 haben die Bezirke ein negatives Jahresergebnis durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage zu reduzieren. Die Ergebnisrücklage für Pankow beträgt 2.705 T€. Damit wird das bestehende Defizit auf - 11.049 T€ reduziert.

II. Basiskorrektur

In der Basiskorrektur berücksichtigt Sen Fin diverse Sachverhalte aufgrund von gesetzlichen Änderungen, politischen Vorgaben, vereinbarten Verfahren, erteilten Zusagen von Sen Fin oder nach Antragstellung durch die Bezirke. Erst danach steht nachträglich auch die endgültige Zuweisung 2023 für den Bezirk Pankow fest.

Die Basiskorrektur führt in 2023 bei allen Bezirken zu einer Erhöhung der Zuweisung. Die ursprüngliche Zuweisung für Pankow (einschließlich der vier Fortschreibungen der Globalsumme) in Höhe von 946.211 T€ wurde im Zuge der Basiskorrektur um 104.135 T€ auf 1.050.346 T€ erhöht.

Eine tabellarische Übersicht über die Zusammensetzung bzw. Entstehung des Jahresergebnisses ist der Anlage zu entnehmen. Folgende Hinweise gibt es zu den einzelnen Kategorien:

  •             Im Ausgabefeld Z (= sonstige Transfers, d. h. Transfers, die nicht über Produktbudgetierung zugewiesen werden) erfolgte im Rahmen der Basiskorrektur eine deutliche Erhöhung um rd. 26.212 T€, die im Wesentlichen auf die hohen Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wohngeldreform zurückzuführen ist. Für das Bezirksergebnis ist der Z-Teil jedoch nicht relevant, weil diese Ausgaben immer zu 100 % basiskorrigiert werden. Danach stehen höheren bzw. geringeren Ausgaben immer entsprechend eine Erhöhung bzw. Kürzung gegenüber.
  •             Bei den (gezielten) Investitionsmaßnahmen wurde eine Reduzierung um rd. 3.964 T€ vorgenommen, die ebenfalls neutral auf das Ergebnis wirkt, weil auch hier die Zuweisung an die tatsächlichen Ausgaben angepasst wurde.
  •             Die Einnahmevorgabe bei den Einnahmefeldern E04 und E05 wurde um insgesamt rd. 13.182 T€ überschritten. Auch hier wirkt die Basiskorrektur neutral auf das Ergebnis, da diese Einnahmen ebenfalls zu 100 % basiskorrigiert werden.
  •             Im Bereich der Zuweisung über das Produktsummenbudget (PSB), d. h. für die Ausgabefelder A (konsumtive Ausgaben), Personal und T (Transferausgaben) wurde die Zuweisung mit der dritten Anpassung der Globalsumme (Schreiben Sen Fin vom 19. August 2022 gegenüber der ursprünglichen Zuweisung um insgesamt rd. 28.042 T€ erhöht.
    Es wurden Mehrmittel des Senats (u.a. zur Umsetzung der Schwerpunkte der Regierungspolitik) und Mehrmittel des Abgeordnetenhauses (u.a. zum Ausbau der Bibliotheken und zur Digitalisierung der VHS) umgesetzt. Der T-Teil wurde in diesem Zusammenhang um rd. 76.745 T€ und der A-Teil mit rd. 10.681 T€ basiskorrigiert (ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die Bewirtschaftungsausgaben (A08), wo bedingt durch die Energiepreiserhöhungen und die Anmietung von Schulersatzstandorten rd. 8.653 T€ basiskorrigiert wurden). Die Personalausgaben wurden mit der Basiskorrektur um ca. 7.643 T€ fortgeschrieben.

Grundsätzlich erfolgt mit der vorliegenden Basiskorrektur im Wesentlichen

  •             die Umsetzung von Mehrmitteln des Abgeordnetenhauses, die aus dem Haushaltsgesetz 2022/2023 resultieren.
  •             die Umsetzung der Mehrmittel des Senats, die sich aus dem Anpassungsschreiben von Sen Fin zur Globalsummen-Zuweisung vom 19.August 2022 ergeben.
  •             Die Berücksichtigung von Sachverhalten, die zu Mehrbelastungen bei den Bezirken geführt haben (u.a. Mehrausgaben aufgrund von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine und durch die Energiepreissteigerungen)

III. Ableitung des Ergebnisses im Einzelnen

a) Personal

Die veranschlagten Personalausgaben innerhalb des Zuweisungsteils wurden nach Basiskorrektur um rd. 2.455 T€ unterschritten. Außerhalb des Zuweisungsteils lag bei den Personalausgaben eine Überschreitung von rd. 359 T€ vor, so dass die Unterschreitung insgesamt rd. 2.096 T€ beträgt, die als Ausgleich für Mehrausgaben an anderer Stelle des Haushalts eingesetzt werden konnte.


b) A-Teil

Die Veranschlagungsvorgabe (Mindestveranschlagung) für die Lehr- u. Lernmittel (A01) wurde einschließlich erfolgter Zuführungen an bzw. Entnahmen aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Schulgesetz um 88,6 T€ überschritten und somit eingehalten.

Beim Hochbauunterhalt (A02) wurden die Leitlinien für den Schulbauunterhalt um rd. 230 T€ unterschritten, während die Leitlinie im Bereich des nichtschulischen Hochbauunterhalts um rd. 392 T€ überschritten wurde. Der Nachholbetrag aus dem Jahr 2022 für den schulischen Bauunterhalt in Höhe von insgesamt rd. 4.736 T€ sollte teilweise in 2023 in Höhe von 1.597 T€ nachgeholt werden, was jedoch nicht gelungen ist. Der Nachholbetrag hat sich vielmehr um die o.g. Unterschreitung von 230 T€ auf insgesamt rd. 4.966 T€ erhöht.

Die Leitlinie für die Tiefbau-Unterhaltung (A03) wurde hingegen exakt eingehalten, während die Ansätze für die Grünflächenunterhaltung (A04) sogar um ca. 250 T€ überschritten wurden.

Bei den Ausgaben für Beköstigung (A07) wurden die Ansätze um rd. 1.914 T€ unterschritten. Die Nachbudgetierung im Zuge der Basiskorrektur führte am Ende jedoch zu einer verbleibenden Überschreitung von rd. 185 T€.

Die Ansätzer die Bewirtschaftungsausgaben (A 08) in Höhe von 30.242 T€ wurden erneut im achten Jahr nacheinander überschritten. Die Energiepreissteigerungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben weiterhin Auswirkungen auf die Gebäude im Bezirk Pankow. Die Überschreitung von insgesamt rd. 11.651 T€ wurde zu einem großen Teil in Höhe von rd. 8.652 T€ basiskorrigiert.

c)  T-Teil

HbL

Bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) wurden die Ansätze um insgesamt rd. 51.423 T€ überschritten. Im Zuge der Fortschreibung der Globalsumme gab es bereits eine Basiskorrektur von rd. 21.658 T€ Zum Jahresabschluss 2023 führte die weitere Basiskorrektur von 27.396 T€ zu einer restlichen Überschreitung von rd. 2.370 T€. Die Überschreitung betrifft größtenteils mit rd.45.786 T€ die Eingliederungshilfe im Sozialamt.

HzE (einschl. Eingliederungshilfe nach SGB VIII)

Die Zuweisung für Hilfen zur Erziehung (HzE) von rd. 55.829 T€ wurde diesmal deutlich um rd. 10.125 T€ überschritten, wovon rd. 6.055 T€ basiskorrigiert wurden. Das verbleibende Defizit liegt in diesem Bereich bei ca. 4.070 T€. Ein wesentlicher Grund für das Defizit ist die knappe Anzahl von Plätzen in Berliner Einrichtungen, die dazu führt, dass die Jugendlichen in Brandenburger Einrichtungen zu höheren Preisen in Bezug auf die Maßnahmen und die Unterbringung untergebracht werden müssen.

Z10

Bei den einnahmeabhängigen, d. h. nicht zuweisungsfinanzierten Transferausgaben (Z10) ist auf eine Überschreitung der Ansätze um rd. 1.668 T€ hinzuweisen. Diese Überschreitung ist auf Ausgaben für Brandenburger Kinder in Berliner Kitas zurückzuführen, die durch entsprechende Einnahmen bei E01 gegenfinanziert werden.

 

d) Investitionen

 

Von der pauschalen Zuweisungr Investitionen i. H. v. 7.337 T€ wurden rd. 3.002 T€ der pauschalen Investitionsrücklage maßnahmebezogen zugeführt und 1.052 T€ konkret für einzelne Maßnahmen aus der Rücklage entnommen. Insgesamt wurde die pauschale Zuweisung um rd. 2.655 T€ unterschritten. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Rücklagenbestandes liegt die Ausschöpfungsquote bei 90,4 % und somit deutlich über der Mindestverwendungsquote von 75 % der Zuweisung.

 

Bei den Maßnahmen der gezielten Zuweisung liegen die verausgabten Mittel insgesamt um rd. 3.964 T€ unter den Ansätzen, so dass diese Differenz bei der Basiskorrektur zum Abzug gebracht wurde.

 

e)  Einnahmen

Bei den eigenen Einnahmen (E01) wurden die Ansätze i. H. v. rd. 17.421 T€ deutlich um rd. 12.557 T€ überschritten. Diese Einnahmen sind überwiegend zweckgebunden bzw. resultieren u.a. aus zurückgezahlten Sanierungsmitteln oder erstatteten Honoraren. Bei den managementbedingten Einnahmen (E02) hingegen wurde der Ansatz für die Erlösbeteiligung aus der Veräerung von Grundstücken i. H. v. 247 T€ um rd. 230 T€ unterschritten. Bei diesen Einnahmen kann der Bezirk keinen Einfluss nehmen, da die Verkäufe durch die BIM GmbH getätigt werden und die Erlösbeteiligung auf Basis der Grundstücksverkäufe aller Berliner Bezirke berechnet wird.

Bei den Einnahmen E03 konnte die Einnahmevorgabe von Sen Fin um rd. 660 T€ überschritten werden. Insgesamt blieben die Einnahmen mit rd. 3.384 T€ unter den Ansätzen.


IV. Gesamteinschätzung und Fazit

Das negative Jahresergebnis 2023 nach Basiskorrektur i. H. v. 13.754 T€ wurden bereits durch die Auflösung der Ergebnisrücklage um 2.705 T€ gemindert. Das verbleibende Defizit beträgt somit 11.049 T€.


Vor allem folgende Sachverhalte sind die Gründe für das schlechte Jahresergebnis:

  •             Bei den Grundstücksbewirtschaftungskosten (A 08) sind die Ansätze grundsätzlich zu gering bemessen. Erschwerend kamen in diesem Jahr die weiterhin sehr hohen Energiepreise hinzu. Auch wenn die Energiekosten zu einem großen Teil basiskorrigiert wurden, verbleibt eine Überschreitung von rd. 3.000 T€, die aus eigenen Mitteln zu finanzieren ist.
  •             Im T-Teil sind bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen Mehrausgaben i. H. v. rd. 2.370 T€ entstanden. Bei der Eingliederungshilfe im Bereich des Sozialamtes werden die Kostensätze von Sen ASGIVA mit den Trägern verhandelt. Jeder Bezirk ist für die Einrichtungen, die in dem jeweiligen Bezirk liegen zuständig. Die Pankower Einrichtungen erheben Kostensätze, die über den verhandelten liegen. Das führt zu einem Mehrbedarf von rd. 2.200 T€, die der Bezirk unverschuldet und ohne Steuerungsmöglichkeit selbst aufbringen muss.
  •             Ebenfalls im T-Teil werden die Kosten für die Hilfe zur Erziehung nicht vollständig basiskorrigiert. Hier wirkt sich unter anderem das Planmengenmodell aus, welches Pankow strukturell benachteiligt. Es bleibt ein Betrag von rd. 4.000 T€, der nicht basiskorrigiert wird.
  •             Die Bauvorbereitungsmittel werden grundsätzlich nicht basiskorrigiert, so dass der Bezirk 3.200 T€ selbst finanzieren musste. Das rollierende Verfahren, wonach die Bauvorbereitungsmittel aus den 7er-Titeln der entsprechenden Investitionsmaßnahmen erstattet werden, führt dadurch in 2024 zu Mehreinnahmen.

Neben den o.g. Sachverhalten waren im Haushaltsplan für 2023 Pauschale Minderausgaben in Höhe von 14.400 T€ veranschlagt, die nur teilweise aufgelöst werden konnten und ein weiterer Grund für das negative Jahresergebnis sind. Da 2022 die Mittel des baulichen Unterhalts (A02) nicht entsprechend der Leitlinie ausgeschöpft wurden, muss in den Jahren 2023 bis 2025 der Betrag von insgesamt rd. 5.016 T€ aus eigenen Mitteln nachgeholt werden. In 2023 ist das nur marginal gelungen; der nachzuholende Betrag beträgt nun insgesamt 5.011 T€.

In den nächsten beiden Jahren sind bessere Ergebnisse zu erwarten, vorausgesetzt, dass keine außergewöhnlichen unvorhergesehenen Belastungen auf den Bezirk zukommen. In den Jahren 2024 und 2025 wurden deutlich geringere Pauschale Minderausgaben (jeweils rd. 6.000 T) in den Haushalt eingestellt. Die finanzielle Ausstattung der Bezirke ermöglicht keinem Bezirk einen ausgeglichenen Haushaltsplan ohne PMA aufzustellen Pankow verfügt nun über keine Ergebnisrücklage mehr. Das Defizit von rd. 11.000 T€ muss 2025 zur Haushaltsplanaufstellung 2026/2027 ausgeglichen sein. Es müssen daher große Anstrengungen unternommen werden, um bereits beim Jahresabschluss 2024 einen Teil des Defizits abzubauen. Hierzu sind Maßnahmen in der laufenden Haushaltswirtschaft und auch eine genaue Analyse der Rücklagen erforderlich. Ziel ist es weiterhin eine Konsolidierung für den Bezirk zu vermeiden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

s. Begründung

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

 

Dr. Cordelia Koch

 

 

 
 

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