Drucksache - IX-0901  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf 3-42 “Brunnengalerie Buch – Nord“ für das Gelände
zwischen Wiltbergstraße, Karower Chaussee, Wolfgang-Heinz- und Groscurthstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA Brunnengalerie Nord, 23. BVV am 05.06.2024
VzK §15 BezVG BA Brunnengalerie Nord, 23. BVV am 05.06.2024_Anlage 1.pdf
VzK §15 BezVG BA Brunnengalerie Nord, 23. BVV am 05.06.2024_Anlage 2.pdf

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

 2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:                         

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Bebauungsplanentwurf 3-42 “Brunnengalerie Buch – Nord“ für das Gelände
zwischen Wiltbergstraße, Karower Chaussee, Wolfgang-Heinz- und Groscurthstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Planungsziele des Bebauungsplans 3-42 „Brunnengalerie Buch – Nord“ für das Gelände zwischen Wiltbergstraße, Karower Chaussee, Wolfgang-Heinz-Straße und Groscurthstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch, werden geändert. Der Bebauungsplan 3-42 „Brunnengalerie Buch – Nord“ soll nunmehr den Standort des Bildungs- und Integrationszentrums (BIZ), einen Schul- und Sportstandort, Flächen für eine Kindertagesstätte bzw. andere Bedarfe der Jugendhilfe sowie Flächen zur Erweiterung des Campus Berlin-Buch planungsrechtlich sichern. Weiterhin soll eine öffentliche Grünfläche festgesetzt und bereits bestehende und künftige öffentliche Verkehrsflächen gesichert werden.

II. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll für die Dauer von einem Monat durchgeführt werden.

III. Parallel soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4a BauGB durchgeführt werden.


Begründung

r den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-42 „Brunnengalerie Buch Nord“ wurde am 06.12.2011 vom Bezirksamt Pankow von Berlin ein Aufstellungsbeschluss gefasst (VII-32/2011). Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung sollten durch den aufzustellenden Bebauungsplan Flächen für eine Erweiterung des Campus Berlin-Buch mit einer entsprechenden Festsetzung als „Gewerbegebiet“ sowie öffentliche Grünflächen festgesetzt und bereits bestehende und künftige öffentliche Verkehrsflächen nach planungsrechtlich gesichert werden.

Mit Beschluss des Bezirksamtes Pankow von Berlin vom 05.05.2020 über den Rahmenplan Buch Süd haben sich die Planungsziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-42 „Brunnengalerie Buch Nord“ geändert.

Nunmehr sollen neben den Flächen für das Bildungs- und Integrationszentrum (BIZ) an der Wiltbergstraße Flächen für einen Schulstandort mit Nutzung für außerschulische Sport- und Spielzwecke und eine Kindertagesstätte bzw. für andere Bedarfe der Jugendhilfe planungsrechtlich gesichert werden. Im südlichen Bereich sollen Flächen zur Erweiterung des Campus Berlin-Buch planungsrechtlich gesichert werden.

Die Änderung der Planungsziele wurde erforderlich, um vor allem dringende Bedarfe in der Versorgung mit Schulplätzen zu decken. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass das bestehende Defizit an Schulplätzen sich durch weiteres Bevölkerungswachstum und die geplanten Wohnungsneubaumaßnahmen im Bezirk Pankow noch verstärken wird. Der Sicherung von notwendigen Infrastrukturstandorten wurde Vorrang vor einer Schaffung von Expansionsflächen für den Campus Berlin-Buch eingeräumt.

Der Schulentwicklungsplan für die Jahre 2023 2027 und das Schulmonitoring 2021/2022 sehen im Geltungsbereich die Errichtung einer Gemeinschaftsschule vor. Gemäß dem Schreiben des bezirklichen Schul- und Sportamtes vom 31.03.2022 an den Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamtes Pankow von Berlin soll auf der Grundlage des Schulmonitoring an dieser Stelle ein Gemeinschaftsschulstandort geplant werden. Somit soll sowohl ein Teil des gravierenden Defizits an Schulplätzen im Oberschulbereich als auch die Defizite an Sportanlagen im Bezirk Pankow abgedeckt werden. Im Bebauungsplan soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule + Sport“ festgesetzt werden. Die Flächenbedarfe für die neue Schule wurden in einer Machbarkeitsstudie (Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines Schul- und Kitastandortes auf dem Gelände der Brunnengalerie im Ortsteil Buch, Bezirk Pankow vom Juni 2021, Planungsgruppe WERKSTATT) untersucht, die seit Juni 2021 vorliegt.

Die in der Machbarkeitsstudie untersuchte Fläche für eine Kindertagesstätte soll durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte bzw. andere Bedarfe der Jugendhilfe“ planungsrechtlich gesichert werden. Die Bezeichnung andere Bedarfe kommt dabei der derzeit schwer einzuschätzenden Bedarfssituation in der Jugendhilfeplanung entgegen und ermöglicht eine flexiblere Nutzung. Eine Konkretisierung der Bedarfe auf der Gemeinbedarfsfläche erfolgt im weiteren Verfahren.

Das geplante Bildungs- und Integrationszentrum (BIZ) soll unter anderem Räumlichkeiten für die Volkshochschule und für eine Musikschule bieten sowie der Integrationsarbeit dienen. Ein „gläsernes Labor“ des Campus Berlin-Buch ergänzt das Bildungsangebot und soll an naturwissenschaftliche und biotechnologische Themen heranführen. Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bildungs- und Integrationszentrum (BIZ) Buch“ vor.

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses sollten mit dem Bebauungsplan 3-42 im wesentlichen Gewerbegebiete zur Erweiterung des Campus Buch planungsrechtlich gesichert werden. Seit dem Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2011 wurden die Planungsziele aufgrund venderter Nutzungsansprüche und Bedarfe geändert. Im Einzelnen sieht der Bebauungsplan nunmehr folgende Planungsziele vor:

  • Planungsrechtliche Sicherung Bildungs- und Integrationszentrum (BIZ)
  • Planungsrechtliche Sicherung eines Schul- und Sportstandortes
  • Planungsrechtliche Sicherung einer Fläche für eine Kindertagesstätte bzw. andere Bedarfe der Jugendhilfe
  • Sicherung der örtlichen Wegeverbindungen über die Brunnengalerie
  • Sicherung einer öffentlichen Grünfläche (Parkanlage) mit Kinderspielplatz
  • Festlegung von Straßenbegrenzungslinien, die eine Unterbringung der technischen Infrastrukturanlagen (Leitungsverlegungen) und die Anlage von Gehwegen und/
    oder Radwegen ermöglicht
  • Flächen für die Erweiterung des Campus Berlin-Buch.

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB soll das Verfahren regulär nach § 2 Abs. 4 BauGB mit einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

Über die Änderung der Planungsziele wurde die Senatsverwaltung gemäß § 5 AGBauGB in einer Mitteilung der Planungsabsicht vom 25.05.2022 unterrichtet.

„Gegen die Absicht, die Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs 3-42 für das Gelände zwischen Wiltbergstraße, Karower Chaussee, Wolfgang-Heinz-Straße und Groscurthstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch zu ändern, bestehen keine Bedenken. Der Bebauungsplanentwurf 3-42 berührt dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AGBauGB. Das Bebauungsplanverfahren wird daher nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB durchgeführt.“


Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Im Geltungsbereich des Bebauungsplan 3-42 „Brunnengalerie Buch Nord“ befindet sich zukünftig mit dem geplanten Bildungs- und Integrationszentrum Berlin-Buch (BIZ) eine interkulturelle Begegnungsstätte, die der gesamten (Bucher) Bevölkerung offensteht. Ein Schwerpunkt der Angebote soll auf der Integrationsarbeit mit Geflüchteten und dem kulturellen Austausch liegen. Diese Angebote können zu einem Abbau von Diskriminierung beitragen.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Mit der Sicherung der öffentlichen Grünfläche werden die Voraussetzungen geschaffen, die vorhandene Fläche qualitativ für die Bewohner aufzuwerten und die ökologische Vielfalt zu erhöhen.

Die Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung „Fußweg“ und/oder „Fuß- und Radwege“ sind u. a. Teilelemente von geplanten Radrouten, die zur Förderung des Radverkehrs und damit zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs beitragen. Damit wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Es soll im weiteren Verfahren geprüft werden, inwieweit Festsetzungen über Dachbegrünungen und weitere Pflanzbindungen sowie Festsetzungen zur Regenwasserversickerung zu einem weitgehenden Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft beitragen können. Damit sollen negative Auswirkungen vermindert werden.

Weiteres siehe Musterblatt in der Anlage.

Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch den Bebauungsplan werden insbesondere die Bedürfnisse der heranwachsenden Generation und von Familien berücksichtigt. Der Bebauungsplanentwurf sichert die Flächen für folgende Nutzungen:

  • Schule und Sport-/Freiflächen
  • Kindertagesstätte bzw. andere Bedarfe der Jugendhilfe
  • Bildungs- und Integrationszentrum
  • Volkshochschule
  • Musikschule
  • Lernstätte des Campus Berlin-Buch („Gläsernes Labor“)
  • Öffentlicher Kinderspielplatz
  • Öffentliche Grünfläche
  • Wegeverbindungen und besondere Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs

Mit der Sicherung des Schul- und Sportstandortes werden die Voraussetzungen für quantitative und qualitative Verbesserungen im Schul- und Sportbereich geschaffen, die zu besseren Lernbedingungen führen werden. Der Schul- und Sportstandort wird den Ortsteil Buch und die angrenzenden Ortsteile Pankows versorgen und zu einer Verkürzung der Schulwege sowie zur Erhöhung von Sportangeboten beitragen.

Die Nähe zu den wissenschaftlichen Einrichtungen des Campus Berlin-Buch und die Einrichtung eines sogenannten „gläsernen Labors“ im BIZ werden einen Anreiz für die Schüler schaffen, sich für die Naturwissenschaften und die Biotechnologie zu interessieren. Die Musikschule wird einen Spezialbedarf zur Förderung vor allem junger Talente abdecken; die Volkshochschule soll einen Beitrag zur Breitenbildung leisten.

Die öffentliche Grünfläche mit integriertem Kinderspielplatz dient der wohnortnahen Versorgung.

 

 

 

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

Cornelius Bechtler

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und

Bürgerdienste

Anlagen

1. Geltungsbereich zum Bebauungsplan 3-42, Stand November 2011

2. Bebauungsplanvorentwurf 3-42, Stand Mai 2022

3. Musterblatt Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

x

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

x

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

x

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

x

x

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        Lärm

x

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

x

 

 

  1. Bildungsangebot

 

x

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

x

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

x

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

x

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

x

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

x

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


 

 
 

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