Drucksache - IX-0899  

 
 
Betreff: Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3-67 VE „Lautentaler Straße/Triftstraße“


Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15_B-Plan_Offenlage_ BezVG BA, 23. BVV am 05.06.2024
VzK §15_B-Plan_Offenlage_ BezVG BA, 23. BVV am 05.06.2024_Anl 1.pdf
VzK §15_B-Plan_Offenlage_ BezVG BA, 23. BVV am 05.06.2024_Anl 2.pdf

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

 

Drucksache-Nr.:                                             

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3-67 VE „Lautentaler Straße/Triftstraße“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1.                           Der Auswertung und dem Ergebnis der Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 3-67 VE wird zugestimmt.

 

  1.                           r den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 3-67 VE vom 28.03.2024mit der Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt werden.
    Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB sollen die nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt werden.
     


Begründung

Vorhergehende Verfahrensschritte

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 04. September 2018 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3-67 VE „Lautentaler Straße/Triftstraße“ aufzustellen (ABl. Nr. 38 / 21.September 2018, S. 5236). Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-67 VE ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Beachtung der sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-67 VE mit ca. 5,7 ha befindet sich auf einer bisher brachliegenden offenen Grünlandbrache und umfasst die Flurstücke 237 (tlw.), 238 (tlw.), 269 (tlw.), 270 (tlw.), 666, 720, 747, 748, 749 und 750 der Flur 335, Gemarkung Weißensee im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenburg.

Vor dem Hintergrund der Wohnungsmarktsituation soll vor allem Planungsrecht für den Bau von Doppel- und Reihenhäusern geschaffen werden.

Der Bereich lag ursprünglich innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans XVIII-31, Amtsblatt für Berlin vom 16. Dezember 1994 (ABl. S. 4153). Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2017 die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans XVIII-31 beschlossen. Das Plangebiet ist somit nicht mehr Bestandteil des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans XVIII-31. Der Bebauungsplan XVIII-31 wird als einfacher Bebauungsplan XVIII-31B (§ 30 Abs. 3 BauGB) weitergeführt, Amtsblatt für Berlin vom 27. Oktober 2017 (ABl. S. 5254). Er verfolgt als ein wesentliches Ziel die Sicherung von Straßenverkehrsflächen u. a. für eine Verbreiterung der Triftstraße und der Lautentaler Straße sowie die Sicherung von Grünflächen für die Entwicklung eines Grünverbundes begleitend zum Ilsenburggraben.

Auf der Grundlage des mit dem Bezirk abgestimmten Konzeptes (Masterplan Wohnbebauung Triftstraße, Individueller Wohnungsbau, Stand 04.10.2017) hat der Vorhabenträger mit Schreiben vom 13.10.2017 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt.

Für das Bebauungsplanverfahren 3-67 VE wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 19. November 2018 bis einschließlich 19. Dezember 2018 durchgeführt. Zusätzlich fand eine Erörterungsveranstaltung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans am Dienstag, den 27. November 2018 um 18.00 Uhr im Musiksaal der Grundschule unter den Bäumen - 03G21-, Alt Blankenburg 26, 13129 Berlin statt, in der die Öffentlichkeit sich über das Vorhaben und die Planung informieren konnte. Parallel wurden mit Schreiben vom 19.12.2018 insgesamt 41 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt und um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 3-67 VE gebeten.

Die Ergebnisse der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hatten Auswirkungen auf die Planinhalte. Die Planzeichnung wurde in folgenden Punkten geändert:

-                      Die bisher öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wird abweichend von der bisherigen Festsetzung als private Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Quartiersplatz“ sowie als allgemeines Wohngebiet mit der festgesetzten Nutzung „Gemeinschaftshaus“ festgesetzt

-                      Innerhalb der Baugebiete werden Flächen für Pkw-Stellplätze festgesetzt

-                      Es wurden Festsetzungen zum Lärmschutz in den Bebauungsplan aufgenommen

-                      Die Art der Nutzung wurde von reinen Wohngebieten zu allgemeinen Wohngebieten geändert

-                      Zum Schutz vor Verkehrslärm werden Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen getroffen

-                      Schaffung eines ausreichend großen Kinderspielplatzes innerhalb einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz

-                      r die Zugänglichkeit des Spielplatzes wird ein öffentliches Gehrecht eingeräumt

-                      Regelung in der textlichen Festsetzung, dass die Geschossfläche auch von Nicht-Vollgeschossen in die Ermittlung der zulässigen Geschossfläche einbezogen wird.

Die Begründung zum Bebauungsplan wurde entsprechend den Ergebnissen der Auswertungen ergänzt bzw. angepasst. Die Ergebnisse der Auswertungen sind der Anlage (Begründung zum Bebauungsplan in Kapitel „V. 4. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und „V.3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“) aufgeführt.


Zu l.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Fachämter des Bezirksamts wurden mit Schreiben vom 23.Juni 2020 um Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. Von den 44 beteiligten Stellen haben sich 30 schriftlich geäert.

Im Wesentlichen wurde zu folgenden bebauungsplanrelevanten Themen Stellung genommen: Erschließung, Umwelt/Natur, soziale Infrastruktur, Immissionsschutz, Durchführungsvertrag, Planungsabsicht.

Die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergab Folgendes:

-                      Konkretisierung und Fortschreibung der Straßenplanung und Verkehrsgutachten in Abstimmung mit SGA und SenUMVK (ehemals SenUVK)

-                      Konkretisierung der Entwässerungsplanung (inkl. Überflutungsnachweise) für die privaten und öffentlichen Flächen in Abstimmung mit SGA, SenUMVK (ehemals SenUVK) und BWB

-                      Anpassung der Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit UmNat, Berliner Forsten und Obere Naturschutzbehörde (geplante Maßnahmen aus dem Vorentwurf waren zum Teil nicht mehr verfügbar)

-                      Nach Abstimmung zwischen SGA und UmNat:
Festsetzung von öffentlichen Grün- und Spielflächen, anstatt privaten Grün- und Spielflächen (Empfehlung ebenfalls vom Stadtplanungsamt und SenSBW)

-                      Erfüllung der zusätzlichen Forderung des SGA zur Erstellung einer Entwurfsplanung (LPH3) für den öffentlichen Spielplatz und nördliche Grünfläche

-                      Abstimmungen mit dem Jugendamt zur Unterbringung der Kitaplätze
Ergebnis: Plätze können doch durch die Erweiterung Priesterstege gesichert werden

-                      Bezirksinterne Abstimmung zur Schulerweiterung – Durchführung einer Ballonstudie zur Prüfung der denkmalverträglichen Schulerweiterung der Schule Unter den Bäumen
Ergebnis: denkmalverträgliche Erweiterung gegeben, Schulerweiterung in Investitionsplanung gesichert Mehrbedarf an Schulplätzen durch das Vorhaben können nachgewiesen werden.

-                      Fortschreibung des Durchführungsvertrages

-                      Anpassung der Plangrundlage und Planzeichnung auf Grundlage vermessungstechnischer Anforderungen

 

Die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen überarbeitet und um entsprechende Ausführungen ergänzt.

 

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Aufgrund der vorgenommenen Änderungen am Bebauungsplanentwurf wurde eine erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der erneuten Beteiligung wurden 53 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 02.08.2022 und 08.08.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17.08.2022 gebeten.

Es gingen insgesamt 34 Stellungnahmen ein. Im Wesentlichen wurde zu folgenden bebauungsplanrelevanten Themen Stellung genommen: Erschließung/Entwässerung, Umwelt/Natur, Vermessung/Plangrundlage, Immissionsschutz.

 

Die Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergab Folgendes:

-                      Finalisierung der Entwässerungskonzepte für die öffentlichen Flächen

-                      Beibehaltung bisheriger Abstimmungsstand mit dem SGA

-                      Zu den Umweltbelangen wurden ergänzende Erläuterungen vorgenommen

-                      Kitaplätze und Schulplätze können nachgewiesen werden

-                 Aktualisierung Schallgutachten aufgrund aktualisierter Richtlinie für Lärmschutz an Straßen RLS 19 und aktualisierten Berliner Leitfadens „rmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2021“ Ergänzende Stellungnahme für Verkehrsgutachten wurde vorgenommen

-                      Versorgungsfläche „Umspannwerk“ mit 2.500 m²r Stromnetz Berlin soll nicht im Plangebiet umgesetzt werden

-                      Stellplatzanordnung wird beibehalten, Vorgartenbereiche werden weitestgehend freigehalten

-                      Fortschreibung des Durchführungsvertrages

-                      Anpassung der Plangrundlage und Planzeichnung auf Grundlage vermessungstechnischer Anforderungen

 

Die Ergebnisse der Auswertungen sind der Anlage (Begründung zum Bebauungsplan in Kapitel „V. 6. Formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und „V.7. Erneute Beteiligung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“) aufgeführt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse und tabellarischen Abwägungen aller Stellungnahmen der Anlage (Begründung zum Bebauungsplan in der dazugehörigen Anlage „C. VII. Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB“ sowie „C VIII Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB“) zu entnehmen.

Zu II.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-67VE vom 28.03.2024

Der Entwurf des Bebauungsplans 3-67VE vom 28.03.2024 soll mit der Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen (Gutachten) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich im Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, ausgelegt werden.

Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sollen die nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB gesondert von der Auslegung benachrichtigt werden, um überprüfen zu können, ob die von den Behörden vertretenen Belange im Entwurf berücksichtigt sind, und erforderlichenfalls Bedenken und Anregungen vorbringen können.

Zu folgenden Themen liegen Gutachten vor:

-             Artenschutzfachliche Gutachten

-             Faunistische Gutachten

-             Verkehrsuntersuchung

-             Schalltechnische Untersuchung

-             Baugrunduntersuchung

-             Niederschlagswasserversickerung

-             Waldrechtliche Bilanzierung

-             Brandschutz


Durchführungsvertrag

Zwischen dem Land Berlin und der Vorhabenträgerin wurde ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB am 17.11.2023 abgeschlossen. Darin hat sich die Vorhabenträgerin u. a. zur Realisierung des geplanten Wohnungsbauvorhabens sowie zur Planung und Herstellung der erforderlichen öffentlichen und privaten Erschließungsanlagen inklusive Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. Die Grundstückseigentümerin führt die ihr übertragenen Maßnahmen in eigenem Namen durch und trägt die Kosten. Nach der Umsetzung überträgt sie die Grundstücksflächen, die für die Anlage der öffentlichen Erschließung vorgesehen sind sowie die öffentlichen Grün- und Spielflächen, unentgeltlich an das Land Berlin. Damit ist gewährleistet, dass dem Land Berlin für diese Maßnahmen keine Kosten entstehen.

Ferner regelt der städtebauliche Vertrag die Kostenübernahme r die Folgekosten sozialer Infrastruktur-Maßnahmen. Die Eigentümerin hat sich bereiterklärt, die Folgekosten zur Schaffung der für ihren Wohnungsneubau erforderlichen Kinderbetreuungsplätze zu übernehmen. Das bezirkliche Jugendamt hat den erforderlichen Mehrbedarf von 22 Plätzen für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen durch eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Spatzenburg in der Priesterstege 6, 13129 Berlin, geplant. Entsprechend des Kostenansatzes der Leitlinie zum Berliner Modell der kooperativen Wohnbaualandentwicklung Stand November 2023 von 48.000 € je Platz wurde ein Betrag von 1.056.000 €r die Herstellung der 22 Plätze ermittelt und vereinbart.

Im Durchführungsvertrag wird ebenfalls der durch das Wohnungsneubauvorhaben entstehende Bedarf von 24 Grundschulplätzen abgesichert. Der Bedarf an Grundschulplätzen kann im Einschulungsbereich der „Grundschule unter den Bäumen“ (Schulnummer 03G21) nicht gedeckt werden. Das Land Berlin beabsichtigt diese um die benötigten 24 Plätze zu erweitern. Entsprechend der im November 2023 gültigen Kostenansätze der Leitlinie zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung sind 80.000 Euro je Grundschulplatz in Ansatz zu bringen. Hierdurch ergibt sich ein Betrag von 1.920.000 Euro, die von der Vorhabenträgerin zum Zweck der Erweiterung der Grundschule gezahlt werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage 3

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit der Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit 116 neuen Wohneinheiten wird insbesondere den Wohnbedürfnissen von Familien Rechnung getragen. Auch die Versorgung mit Grundschul- und Kitaplätzen sowie öffentlichen Parkanlagen und Spielplätzen wird mit der Entwicklung des Wohnquartiers sichergestellt.

 

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

 

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 

3 Anlagen

  1.               Begründung zum Bebauungsplanentwurf 3-67VE
  2.               Bebauungsplanentwurf 3-67VE vom 28.03.2024
  3.               Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

 


Anlage 3 Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

x

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

x

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

x

x

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

x

x

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

x

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

X

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

x

X

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

x

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


 

 

 
 

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