Drucksache - IX-0814  

 
 
Betreff: Mindeststandards in Obdachlosenunterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit federführender Ausschuss
19.12.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Auschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
09.01.2024 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.01.2024 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 19. BVV am 13.12.2023
SoSeGes: Stellungnahme
FinPerIm: Zuarbeit Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung FinPerIm 20. BVV am 24.01.2024
VzK §13 BezVG BA, ZB 23. BVV am 05.06.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0814

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  1. Zwischenbericht

 

Mindeststandards in Obdachlosenunterkünften

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 24.01.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0814

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,

Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, zu eruieren, ob wie im

Koalitionsvertrag festgehalten in absehbarer Zeit eine Anhebung der Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte seitens des Senats geplant und finanziert ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Bezirksamt ersucht, die vom LaGeSo 2011 festgelegten Mindeststandards in der Obdachlosenunterbringung an die Leistungs- und Qualitätsanforderungen einer LAF-Unterkunft für Geflüchtete anzupassen.

Obwohl die Unterbringung von wohnungslosen Menschen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) keinen Ersatz für eine Wohnung darstellt und lediglich eine aktuelle und zeitlich befristete Notlage beseitigen soll, würden die angepassten Mindeststandards ein würdevolleres Leben in den Einrichtungen, insbesondere im Falle einer längerfristigen Unterbringung, ermöglichen.

Das Bezirksamt wird ersucht in Anlehnung an das Verfahren im Bezirk Mitte r nicht

vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete

Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen neue Mindeststandards einzuführen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt wandte sich mit Schreiben vom 06. Mai 2024 an die für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zuständige Senatsverwaltung, um zu eruieren, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt seitens des Senats geplant ist, die Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte anzuheben sowie entsprechende finanzielle Mittel für die Umsetzung höherer Standard bereitzustellen.

Das Bezirksamt erwartet den Eingang einer Antwort bis zum 14.06.2024.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine  

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

 

 

 

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

Dominique Krössin
Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit

 

 
 

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