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Drucksache - IX-0814
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Mindeststandards in Obdachlosenunterkünften |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 24.01.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0814
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, zu eruieren, ob – wie im
Koalitionsvertrag festgehalten – in absehbarer Zeit eine Anhebung der Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte seitens des Senats geplant und finanziert ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Bezirksamt ersucht, die vom LaGeSo 2011 festgelegten Mindeststandards in der Obdachlosenunterbringung an die Leistungs- und Qualitätsanforderungen einer LAF-Unterkunft für Geflüchtete anzupassen.
Obwohl die Unterbringung von wohnungslosen Menschen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) keinen Ersatz für eine Wohnung darstellt und lediglich eine aktuelle und zeitlich befristete Notlage beseitigen soll, würden die angepassten Mindeststandards ein würdevolleres Leben in den Einrichtungen, insbesondere im Falle einer längerfristigen Unterbringung, ermöglichen.
Das Bezirksamt wird ersucht – in Anlehnung an das Verfahren im Bezirk Mitte – für nicht
vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete
Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen neue Mindeststandards einzuführen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt wandte sich mit Schreiben vom 06. Mai 2024 an die für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zuständige Senatsverwaltung, um zu eruieren, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt seitens des Senats geplant ist, die Mindeststandards für vertragsfreie ASOG-Unterkünfte anzuheben sowie entsprechende finanzielle Mittel für die Umsetzung höherer Standard bereitzustellen. Das Bezirksamt erwartet den Eingang einer Antwort bis zum 14.06.2024. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
| Dominique Krössin |
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