Drucksache - IX-0798  

 
 
Betreff: Heidekrautbahn darf nicht in Wilhelmsruh enden - Strecke bis Gesundbrunnen planen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.11.2023 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
29.11.2023 
Fortsetzung der 18. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne 18. BVV am 15.11.2023
Änderungsantrag SPD 18. BVV am 15.11.2023
2. Ausfertigung Antrag Bü90/Grüne und Linke 18. BVV am 15.11.2023
2. Ausfertigung Antrag Bü90/Grüne und Linke Forts.18. BVV am 29.11.2023
Änderungsantrag SPD Forts. 18. BVV am 29.11.2023
Ausfertigung nach Beschlussfassung Forts. 18. BVV am 29.11.2023
VzK §13 BezVG BA, ZB 23. BVV am 05.06.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0798

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Heidekrautbahn darf nicht in Wilhelmsruh enden Strecke bis Gesundbrunnen planen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 18. Fortsetzungs-Sitzung am 29.11.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: IX-0798 —

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Planungen und die Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahn auf der Stammstrecke unverändert bis zum Bahnhof Gesundbrunnen vorgesehen werden und die Heidekrautbahn- nicht in Wilhelmsruh endet. Dementsprechend sind als Planungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, insbesondere die Kosten-Nutzen-Untersuchungen, für den gesamten Streckenverlauf vom und bis zum Bahnhof Gesundbrunnen zu erstellen. Außerdem ist gegenüber der Deutschen Bahn AG daraufhin zu wirken, dass der Wiederaufbau des Streckenabschnitts zwischen Schönholz und Wilhelmsruh nicht als Neubau betrachtet wird, sondern wie z. B. bei der S-Bahn Siemensstadt als Sanierung einer bestehenden Strecke eingestuft wird, da vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit Schreiben vom 06.02.2024 wurde der Qualitätsbeauftragte der Deutschen Bahn für Berlin/Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit der Bitte angeschrieben, den Sachverhalt zu klären, ob eine „Sanierung“ einer Bahnstrecke mit weniger Kosten und Aufwand verbunden ist, als bei einem „Neubau“.

Mit Schreiben vom 23.02.2024 hat die Deutsche Bahn geantwortet und zu dem Sachverhalt Stellung genommen.

Zur Finanzierung wird ausgeführt:

„Das Projekt „Nordbahn“, d.h. die Verknüpfung mit dem Netz der Niederbarnimer Eisenbahn AG im Bereich des Bahnhofs Berlin-Wilhelmsruh sowie die Schaffung der Voraussetzungen für die Direktanbindung von Zügen nach Berlin-Gesundbrunnen wird derzeit im Rahmen der Leistungsphase 2 nach HOAI, der Vorplanung beplant. Parallel zu diesen Ausbaumaßnahmen ist die Erneuerung von Anlagen des sog. „Bestandsnetzes“ vorgesehen und befindet sich ebenfalls in der Planung. Hierzu gehören die Eisenbahnüberführungen (EÜ) Wollankstraße, Kopenhagener Str., Provinzstraße und Klemkestraße sowie das Kreuzungsbauwerk Nordbahn/Kremmener Bahn nördlich vom Bahnhof Berlin-Schönholz.

Die Finanzierung für die Einzelmaßnahmen unterscheidet sich dabei zwischen den Maßnahmen der Bestandsnetzerneuerung sowie den Ausbaumaßnahmen.

Bestandsnetzmaßnahmen werden aus Mitteln der sog. Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung „LuFV“ finanziert. Die LuFV ist ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn über die Instandhaltung und den Ersatz der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn. Für diese Zwecke werden der Bahn entsprechende Finanzmittel vom Bund zur Verfügung gestellt. 

Für die Ausbaumaßnahmen ist eine Finanzierung über das GVFG vorgesehen (Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden). Je nach Art der Maßnahme erfolgt hier eine Förderung aus Bundesmitteln mit einer Quote von bis zu 75 % (z. B. bei Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung) bzw. bis zu 90 % (z. B. bei der Reaktivierung und Elektrifizierung von Strecken); der restliche Anteil wäre aus Landesmitteln zu tragen. Die Vertragspartner des Infrastrukturausbauprogramms i2030 streben dabei an, das Ausbauprojekt Nordbahn in Abstimmung mit dem Bund als Reaktivierung einzuordnen. Weitere Voraussetzung für eine finanzielle Förderung des Bundes über das GVFG ist der Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens, was über die „Standardisierte Bewertung“ mittels einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) ermittelt wird. Diese NKU wird gegenwärtig in mehreren Iterationsschritten zwischen den Vertragspartnern (Länder und DB) und den hierfür beauftragten Gutachtern bearbeitet, diese Berechnungen sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit über den VBB Verkehrsverbund BerlinBrandenburg kommuniziert.“

 

Mit dem Schreiben vom 15.02.2024 setzte sich die AG Nord des KNF e.V. gegenüber der Senatorin Manja Schreiner und dem Minister Rainer Genilke für die Verlängerung der Heidekrautbahn bis zum Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen ein. Das Schreiben wurde von dem Sprecher der AG Nord, den Landräten von Barnim und Oberhavel, den Bürgermeisterinnen von Pankow, Mitte und Reinickendorf sowie den Bürgermeistern von Wandlitz, Liebenwalde, Mühlenbecker Land und Oranienburg unterzeichnet.

In Abstimmung mit Senatorin Schreiner antwortete Minister Genilke am 9. April 2024 wie folgt:

„Neben der Reaktivierung der Stammstrecke Heidekrautbahn bleibt die Durchbindung der Heidekrautbahn nach Berlin Gesundbrunnen über einen Teilabschnitt der Nordbahn weiter gemeinsames Ziel beider Länder Berlin und Brandenburg im i2030-Korridor NORD. […]

Die Länder Berlin und Brandenburg sind bestrebt, die Gleise für die Einbindung der Heidekrautbahn zum Bahnhof Gesundbrunnen wieder zu ertüchtigen. Für die hierfür notwendige Förderung der Baurealisierung mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes muss auch für diesen Abschnitt der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen werden. Deshalb werden bereits parallel zur Erstellung der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) Erstabschätzung zur Wirtschaftlichkeit durchgeführt, um gemeinsam definierte Projektvarianten auf ihre Förderfähigkeit zu prüfen und ggf. anzupassen. Damit kommen die Länder ihrer Verpflichtung nach, keine Steuergelder zu verschwenden.

Jedoch lässt sich abschätzen, dass eine Reaktivierung mit einem hohen Aufwand verbunden sein wird, da sich die technischen und planerischen Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Eisenbahnen ggü. dem Vorkriegszustand deutlich verändert haben. So sind u.a. erhöhte Anforderungen an den Lärmschutz zu berücksichtigen und erforderliche Gleisabstände sind gewachsen, so dass von einem veränderten räumlichen Eingriff ausgegangen werden muss. Zudem müssen Brückenbauwerke, wie das über die Wollankstraße, neu errichtet werden. Auch die Nutzung des letzten vorhandenen durchgehenden Hauptgleises der Nordbahn als Einfahrgleis der in Realisierung befindlichen ICE-Abstellanlage Schönholz erfordert, bei bestimmungsgemäßer Nutzung durch die Heidekrautbahn, erhebliche Mehraufwendungen.

Aktuell werden potentielle Varianten noch geprüft und wirtschaftlich bewertet. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein abschließendes Ergebnis zur weiterhin angestrebten Realisierung der Durchbindung der Heidekrautbahn über die Nordbahn nach Berlin-Gesundbrunnen getroffen werden.

Sollte sich aber final herausstellen, dass die Kosten für den Streckenausbau des Nordbahnabschnitts nicht allein aus dem Nutzen für den SPNV im Sinne der Einbindung der Heidekrautbahn gerechtfertigt werden können, wäre hier in Verbindung mit den Ausbauplänen für den Fernverkehr im Knoten Berlin direkt der Bund gefragt. Der Wiederaufbau der gesamten Nordbahn von Gesundbrunnen bis Hohen Neuendorf ist im Bedarfsplan Schiene allerdings nur im potentiellen Bedarf eingeordnet, sodass eine konkrete Finanzierungsperspektive derzeit nicht erkennbar ist. Die Länder fordern deshalb unabhängig von den Ergebnissen zur Durchbindung der Stammstrecke Heidekrautbahn das Bundesverkehrsministerium zu weiteren Gesprächen auf, um eine gesamthafte Lösung abzustimmen und den Wiederaufbau der Nordbahn gesamthaft zu betrachten. Nur so gelingt es, Resilienz des Schienenknoten Berlin im Sinne des Deutschlandtaktes weiter zu stärken.

Die Länder Berlin und Brandenburg empfehlen Ihnen ebenso, Ihre Forderungen gegenüber dem Bund noch einmal zu formulieren.“

Das Bezirksamt Pankow wird sich im Rahmen des KNF e.V. weiter gemeinsam dafür einsetzen, um in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und Gemeinden in Brandenburg sowie den Nachbarbezirken die Durchbindung der Heidekrautbahn bis zum Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen zu erreichen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keineAuswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

 

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen