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Drucksache - IX-0753
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Späti ausgeschlossen? Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes auch in Pankow weiterhin uneingeschränkt ermöglichen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 17.04.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0753
„Das Bezirksamt wird ersucht, dass Konzept für die Genehmigung von Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes in Pankow zu überarbeiten. Ziel der Überarbeitung soll es sein, sicherzustellen, dass Spätverkaufsstellen auch weiterhin die Möglichkeit haben, Anträge auf Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes zu stellen, um vor ihren Verkaufsstätten auch Sitzgelegenheiten aufzustellen. Die Anträge auf Sondernutzung sollen sowohl für den Oberstreifen als auch der Unterstreifen gestellt werden können.
Den Spätverkaufsstellen soll auf Antrag eine Genehmigung zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums erteilt werden. Die vorrangige Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs im Rahmen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs muss dabei gewährleistet werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Konzept für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 StVO i.V.m. §§ 11 und 13 Berliner Straßengesetz auf Gehwegen wird derzeit überarbeitet. Dabei wird berücksichtigt, dass auch vor Mischbetrieben (Betriebe, in denen in Verbindung mit einem Gaststättenbetrieb ein Warensortiment feilgeboten wird, das zumindest in Teilen dem eines herkömmlichen Supermarktes entspricht oder in dem sonstige Waren angeboten werden), hierunter zählen aus sogenannte Spätverkaufsstellen, ein Schankvorgarten beantragt werden kann.
Hierbei werden immer die Belange der übrigen Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt, denen grundsätzlich der Vorrang für die Nutzung der Verkehrsflächen im Rahmen des Gemeingebrauchs eingeräumt wird.
Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
entfällt
Legende
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