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Drucksache - IX-0746
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Barrierefreie Räume für den Teilhabefachbereich Jugend |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 21. Sitzung am 28.02.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0746:
„Das Bezirksamt wird ersucht ausreichend und barrierefreie Räume für den Teilhabefachbereich des Jugendamtes Pankow (THB Jugend) zur Verfügung zu stellen. Es sind mindestens zehn weitere Büroräume, ein Warteraum, ein Lagerraum und ein Beratungsraum bereit zu stellen.
Zur Erreichung der vorgenannten Forderungen, neben der Bereitstellung bezirkseigener Räume, wird das Bezirksamt ersucht, sich an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden, um eine Ausnahme für die Genehmigung zur Anmietung von Räumen auf Basis der bezirklichen Flächenbilanz zu erwirken.
Um die gesetzlich vorgeschriebene örtliche Nähe des Teilhabefachbereiches zum schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum Pankow (SIBUZ) beizubehalten, ist sowohl die Anmietung weiterer Räume im derzeitigen Hauptgebäude des THB Jugend in der Tino-Schwierzina-Straße 32, 13089 zu prüfen als auch die Anmietung an anderen Standorten und bei Geeignetheit anzustreben.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, das Team „Erweiterter Förderbedarf“ am Standort Rathaus Weißensee, Berliner Straße 252-260, 13088 Berlin, wieder räumlich mit dem weiteren Team des THB Jugend zusammenzuführen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Es stehen derzeit keine bezirklichen Büroraumflächen zur Verfügung, um
- den Teilhabefachbereich des Jugendamtes (THB Jugend) ganzheitlich und
- das schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) neben
- Raumerweiterungen
an einem Standort gemeinsam unterzubringen. Ein derart großer Bereich kann entweder durch Erweiterung der Mietfläche oder durch Flächenoptimierung/Verdichtung geschaffen werden.
Eine Erweiterung der angemieteten Flächen in der Tino-Schwierzina-Straße 32 muss neben der Freigabe durch SenFin auch durch den Hauptausschuss bestätigt werden. Ein beispielhaftes Anmietungsersuchen mit einem Mehrbedarf i.H.v. 30 Arbeitsplätzen für das Gesundheitsamt wurde 2022 von SenFin mit der Begründung abgelehnt, dass diese anhand freier Arbeitsplätze gedeckt werden könnten. Da neben einem langwierigen und aufwendigem Verfahren kein bis wenig Erfolg zu erwarten ist, wurde von einer tatsächlichen Antragsstellung bisher abgesehen.
Im Objekt Tino-Schwierzina-Straße 32 stehen keine Mietflächen in gewünschtem Umfang zur Anmietung zur Verfügung. Die Bedarfsprofile des THB Jugend weisen allgemein einen Bedarf in Höhe von etwa 40 Arbeitsplätzen auf. Teils mit einem sehr hohen Anspruch an die Barrierefreiheit. Derzeit sind gemäß Raumkataster 27 Arbeitsplätze in den Flächen eingerichtet. Es kann demnach ein Mehrbedarf von etwa 13 Arbeitsplätzen angenommen werden. Die Anmietung einer ganzen Etage hätte den am Standort bestehenden Bedarf allerdings deutlich überschritten. Eine Anmietung von Einzelräumen ist für den Vermieter unattraktiv. Auch deswegen wurde von einem Anmietungsersuchen abgesehen.
Gemäß dem Rundschreiben I - Nr. 18 / 2024 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Auflage Nr. 3 und 4 zum Haushaltsgesetz 2024/2025 zum Thema Anmietungsprozess, Gesamtflächenbilanz, Bedarfsplanungen und Optimierungskonzepte sind nach Nr. 2.2.1. „Neuanmietungen am Markt für Verwaltungszwecke grundsätzlich nicht mehr möglich“. Dabei werden unter Nr. 2.3.2. Ausnahmen definiert, zu denen derzeit intern geprüft wird, ob die Bedarfe des THB Jugend mind. einem dieser Ausnahmetatbeständen entsprechen. Im Falle des positiven Ausgangs kann eine Anfrage zur Bedarfsfreigabe an SenFin gestellt werden. Sollte auch diese positiv beschieden werden, könnten zusätzliche Flächen am freien Markt, zumindest interimsweise bis zur Bezugsreife der Fröbelstraße 15 als zukünftigem Standort, angemietet werden. Diese Flächen müssen anschließend ausfindig gemacht werden. Dabei muss darauf verwiesen werden, dass der gesamte Anmietungsprozess mindestens 1,5 Jahre in Anspruch nehmen wird.
Mit dem vorgenannten Rundschreiben von SenFin wurden auch die Regelungen zum Flächenverbrauch nochmals verschärft. Gemäß Ziffer 2.2.5 ist nun eine „Nutzung von Einzelzimmern nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Durchführung von vertraulichen Gesprächen sowie eine untere oder mittlere Führungsposition begründen keinen Einzelzimmeranspruch.“
Diese Regelung hat große Auswirkungen auf alle Organisationseinheiten und erfordert eine zeitnahe Überprüfung und Optimierung der Flächenbedarfe.
Auf der Grundlage dieser neuen Vorschriften wird intern geprüft, ob durch eine Optimierung der Einpassplanung am Hauptstandort des Jugendamtes in der Berliner Allee 252, sowie durch Optimierung der Flächennutzung der weiteren Organisationseinheiten ein Raumpotential entsteht, dass neben den Flächenbedarfen auch den hohen Anforderungen an die Barrierefreiheit des THB Jug entspricht.
Dazu geht das bezirkliche strategische Flächenmanagement auch außerhalb der thematischen AG Büroraum aktiv auf das Jugendamt zu, um eine möglichst praktikable Lösung zu erarbeiten und umzusetzen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für Berliner Behörden in Form der Gemeinsame Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe (AV EH)
Dr. Cordelia Koch |
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