Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0745
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 21. Sitzung am 28.02.2024 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0745/2024 „Das Bezirksamt wird ersucht, Angebote der Volkshochschule in englischer Sprache auszubauen und vorhandene Angebote, die für Menschen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen geeignet sind, besser zu bewerben. Insbesondere soll eruiert werden, ob bestimmte Angebote bei Bedarf zweisprachig angeboten werden können. Das könnten Angebote sein, die keiner langen Instruktionen bedürfen oder bei denen die Lehrkraft mehr zeigt und vormacht als erklärt wie etwa bei Zeichen-, Handarbeits- oder Sportkursen, aber auch bei Naturexkursionen, sofern die Lehrkraft sich kompetent fühlt, knappe Instruktionen auch auf Englisch zu geben. Solche Angebote wie auch alle rein englischsprachigen Angebote sollten in der Suchmaske der Berliner Volkshochschulen, die man vom englischsprachen Hauptstadtportal berlin.de unter „Adult Education Center“ – „Courses in English“ erreicht, gelistet sein.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Ausgangslage: Das Ziel: Der Weg: Diese Zahlen sind nur ein Zwischenstand. Im Zuge der weiteren Programmplanung werden zurzeit die Kursleitungen gebeten mitzuteilen, welche Fremdsprachenkenntnisse sie einsetzen können, um ihre (auf Deutsch gehaltenen) Kurse für Interessent:innen mit geringen Deutschkenntnissen leichter zugänglich zu machen. Da an der Volkshochschule eine Reihe von Kursleitenden unterrichten, die einen nichtdeutschen muttersprachlichen Hintergrund haben, liegt hierin ein großes Potential, das mehr als bisher gehoben werden soll. Die Ergebnisse werden jeweils bei der Kursveröffentlichung im Internet und im Programmheft dargestellt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen |
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