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Drucksache - IX-0706
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu wenden, um auf der Brücke der Bucher Straße über die BAB A114 vor der Lichtsignalanlage der Rampe in Fahrtrichtung Buch/Karow ein Verkehrsschild „Einengungstafel ohne Gegenverkehr, Einzug rechts und noch ein Fahrstreifen“ (Verkehrszeichen 531-10) sowie ein Verkehrsschild „Radfahrer“ (Verkehrszeichen 138-10) mit Entfernungsangabe anzubringen. Begründung der Beschlussempfehlung: Gegenstand der Debatte waren Fragen zur Zuständigkeit sowie zur Ursache und auch Verifizierbarkeit der vorgetragenen zahlreichen Beinaheunfälle. Der Umstand, dass bereits entsprechende Fahrbahnmarkierungen ein erforderliches Einfädeln anzeigen, ließ zudem vermuten, dass dort womöglich überhöhte Geschwindigkeiten die Reaktionszeiten verkürzen könnten. Erschwerend hinzu tritt jedoch der Umstand, dass auch Radfahrer sich dort unmittelbar auf die Fahrbahn einordnen müssen. Im Ergebnis der Debatte wurde der Ursprungsantrag daher um eine entsprechende Beschilderung ergänzt. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 13 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme oder Enthaltung, die Annahme der so geänderten Drucksache. Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu wenden, um auf der Brücke der Bucher Straße über die BAB A114 vor der Lichtsignalanlage der Rampe in Fahrtrichtung Buch/Karow ein Verkehrsschild „Einengungstafel ohne Gegenverkehr, Einzug rechts und noch ein Fahrstreifen“ (Verkehrszeichen 531-10) mit Entfernungsangabe anzubringen. Begründung Ursprungsantrag: Die Bucher Straße ist eine stark frequentierte Straße zur Autobahnauffahrt, die zunächst zweispurig verläuft und unterhalb der Brücke in eine Spur mündet. Entsprechende Markierungspfeile sind bereits auf der Fahrbahn angebracht. Beinahe täglich kommt es dennoch zu Beinaheunfällen, weil Kraftfahrzeuge von der rechten auf die linke Spur wechseln. Das Anbringen des Verkehrszeichens 531-10 an der genannten Ampel soll den Kraftfahrzeugfahrer vorab über die Einengung informieren und würde dazu beitragen, dass die Verkehrssicherheit erhöht und ein reibungsloser Verkehrsfluss gewährleistet ist. |
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