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Drucksache - IX-0669
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Ausstellung „Was hattest Du an?“ in Pankow zeigen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 15. Sitzung am 28.06.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0669
„Das Bezirksamt wird ersucht, ggf. in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern, Möglichkeiten zu schaffen, die Ausstellung „Was hattest du an?“ in Pankow zu zeigen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen der von der BVV beschlossenen kulturellen Veranstaltungsreihe zum Internationalen Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen*“ (BVV-Drucksache IX-0447) erfolgen. Auch können Pankower Schulen und Jugendeinrichtungen zum Besuch der Ausstellung eingeladen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In Erledigung der Drucksache IX-0669/2023 ist das Bezirksamt bemüht, einen potentiell geeigneten Ort für die Ausstellung zu finden. Der Fokus lag hierbei zunächst auf einer Realisierung in den eigenen Räumlichkeiten (z.B. in der Volkshochschule oder den Stadtteilbibliotheken) oder denen von Kooperationspartner:innen (z.B. im Verwalterhaus Berlin/via AG Friedhofsmuseum Berlin e.V.). Aufgrund der sehr spezifischen räumlichen, finanziellen und organisationalen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Ausstellung und Ausstellungsstücke, ist dies bislang leider jedoch nicht gelungen. Das Bezirksamt wird sich auch weiterhin bemühen, die Ausstellung nach Pankow zu holen, muss aber gleichzeitig abwarten/nachverfolgen, zu welchen Konditionen diese künftig verliehen wird (die im 1. Zwischenbericht vom Ausstellungsteam angekündigte Neukonzeptionierung und Optimierung der Ausstellung ist bislang nicht abgeschlossen). Dem Team liegen weiterhin 90 Ausstellungsanfragen aus anderen Städten vor, so dass voraussichtlich eher mit einer mittel- bis langfristigen Umsetzung der Drucksache zu rechnen ist. Über den Fortgang informiert der nächste Bericht. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
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