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Drucksache - IX-0640
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Wohnungslosigkeit bekämpfen: Geschütztes Marktsegment auch für Menschen in der Schuldenfalle! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 19. Sitzung am 13.12.2023 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0640
„Das Bezirksamt wird darin bestärkt, im begründeten Einzelfall auch Personen, bei denen z.B. bereits Mietschulden während eines Mietverhältnisses im geschützten Marktsegment
entstanden sind oder andere Gründe gegen eine erneute Aufnahme sprechen, nach
nochmaliger Prüfung ggf. erneut ins geschützte Marktsegment aufzunehmen. Oberstes Ziel ist die Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit dem Ziel zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit wird berlinweit präventiv im Rahmen des Fachstellenkonzepts gearbeitet. Für das Bezirksamt Pankow von Berlin heißt das, dass bei Eingang einer Räumungsklage und auch beim Eingang eines Räumungstermins vom Gerichtsvollzieher die betroffenen Haushalte zunächst durch den Sozialdienst des Amtes für Soziales angeschrieben und dann auch aufgesucht werden. Weitere Ämter wie das Jugendamt und/oder das Jobcenter werden involviert, z.B. wenn Kinder im Haushalt leben. Werden die Betroffenen angetroffen oder melden sich auf die Anschreiben des Sozialdienstes hin, werden sie beraten und es können u.a. sozialpädagogische Maßnahmen nach §§ 67 ff SGB XII zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit eingesetzt werden. Das geschützte Marktsegment (gMS) versorgt Menschen, die aufgrund ihrer Schuldenproblematik (viele davon mit Mietschulden) nicht selbst neuen Wohnraum anmieten können. In der Kooperationsvereinbarung zwischen den Unternehmen der Wohnungswirtschaft, dem Land Berlin (vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales) und den Berliner Bezirksämtern (vertreten durch die Fachstellen Soziale Wohnhilfen) sind die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen geregelt. So müssen die Personen, die über das gMS versorgt werden, mindestens ein Jahr ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin (für Pankow spezifisch mindestens ein Jahr in Pankow) nachweisen und einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Bei den Bewerber:innen auf eine gMS-Wohnung werden die spezifischen Bedarfe (z.B. Größe der Wohnung, Lage, Bezirk etc.) berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Versorgung mit einer Marktsegmentwohnung besteht nicht. Für gMS-Wohnungen gibt es eine Warteliste. Es werden nur Personen und Haushalte in das gMS aufgenommen, die zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebens- und Haushaltsführung fähig sind. Dies wird durch eine positive sozialpädagogische Prognose zur Wohnfähigkeit bestätigt. Die Vermittlung einer gMS stellt eine besondere Hilfe für Personen mit Mietschulden dar. Bei erneut auftretenden Mietschulden von Bewohner:innen einer gMS-Wohnung wird mit allen Mitteln interveniert. Die für die Vergabe von gMS-Wohnungen zuständigen Mitarbeiter:innen der Sozialen Wohnhilfe, werden von den Vermietenden ebenso wie der/die Mieter:in sofort bei jeder kleinsten Abweichung der Mietzahlungen informiert, damit die Mietschulden ohne erneuten Verlust der Wohnung beglichen werden können. Ggf. wird in entsprechende Hilfen (insbesondere sozialpädagogische Maßnahmen nach §§ 67 ff SGB XII und andere) vermittelt. Sofern der Verlust der gMS-Wohnung trotz aller Hilfen wegen der Mietschulden nicht vermieden werden konnte, kann eine erneute Aufnahme ins geschützte Marktsegment, im Einzelfall nochmals geprüft, aber nicht zugesichert werden. Der Verlust einer gMS-Wohnung wegen erneuter Mietschulden stellt allerdings eine Ausnahme dar. Im vergangenen halben Jahr sind berlinweit acht Anträge auf Ausfallbürgschaften wegen erneuter Mietschulden von Bewohner:innen einer gMS-Wohnung bei den Bezirksämter eingegangen. Pankow war davon nicht betroffen. Es wird darum gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
In das geschützte Marktsegment werden auch Familien mit Kindern aufgenommen.
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