Drucksache - IX-0640  

 
 
Betreff: Wohnungslosigkeit bekämpfen: Geschütztes Marktsegment auch für Menschen in der Schuldenfalle!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
28.06.2023 
Fortsetzung der 15. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen     
Kinder- und Jugendhilfeausschuss mitberatender Ausschuss
19.10.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit federführender Ausschuss
07.11.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Auschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.12.2023 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 15. BVV am 14.06.2023
Antrag Linke Fortsetzung 15. BVV am 28.06.2023
Stellungnahme KJHA
Beschlussempfehlung SoSeGes 19. BVV am 13.12.2023
VzK §13 BezVG BA, SB am 05.06.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0640

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Wohnungslosigkeit bekämpfen: Geschütztes Marktsegment auch für

Menschen in der Schuldenfalle!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 19. Sitzung am 13.12.2023 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0640

Das Bezirksamt wird darin bestärkt, im begründeten Einzelfall auch Personen, bei denen z.B. bereits Mietschulden während eines Mietverhältnisses im geschützten Marktsegment

entstanden sind oder andere Gründe gegen eine erneute Aufnahme sprechen, nach

nochmaliger Prüfung ggf. erneut ins geschützte Marktsegment aufzunehmen. Oberstes Ziel ist die Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit dem Ziel zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit wird berlinweit präventiv im Rahmen des Fachstellenkonzepts gearbeitet. Für das Bezirksamt Pankow von Berlin heißt das, dass bei Eingang einer Räumungsklage und auch beim Eingang eines Räumungstermins vom Gerichtsvollzieher die betroffenen Haushalte zunächst durch den Sozialdienst des Amtes für Soziales angeschrieben und dann auch aufgesucht werden. Weitere Ämter wie das Jugendamt und/oder das Jobcenter werden involviert, z.B. wenn Kinder im Haushalt leben. Werden die Betroffenen angetroffen oder melden sich auf die Anschreiben des Sozialdienstes hin, werden sie beraten und es können u.a. sozialpädagogische Maßnahmen nach §§ 67 ff SGB XII zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit eingesetzt werden.

Das geschützte Marktsegment (gMS) versorgt Menschen, die aufgrund ihrer Schuldenproblematik (viele davon mit Mietschulden) nicht selbst neuen Wohnraum anmieten können.

In der Kooperationsvereinbarung zwischen den Unternehmen der Wohnungswirtschaft, dem Land Berlin (vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales) und den Berliner Bezirksämtern (vertreten durch die Fachstellen Soziale Wohnhilfen) sind die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen geregelt. So müssen die Personen, die über das gMS versorgt werden, mindestens ein Jahr ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin (für Pankow spezifisch mindestens ein Jahr in Pankow) nachweisen und einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Bei den Bewerber:innen auf eine gMS-Wohnung werden die spezifischen Bedarfe (z.B. Größe der Wohnung, Lage, Bezirk etc.) berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Versorgung mit einer Marktsegmentwohnung besteht nicht. Für gMS-Wohnungen gibt es eine Warteliste.

Es werden nur Personen und Haushalte in das gMS aufgenommen, die zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebens- und Haushaltsführung fähig sind. Dies wird durch eine positive sozialpädagogische Prognose zur Wohnfähigkeit bestätigt. Die Vermittlung einer gMS stellt eine besondere Hilfe für Personen mit Mietschulden dar.

Bei erneut auftretenden Mietschulden von Bewohner:innen einer gMS-Wohnung wird mit allen Mitteln interveniert. Die für die Vergabe von gMS-Wohnungen zuständigen Mitarbeiter:innen der Sozialen Wohnhilfe, werden von den Vermietenden ebenso wie der/die Mieter:in sofort bei jeder kleinsten Abweichung der Mietzahlungen informiert, damit die Mietschulden ohne erneuten Verlust der Wohnung beglichen werden können. Ggf. wird in entsprechende Hilfen (insbesondere sozialpädagogische Maßnahmen nach §§ 67 ff SGB XII und andere) vermittelt.

Sofern der Verlust der gMS-Wohnung trotz aller Hilfen wegen der Mietschulden nicht vermieden werden konnte, kann eine erneute Aufnahme ins geschützte Marktsegment, im Einzelfall nochmals geprüft, aber nicht zugesichert werden.

Der Verlust einer gMS-Wohnung wegen erneuter Mietschulden stellt allerdings eine Ausnahme dar. Im vergangenen halben Jahr sind berlinweit acht Anträge auf Ausfallbürgschaften wegen erneuter Mietschulden von Bewohner:innen einer gMS-Wohnung bei den Bezirksämter eingegangen. Pankow war davon nicht betroffen.

Es wird darum gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine  

Kinder- und Familienverträglichkeit

In das geschützte Marktsegment werden auch Familien mit Kindern aufgenommen.

 

 

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Dominique Krössin
Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit

 

 

 

 
 

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