Drucksache - IX-0621  

 
 
Betreff: Besuch des Amtshauses Buchholz für Menschen mit Gehbehinderungen ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Linksfraktion
   Fraktion der SPD
   Gruppe der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne 14. BVV am 26.04.2023
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktionen Bü90/Grüne, Linke, SPD, Gruppe der FDP
VzK §13 BezVG BA, ZB 23. BVV am 05.06.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0621

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Besuch des Amtshauses Buchholz für Menschen mit Gehbehinderungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 14. Sitzung am 26.04.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0621

Das Bezirksamt wird ersucht, am Amtshaus Buchholz Parkplätze für geheingeschränkte

Menschen auf der Schönhauser Straße zu schaffen. Dazu soll das Bezirksamt, auf der

Schönhauser Straße schon vorhandene Parkplätze am Straßenrand zu Stellflächen für

Kraftfahrzeuge für Menschen mit schwerer Gehbehinderung umwidmen. Das Bezirksamt soll prüfen, ob in Erfüllung der AV Stellplätze Anlage 1 „Richtzahlen für Stellplätze für

Kraftfahrzeuge für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende“ 7.1

Veranstaltungsgebäude“ zwei Stellplätze für PKW sowie ein Kleinbusstellplatz geschaffen werden können.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat sich intensiv mit den rechtlichen Möglichkeiten für die Einrichtung von behindertengerechten Parkplätzen auf dem öffentlichen Straßenland auseinandergesetzt. Im Ergebnis wurde entschieden, einen Bauantrag zu erstellen, der einen behindertengerechten Parkplatz auf der Hoffläche des Amtshaus Buchholz enthält.

Begründung:

Die Bauordnung Berlin (BauO Bln) und damit auch die AV zu § 49 der BauO Bln (AV Stellplätze) sind keine Grundlage, um eine verkehrsbehördliche Anordnung von Schwerbehindertenparkplätzen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu rechtfertigen. Die Nachweispflicht von barrierefreien Stellplätzen aus dem Bauordnungsrecht darf nicht ins öffentliche Straßenland eingreifen.

§ 49 BauO Berlin besagt: „Die Stellplätze können auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück hergestellt werden, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist.“. In der AV zu § 49 BauO Bln heißt es überdies: „Die öffentlich-rechtliche Sicherung dieser Stellplätze hat durch Baulast nach § 84 BauO Bln zu erfolgen. Ein Anspruch auf Ausweisung der Stellptze im öffentlichen Straßenraum besteht nicht.“ Es gilt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, d.h. Antragstellende haben zunächst eigene Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. eine Lösung mit eigenen, planerischen Mitteln zu finden, bevor öffentliches Straßenland in Anspruch genommen werden kann.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Der behindertengerechte Parkplatz kann von allen Besuchenden des Amtshaus Buchholz genutzt werden.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine  

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

Dominique Krössin

Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit

 

 
 

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