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Drucksache - IX-0558
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Sichtbarkeit der queeren* Vielfalt und Angebote für queere* Menschen in Pankow fördern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 25.01.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0558
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Sichtbarkeit der queeren* Vielfalt im Bezirk zu erhöhen und auf die besondere Situation queerer* Menschen aufmerksam zu machen.
Das Bezirksamt wird deshalb ersucht, sobald die Stelle der bzw. des Queer*beauftragten besetzt ist, wie in Drucksache IX-0283 vorgesehen, einen jährlich fortzuschreibenden Aktionsplan für Selbstbestimmung, Akzeptanz und Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt zu entwickeln und im für Gleichstellung zuständigen Ausschuss vorzustellen.
Das Bezirksamt wird außerdem ersucht zu prüfen, ob gemeinsam mit der bzw. dem Queer*beauftragten zu folgenden Zeitpunkten eine Veranstaltung mit einer oder mehreren Organisationen oder Einrichtungen für queere* Menschen durchgeführt und als jährliches Event etabliert werden kann:
Tag der Sichtbarkeit von trans* Menschen am 31. März
Tag gegen Homo-, Bi-, Inter*- und Trans*-Feindlichkeit am 17. Mai
Pride Week und CSD im Juli
Tag der Sichtbarkeit bisexueller Menschen am 23. September
Tag der Sichtbarkeit von inter* Menschen am 26. Oktober
Gedenktag für die Opfer trans*feindlicher Gewalt am 20. November.
Als weitere Maßnahme zur Förderung der Sichtbarkeit wird das Bezirksamt ersucht, an diesen Tagen die jeweilige Fahne an allen drei Hauptstandorten (Rathaus Pankow, Fröbelstraße 17 und Rathaus Weißensee) zu hissen.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Bedarfe für zusätzliche Einrichtungen und
Angebote für queere* Menschen im Bezirk bestehen und welche Räume in bezirklichem Besitz Einrichtungen und Organisationen für queere* Menschen bei Bedarf für Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch |
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