Drucksache - IX-0481  

 
 
Betreff: Häusliche Gewalt aus der Grauzone holen - Information und Sensibilisierung!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Linksfraktion
   Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.11.2023 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.01.2024 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.06.2024 
23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
19.06.2024 
Fortsetzung 23. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion CDU, Bü90/Grüne 10.BVV am 16.11.2022
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktionen Bü90/Grüne, CDU, Linke, SPD und FDP 10. BVV am 16.11.2022
VzK §13 BezVG/ZB BA 18.BVV am 15.11.2023
Vzk §13 BezVG/ZB BA 20.BVV am 24.01.2024
VzK §13 BezVG BA, ZB 23. BVV am 05.06.2024
VzK §13 BezVG BA, ZB Fortsetzung 23. BVV am 19.06.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

05.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0481/2022

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

3. Zwischenbericht

usliche Gewalt aus der Grauzone holen - Information und Sensibilisierung!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 16.11.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0481

Das Bezirksamt wird ersucht, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um innerhalb der Pankower Bezirksverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit für das Thema häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Ziele sollen u. a. sein, die Mitarbeiter sowie die Öffentlichkeit über das Thema und seine Facetten sowie Handlungsmöglichkeiten aufzuklären und so ggf. Betroffene zu schützen bzw. ihnen das Gefühl des Alleinseins zu nehmen. 

Folgende Maßnahmen sollen dazu ergriffen werden:

  •             Bekanntmachung des “Signal für Hilfe” [1] innerhalb der Mitarbeiterschaft des Bezirksamtes, vor allem der Ämter mit Publikumsverkehr (Bürgeramt, Ordnungsamt, Jugendamt, Mieterberatung, etc.).
  •             Information der Öffentlichkeit über diese Maßnahme, so dass Betroffene vom “Hilfe-Punkt” des Bezirksamtes erfahren können; weiterhin erfahren so auch weitere Bürger Pankows vom Signal für Hilfe und können bei Bedarf unterstützen.
  •             Prüfen, welche Seminarangebote es (für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung) zu diesem Thema gibt (Erkennen von Warnzeichen, Umgang damit, etc.); Mitarbeiter aktiv auf die Angebote aufmerksam machen und zur Teilnahme auffordern. Hier könnte zum Beispiel das Angebot der Gewaltschutzambulanz der Charitér alle Mitarbeiter, die Schuleingangsuntersuchungen durchführen, relevant sein.
  •             Informationsangebot für die Mitarbeiter der Verwaltung schaffen (alternativ: einen Ansprechpartner innerhalb des Bezirksamts benennen), an wen sie sich in konkreten Verdachtsfällen Fällen wenden können (u.a. Polizei, Hotlines) bzw. an wen sie Betroffene bei Bedarf weitervermitteln können (u.a. Weißer Ring).
  •             Information gegenüber der Öffentlichkeit über die Maßnahmen des Bezirksamtes wie auch über das Schwerpunktthema generell; dabei auch über niedrigschwellige Hilfsangebote (wie “Maske 19”) informieren.

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Handzeichen_häusliche_Gewalt

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

zu Pkt. 1, 2, 4, 5: Mit Verweis auf den 1. und 2. Zwischenbericht zur Drucksache bitten wir darum, die vorgenannten Punkte als erledigt zu betrachten.

zu Pkt. 3: Ende Januar 2024 wandte sich das Bezirksamt mit einem Erinnerungsschreiben an die Verwaltungsakademie (VAK) Berlin und bat in Erledigung der Drucksache erneut um Prüfung eines geeigneten Fortbildungsangebotes zum Thema „usliche Gewalt erkennen und kompetent handeln“. Ende Februar 2024 erhielt das Bezirksamt ein ausführliches Antwortschreiben.

In diesem informiert die VAK darüber, dass, obwohl das Thema „(...) zweifelsohne von großer Wichtigkeit und die Aufklärung sowie Sensibilisierung innerhalb der Pankower Bezirksverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit in diesem Kontext zu fördern [ist] (...), nach interner Prüfung [jedoch] nicht in den originären Aufgabenkreis der Verwaltungsakademie Berlin [fällt] und (...) daher nicht von der VAK finanziert und umgesetzt werden [kann].“

Als weitere Begründung wird die "besondere Zielgruppe", das "spezifische Thema“ bzw. das „spezielle Sonderthema" mit "geringer Teilnehmendenzahl" sowie „Ressourcen- und Kompetenzgründe“ angeführt. Die VAK weist zudem darauf hin, dass „Auch andere spezielle Maßnahmen, die sich ausschließlich an spezifische Zielgruppen richten und keine landesweit breit nachgefragten Themen sind, (...) künftig nicht mehr von der VAK umgesetzt werden können.“ Die VAK äert abschließend die Hoffnung, dass die Fortbildungsmaßnahme „(...) mit einem auf diesem Themengebiet spezialisierten Bildungsträger (...)“ erfolgreich realisiert werden kann und fügt eine entsprechende Übersicht bei (darunter z.B. BIG e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. oder der E-Learning-Kurs: Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt).

Das Bezirksamt vertritt anders als die VAK die Auffassung, dass es sich beim Thema geschlechtsspezifische Gewalt mitnichten um ein Spezial- oder Nischenthema handelt und daher auch nicht als solches betrachtet werden sollte.

Das Bezirksamt begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bezirksverordnetenversammlung Pankow zum Thema häusliche Gewalt und prüft daher aktuell, ob die Einrichtung eines entsprechenden Sensibilisierungsangebotes für Mitarbeitende des Bezirksamtes auf andere Weise umgesetzt werden kann.

Über den weiteren Fortgang informiert der nächste Bericht.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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