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Drucksache - IX-0388
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude – Transparenzliste und Prüfung Abwärmenutzung
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 25.01.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0388
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei energetischen Sanierungen öffentlicher Gebäude in Pankow zu prüfen, inwieweit Umwelt- oder Abwärme (bspw. Abwasserwärme aus Abwasserkanälen) für den verbleibenden Wärmebedarf genutzt werden kann.
Durch Umwelt- oder Abwärmenutzung mit Wärmepumpen kann klimafreundliche Wärme
bereitgestellt werden. Für die Vorbereitung der Sanierungsvorhaben sollen u.a. die Berliner Wasserbetriebe (BWB) kontaktiert werden, um das technische Potenzial von Abwasserwärme zu prüfen und wirtschaftliche Fragestellungen zu erörtern. Die BWB haben entsprechende Potenzialuntersuchungen durchgeführt und stehen für diesbezügliche Anfragen zur Verfügung.
Aus Transparenzzwecken und zur Nachvollziehbarkeit wird angeregt, dass auf der Webseite des Bezirksamts eine im Bezirksamt abgestimmte Liste der öffentlichen Gebäude in Pankow aufgeführt wird, die in den nächsten Jahren energetisch saniert werden. Die Liste soll für jedes
dieser Gebäude folgendes aufführen:
- geplante Maßnahmen zur Energieversorgung (bspw. Installation Solaranlagen oder Nutzung Abwasserwärme),
- geplante Sanierungsmaßnahmen (u.a. Energieeffizienzstandard),
- veröffentlichungspflichtigen Daten (u.a. Energieverbrauchswerte) gemäß Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) §9 „Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude“,
- und voraussichtliche Fertigstellung der Sanierung.
Diese Liste ist laufend zu aktualisieren, jedoch mindestens einmal im Jahr.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der bezirkliche Sanierungsfahrplan wurde durch den Fachkräftemangel im Energiemanagement (3 unbesetzte Stellen) seit 2020 nicht mehr aktualisiert und fortgeschrieben. Daher sind derzeit auch keine personellen Kapazitäten vorhanden, um die gewünschte Transparenzliste zu erstellen.
Die bezirklichen Sanierungsmaßnahmen orientieren sich aktuell nicht am Sanierungsfahrplan, sondern an den Bedarfen der jeweiligen Bereiche vor dem Hintergrund des Wegfalls von Schulplätzen durch drohenden Betriebserlaubnisverlust wegen des Sanierungsstaus von Schulen oder der Nutzungsfähigkeit von Bürodienstgebäuden.
Die im Antrag benannte Prüfung ist Bestandteil jeder Planung von Grundsanierungen von Liegenschaften des Bezirkes. Diese basieren auf den Regelungen des GEG (Gebäude Energie Gesetz). Eine grundsätzliche Regelung einer Nutzung von Abwärme aus dem Abwassernetz liegt noch nicht vor.
Veröffentlichungen im Sinne der Drucksache sind vor den oben genannten Gründen nicht zweckdienlich und würden Verwirrung stiften. Eine Bearbeitung und Fortführung des bezirklichen Sanierungsfahrplanes gemäß GEG wird erst möglich, wenn die entsprechenden Personalstellen besetzt sind und die finanziellen Voraussetzungen geschaffen wurden. Bis dahin kann nichts weiter berichtet werden. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
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