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Drucksache - IX-0282
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten auch in Pankow sichern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 09. Sitzung am 28. September 2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0282
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich für mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Pankower Betrieben einzusetzen.
Dabei ist zu prüfen, ob im Bezirk Pankow theoretische und fachpraktische Ausbildungsinhalte für die Arbeitsschutzoberinspektoranwärter:innen sowie Arbeitsschutzreferendar:innen des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), gemäß der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Zugang zum ersten und zweiten Einstiegst der Laufbahngruppe 2 des Laufbahnzweiges technischer Dienst Arbeitsschutz“ (APO TD As Berlin), ermöglicht und umgesetzt werden können:
Des Weiteren soll das Bezirksamt, nach der Schaffung der Informations- und Beschwerdestelle für Arbeitsschutz auf Landesebene, Informationen über die Stelle und deren Angebote für die Pankower Betriebe bereitstellen, unter anderem auch auf der Webseite des Bezirksamtes.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Datum vom 11. November 2022 wandte sich das Bezirksamt unter Verweis auf die Drs. IX-0282 Drucksache an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) und bat um Prüfung, ob im Bezirk Pankow theoretische und fachpraktische Ausbildungsinhalte für Arbeitsschutzoberinspektoranwärter:innen sowie Arbeitsschutzreferendar:innen des LAGetSi ermöglicht und umgesetzt werden können. Da hierzu bisher keine Antwort vorliegt, erfolgte mit Schreiben vom 29.04.2024 und unter Bezugnahme auf das vorgenannte Schreiben vom 11.11.22 eine erneute Anfrage an das LAGetSi. Im Bezirksamt selbst wird keine Möglichkeit zur Umsetzung theoretischer und fachpraktischer Ausbildungsinhalte für die Arbeitsschutzoberinspektoranwärter:innen sowie Arbeitsschutzreferendar:innen gesehen, da diese Fachrichtungen des gehobenen technischen Dienstes in den Bezirken nicht ausgebildet werden.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
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