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Drucksache - IX-0164
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
AG Schulwegsicherheit wiederbeleben – Schulgemeinschaften einbinden |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 25.01.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0164
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeitsgruppe (AG) Schulwegsicherheit des Bezirkes wieder regelmäßig einzuberufen. Die Arbeitsweise der AG Schulwegsicherheit soll hinsichtlich der Beteiligung betroffener Kreise (Schulgemeinschaften) verbessert und die Ansprechpersonen schulischer Arbeitsgruppen zum Thema Schulwege (z. B. AG Verkehr, AG Verkehrssicherheit, AG Sicherer Schulweg, Gremien für Mobilität gem. §17 a (5) Mobilitätsgesetz, oder andere Bezeichnungen) eingebunden werden.
Hierzu sollen das bezirkliche Schulamt in Kooperation mit dem Straßen- und Grünflächenamt proaktiv in den Schulen abfragen, ob oben genannte Gremien zum Thema Schulwegsicherheit in der Schulgemeinschaft gebildet wurden und wer die jeweiligen Ansprechpersonen sind. Die benannten Ansprechpersonen sind zu den Sitzungen der bezirklichen AG Schulwegsicherheit einzuladen.
Gemeinsam soll die AG Schulwegsicherheit Probleme bei der Schulwegsicherheit auf
Einzelschulebene erörtern und Empfehlungen für verbessernde Maßnahmen erarbeiten, um diese zu beseitigen. Das Bezirksamt soll die Empfehlungen der AG ernst nehmen und die erarbeiteten Maßnahmen umsetzen.
Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung der BVV Pankow soll einen halbjährlichen Tätigkeitsbericht der bezirklichen AG Schulwegsicherheit erhalten. Die BVV soll jährlich über die Aktivitäten der bezirklichen AG Schulwegsicherheit informiert werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Ergänzend zum 1. und 2. Zwischenbericht können zur Thematik folgende weitere Ausführungen gemacht werden. Im Rahmen der AG Mobilität am 16.04.2024 wurde die Einrichtung eines ständigen Tagesordnungspunktes "Schulwegsicherheit" festgelegt. In konkreten Einzelfällen wird eine Benachrichtigung an den Absender der Anfrage durch den empfangenden Geschäftsbereich verfasst und die Erörterung des Anliegens im Rahmen der nachfolgenden AG Mobilität angekündigt.
Neben eingehenden Drucksachen der BVV und eingehenden Bürgeranfragen und -anliegen werden bei Bedarf Themen der Schulwegsicherheit initiativ durch die einschlägigen Fachämter in eine Sitzung der AG Mobilität eingebracht und im Falle eines bestehenden Abstimmungsbedarfes der gemeinsamen Erörterung unterzogen. Eine AG Schulwegsicherheit kann aufgrund mangelnder Ressourcen nicht eingerichtet werden. Der Bedarf an einem Tagesordnungspunkt innerhalb der AG Mobilität, kann insbesondere aus dem festgestellten Erfordernis einer ganzheitlichen Betrachtung der Schulwegsicherheit der betreffenden Schulstandorte und der unmittelbaren Abstimmung zur Festsetzung und Abgrenzung der Zuständigkeiten der beteiligten Fachämter entstehen. Eine weitere Einbindung der Schulgemeinschaft bzw. des entsprechenden Gremiums gem. § 17 a Abs. 5 Mobilitätsgesetz (MobG) in den Planungsprozess erfolgt im Rahmen eines separaten Vor-Ort-Termins des betreffenden Schulstandortes, wenn Abstimmungsprozesse dieses erfordern. Bei Nachfragen bzw. weiteren Anregungen wird die Schulgemeinschaft schriftlich um Stellungnahme gebeten. Eine ständige Präsenzeinbindung in jeden einzelnen Entscheidungsprozess ist vor dem Hintergrund der verfügbaren Ressourcen nicht umsetzbar. Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Jörn Pasternack |
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