Drucksache - VIII-1501  

 
 
Betreff: Einsetzens der Sozialen Wohnhilfe bei Eigenbedarfskündigung oder Mietschulden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Tobias Thieme (fraktionslos)BV Tobias Thieme (fraktionslos)
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage VIII-1501 BV Thieme
Beantwortung_VIII-1501

In der Sozialen Wohnhilfe sind spezialisierte aufsuchende Teams zur Prävention von Wohnraumverlust eingerichtet.In Pankow wird solcher Teameinsatz u.a. durch Mitteilung des Amtsgerichtes oder Gerichtsvollziehers mittels Kontaktaufnahme mit dem Mietschuldner eingeleitet. Hier übernimmt der Sozialdienst des Amtes für Soziales diese spezielle Aufgabe, Betroffene werden aber seit April 2020 nicht mehr in ihrer Häuslichkeit beratend aufgesucht.

1.)   Sinkt dadurch die Effizienz der Hilfe und aufgrund welcher Regelung sind seit Beginn der Pandemie die Räumungsvollstreckungen ausgesetzt, so lt. einer Antwort einer KA im AGH?

2.)   Aber was passiert im Sozialdienst, wenn das Amtsgericht bei Räumungsklagen den Eigenbedarf für rechtens erklärt, also keine Mietschuld vorliegt? Können solche Betroffene auch die Fürsorge des Sozialdienstes in welchem Umfang in Anspruch nehmen?

3.)   Pankow hat keine Statistik über den Ausgang von Räumungsklagen nach Einschreitens des Sozialdienstes, der Weitergang des Lebens Betroffener wird nirgends ersichtlich. Ist Pankow an keiner Evaluierung und somit möglicher Verbesserung ihrer Fürsorge zur Vermeidung von Wohnungsverlust interessiert?

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen