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Drucksache - VIII-1501
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In der Sozialen Wohnhilfe sind spezialisierte aufsuchende Teams zur Prävention von Wohnraumverlust eingerichtet.In Pankow wird solcher Teameinsatz u.a. durch Mitteilung des Amtsgerichtes oder Gerichtsvollziehers mittels Kontaktaufnahme mit dem Mietschuldner eingeleitet. Hier übernimmt der Sozialdienst des Amtes für Soziales diese spezielle Aufgabe, Betroffene werden aber seit April 2020 nicht mehr in ihrer Häuslichkeit beratend aufgesucht. 1.) Sinkt dadurch die Effizienz der Hilfe und aufgrund welcher Regelung sind seit Beginn der Pandemie die Räumungsvollstreckungen ausgesetzt, so lt. einer Antwort einer KA im AGH? 2.) Aber was passiert im Sozialdienst, wenn das Amtsgericht bei Räumungsklagen den Eigenbedarf für rechtens erklärt, also keine Mietschuld vorliegt? Können solche Betroffene auch die Fürsorge des Sozialdienstes in welchem Umfang in Anspruch nehmen? 3.) Pankow hat keine Statistik über den Ausgang von Räumungsklagen nach Einschreitens des Sozialdienstes, der Weitergang des Lebens Betroffener wird nirgends ersichtlich. Ist Pankow an keiner Evaluierung und somit möglicher Verbesserung ihrer Fürsorge zur Vermeidung von Wohnungsverlust interessiert? |
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