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Drucksache - VIII-1486
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Klimaschutz und Klimaneutralität fördern – Familienzentrum Upsala klimaneutral sanieren und entwickeln |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des (der) in der 43. Sitzung am 01.09.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1486/2021
„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie die anstehende Sanierung nach einem möglichst ambitionierten KfW-Effizienzhaus-Standard unter Berücksichtigung des CO2-Fußabdrucks der eingesetzten Baumaterialien durchgeführt werden kann. Zielstellung dabei ist die klimaneutrale Verwaltung bis 2030 gemäß Berliner Energiewendegesetz.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie bereits im 1. Zwischenbericht dargestellt, ist das geplante Bauvorhaben (Sanierungsmaßnahme) für die Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) bzw. für das Familienzentrum in der
Upsalaer Straße 6 im Kapitel 4011 Titel 71501 in der Investitionsplanung 2021 bis 2025 enthalten. Die erste Rate ist für das Haushaltsjahr 2025 geplant und eine Ausfinanzierung erst nach 2025 vorgesehen.
Da das geplante Vorhaben erst in weiter Zukunft verwirklicht werden kann, gibt es gegenwärtig seitens des Fachbereiches Hochbau keine Veranlassung, hinsichtlich der Planung und Bauausführung für diese Sanierungsmaßnahme aktiv zu werden. Planungsbeginn für das Vorhaben wird frühestens das Haushaltsjahr 2025 sein. In der laufenden Wahlperiode wird es daher zu diesem Ersuchen der BVV keinen neuen Sachstand geben. Hierfür spricht auch die jahrelange Erfahrung, dass sich bis zum Planungsbeginn im Jahr 2025 die Bauvorschriften dementsprechend ändern werden und somit die im Ersuchen der BVV genannten Forderungen mit großer Wahrscheinlichkeit, gerade was die Anforderungen an den Klimaschutz betreffen, sich in diesen widerspiegeln werden. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass viele der im Ersuchen aufgezeigten Forderungen und Anregungen berücksichtigt und einen zeitgemäßen Standard darstellen werden. Konkrete Schritte sollten dann auf Basis der zu erwartenden aktualisierten Fassung der Bauvorschriften projektbezogen in die Planungen einfließen.
Da im Antrag auch die Nutzung von Fördermitteln thematisiert wird, kann bis zum voraussichtlichen Planungsbeginn 2025 keine verbindliche Vorhersage auf die dann jeweils bestehenden Förderbedingungen gemacht werden.
Unter Berücksichtigung der erst vor kurzer Zeit beschlossenen Investitionsplanung und der daraus resultierenden Zeitschiene sowie der oben aufgeführten Tatsachen wird das Bezirksamt in den nächsten Monaten bzw. Jahren keine weiteren qualifizierten Aussagen machen bzw. neue Erkenntnisse darlegen können.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Bezirksamt Pankow von Berlin bei allen baulichen Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere gemäß Berliner Energiewendegesetz, erfüllt. Alle Sanierungsmaßnahmen werden kontinuierlich unter Voraussetzung der zur Verfügung stehenden Mittel abgearbeitet. Die Prüfung und Genehmigung der Bedarfsprogramme sowie Bauplanungsunterlagen erfolgt auf Grundlage der aktuell geltenden Rechtsgrundlagen im Land Berlin.
Wir bitten, die Drucksache aus den o. g. Gründen als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Mit der Realisierung dieses Projektes wird einerseits der Klimaschutz gefördert und andererseits die Angebotsvielfalt im Familienzentrum sichergestellt.
Sören Benn | Cornelius Bechtler |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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| X | X |
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| X | X |
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| X | X |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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