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Drucksache - VIII-1482
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schritte zur Kommunalisierung der Schulreinigung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 42. Sitzung am 16.06.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1482
Das Bezirksamt wird beauftragt, die personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen und Strukturen zu identifizieren und der BVV bis zum 1.9.2021 darzulegen, die notwendig sind, um spätestens beginnend mit dem Schuljahr 2022/2023, womöglich auch schon zum zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/2022, mindestens 20% der notwendigen Reinigungsleistungen in Schulen in kommunaler Eigenleistung zu erbringen.
Ergänzend soll dargestellt werden, wo und wann welche Reinigungsverträge auslaufen, um gemeinsam mit der BVV zu entscheiden, wo der Einstieg in die Rekommunalisierung am besten beginnen kann.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Gemäß dem Ergebnis des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe Rekommunalisierung unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aus dem August 2021 ist die alleinige Durchführung der Rekommunalisierung durch einzelne Bezirke nicht sinnvoll und nicht wirtschaftlich und wird daher seitens des Bezirksamtes nicht weiterverfolgt.
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/UABez/vorgang/ubz18-0104.A-v.pdf
Ein bezirklicher Vertreter aus dem Fachbereich Immobilienverwaltung ist Teil der AG Schulreinigung und erarbeitet derzeit gemeinsam mit den anderen Teilnehmern die gemäß #neustartagenda „Saubere Schulen“ gesetzten Themenschwerpunkte. Zum aktuellen Bearbeitungsstand und den bisher erarbeiteten Ergebnissen wird auf die Drucksache 19/15520 verwiesen.
Die zeitliche Darstellung der Reinigungsverträge wurde bereits im 1. Zwischenbericht mit eingereicht. Da diese Informationen auf Grund der Aussagen zum ersten Teil nicht mehr benötigt werden, wurde auf eine Aktualisierung der Angaben verzichtet.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
| Jörn Pasternack |
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