Drucksache - VIII-1471  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-35 für die Grundstücke Breite Straße 35, 35 A, Schulstraße 5 – 7 sowie eine Teilfläche des Bleichröder Parks zwischen Breite Straße und Schulstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 41. BVV am 05.05.2021
VzK§15 BezVG BA Anlage 1, 41. BVV am 05.05.2021
VzK§15 BezVG BA Anlage 2, 41. BVV am 05.05.2021

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

13.04.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Bebauungsplan 3-35 für die Grundstücke Breite Straße 35, 35 A, Schulstraße 5 – 7 sowie eine Teilfläche des Bleichröder Parks zwischen Breite Straße und Schulstraße im
Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. r das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-35 soll gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen der Planentwurf und die Begründung im Internet präsentiert werden.
  2. r das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-35 soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 durchgeführt werden.

Begründung

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hatte am 04.01.2011 die Aufstellung des Bebauungsplan 3-35 beschlossen (VI-1426/2011) und am 28.01.2011 im Amtsblatt
(ABI. Nr. 4/28.01.2011) auf Seite 144 bekannt gemacht. Der Beschluss gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wurde der Bezirksverordnetenversammlung mit der Drucksache VI-1211 zur Kenntnis gegeben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3-35 hat eine Größe von ca. 1,4 ha und umfasst die Grundstücke Breite Straße 35, 35 A, Schulstraße 5 7 sowie eine Teilfläche des Bleichröder Parks zwischen Breite Straße und Schulstraße. Im Geltungsbereich liegen die Flurstücke 217, 248 (tlw.), 249 (tlw.) 254 (tlw.), 375, 376, 381 (tlw.), 402 (tlw.), 450 (tlw.), 500, 526, 527 der Flur 159 in der Gemarkung Pankow. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die Breite Straße

im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Breite Straße 38 und Schulstraße 4

im Süden durch die Schulstraße

im Westen durch die öffentliche Grünanlage Bleichröder Park.

Die Straßen (mit Ausnahme des Flurstücks 217) und öffentlichen Wege sowie die im Plangebiet enthaltenen Teilflächen des Bleichröder Parks befinden sich in öffentlichem Eigentum. Alle weiteren Grundstücke im Plangebiet befinden sich in privatem Eigentum.

Anlass und Ziel Bebauungsplan 3-35

Ursprüngliches Ziel der Planung war die Stärkung des Zentrums Pankow durch Festsetzung eines Kerngebietes entlang der Breite Straße (ca. 3/4 der möglichen Baufläche) und eines Mischgebietes entlang der Schulstraße (ca. 1/4 der möglichen Baufläche) u. a. durch die Umsetzung großflächiger Einzelhandelsnutzungen. Davon wurde jedoch aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Laufe des Verfahrens teilweise Abstand genommen.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf im Jahr 2012 hat der Träger des der Planung zu Grunde liegenden Bauvorhabens jedoch mitgeteilt, dass sich die Planungsziele hinsichtlich der großflächigen Einzelhandelsnutzungen geändert haben. Des Weiteren wurde beabsichtigt, im Plangebiet auch Wohnnutzung zu integrieren. Aufgrund der damit verbundenen Änderungen innerhalb des der Planung zu Grunde liegenden städtebaulichen Konzepts, ist eine Anpassung der Planinhalte erforderlich geworden.

Der Vorhabenträger hat dem Bezirksamt Pankow von Berlin ein Bebauungskonzept vorgelegt. Das Konzept sieht die Errichtung von drei neuen Büro- und Wohngebäuden mit integriertem Einzelhandelseinrichtungen, einem Hotel sowie einer Kita vor. Das Konzept soll die Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans bilden.

Das Bebauungsplanverfahren soll regulär gemäß des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Wesentlicher Planinhalt

Es ist beabsichtigt, den nördlichen Teil des Geltungsbereichs als Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und dendlichen Teilbereich als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festzusetzen sowie eine öffentliche Grünfläche, eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung sowie Straßenverkehrsflächen planungsrechtlich zu sichern.



Verfahren

Als nächster Verfahrensschritt soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich an der Planung zu beteiligen. Darüber hinaus werden die Planunterlagen im Internet auf der Seite mein.berlin.de präsentiert. Gleichzeitig sollen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, unterrichtet und zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im weiteren Verfahren in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum 13.08.2012 bis einschließlich 11.09.2012 bereits durchgeführt, das Verfahren wurde anschließend nicht fortgeführt und wird nun wieder aufgenommen. Aufgrund des zurückliegenden Zeitraums von über zehn Jahren soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erneut durchgeführt werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Planungsleistungen für die Erarbeitung des Bebauungsplans 3-35 wurden an ein Planungsbüro vergeben. Die Aufwendungen und Kosten für diese sowie weitere für das Planverfahren erforderliche Leistungen werden von einem privaten Eigentümer finanziert. Es wurde eine Kostenübernahmevereinbarung getroffen. Sollte sich herausstellen, dass es Folgekosten geben wird, werden Regelungen zur Übernahme vom privaten Eigentümer im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrags getroffen. Nach derzeitigem Stand, sind dem Land Berlin keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage 3

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die beabsichtigte Sicherung einer öffentlichen Parkanlage wirkt sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien aus.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 

3 Anlagen

  1. Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf 3-35
  2. Bebauungsplanvorentwurf 3-35
  3. Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 


Anlage 3: Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

x

x

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

x

 

 

 

  1.  Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

x

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

x

x

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

x

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

x

x

 

 

  1. Bildungsangebot

 

x

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

x

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

x

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

x

x

 

 

Information der Öffentlichkeit über allgemeine Ziele und Zwecke

  1. Arbeitslosenquote

 

x

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

x

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

x

 

 

 

 

  1. Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

x

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen