Drucksache - VIII-1436  

 
 
Betreff: Moratorium für die Beräumung von Grundstücken am Röntgentaler Weg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und VerwaltungsmodernisierungBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag FinPersIm 39. BVV am 24.02.2021
VzK§13BezVG BA. 41. BVV am 05.05.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin
 

                                                  .2021

 

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1436

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

1. Zwischenbericht

Moratorium für die Beräumung von Grundstücken am Röntgentaler Weg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1426

 

Das Bezirksamt von Berlin wird ersucht, die Räumung der Grundstücke und Fällung der Gehölze am Röntgentaler Weg (Flur 41 Flurstück 204 und Flur 30 Flurstück 39 der Gemarkung Pankow) nicht zwangsweise umzusetzen und bis zur finalen Beschlussfassung der BVV zur Drucksache VIII-1354 „Natur schützen Rechtssicherheit herstellen“ keine weiteren Räumungsaufforderungen zu erlassen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Seitens des Bezirksamtes werden bis zur endgültigen Entscheidung der Drucksache VIII-1354 keine weiteren Räumungsaufforderungen zur Herausgabe der bislang illegalen Grundstücksinanspruchnahmen in die Wege geleitet bzw. erlassen.

 

Darüber hinaus wird wie in der Stellungnahme des Bezirksamtes vom 17.03.2021 an den BVV-Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung zugesagt ein rücksichtsvoller Umgang mit den betroffenen Nutzern bei den weiteren Schritten zur Freilegung der Flächen maßgebend sein.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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