Drucksache - VIII-1408  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-1140 „Kleine Anfragen beantworten!“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 39. BVV
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktion der SPD & Fraktion der CDU, 39. BVv am 24.2.2021
VzK§13BezVG BA, SB 41. BVV am 05.05.2021
VzK§13BezVG BA, SB 41. BVV am 05.05.2021

siehe Anlage


Begründung:

Im Schlussbericht zur Drucksache VIII-1140 nimmt das Bezirksamt lediglich zur Einhaltung der Fristen aus § 68 GO BVV Pankow und damit äerst selektiv Stellung. Bedauerlicherweise ist der Schlussbericht ein Paradebeispiel, wie z. T. mit der als lästig empfundenen Pflicht der Bearbeitung Kleiner Anfragen und Drucksachen der BVV umgegangen wird. Es wird leider völlig offengelassen, ob und wie zukünftig dem Ersuchen der BVV Pankow in den weiteren Punkten zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beantwortung Kleiner Anfragen entsprochen werden soll, vermutlich um eine qualitative Bindungswirkung zu verhindern. Insofern kann die BVV aufgrund der nur teilweisen Erledigung des Antragsgegenstandes den gefassten Schlussbericht nicht akzeptieren.

In Anerkennung um das stete, unablässige Ringen des Bezirksamts um die Einhaltung der Fristen zur Beantwortung Kleiner Anfragen, sind darüber hinaus aber auch die offengelassenen Punkte zu klären, um dem Anliegen der BVV Pankow entsprechen zu können. Motivierend soll hier auch der Hinweis wirken, dass eine von vornherein vollumfängliche und den jeweiligen Anfragen- bzw. Antragsgegenstand angemessen berücksichtigende Berichterstattung, Nachfragen in Form weiterer, erneuter Kleiner Anfragen oder ergänzender Anträge vermeidet und somit dem Bezirksamt zusätzliche Mehrarbeit erspart.

 
 

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