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Drucksache - VIII-1408
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siehe Anlage Begründung:Im Schlussbericht zur Drucksache VIII-1140 nimmt das Bezirksamt lediglich zur Einhaltung der Fristen aus § 68 GO BVV Pankow und damit äußerst selektiv Stellung. Bedauerlicherweise ist der Schlussbericht ein Paradebeispiel, wie z. T. mit der als lästig empfundenen Pflicht der Bearbeitung Kleiner Anfragen und Drucksachen der BVV umgegangen wird. Es wird leider völlig offengelassen, ob und wie zukünftig dem Ersuchen der BVV Pankow in den weiteren Punkten zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beantwortung Kleiner Anfragen entsprochen werden soll, vermutlich um eine qualitative Bindungswirkung zu verhindern. Insofern kann die BVV aufgrund der nur teilweisen Erledigung des Antragsgegenstandes den gefassten Schlussbericht nicht akzeptieren. In Anerkennung um das stete, unablässige Ringen des Bezirksamts um die Einhaltung der Fristen zur Beantwortung Kleiner Anfragen, sind darüber hinaus aber auch die offengelassenen Punkte zu klären, um dem Anliegen der BVV Pankow entsprechen zu können. Motivierend soll hier auch der Hinweis wirken, dass eine von vornherein vollumfängliche und den jeweiligen Anfragen- bzw. Antragsgegenstand angemessen berücksichtigende Berichterstattung, Nachfragen in Form weiterer, erneuter Kleiner Anfragen oder ergänzender Anträge vermeidet und somit dem Bezirksamt zusätzliche Mehrarbeit erspart. |
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