Drucksache - VIII-1401  

 
 
Betreff: Garten- und Grünflächen am Angerweg sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 39. BVV am 24.2.2021
2. Ausfertigung Antrag Linke und SPD 39. BVV am 24.02.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 41. BVV am 05.05.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 43. BVV am 01.09.2021
VzK§13BezVG BA, SB 4.BVV am 16.02.2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-1401

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Garten- und Grünflächen am Angerweg sichern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1401

„Die BVV ersucht das Bezirksamt, die derzeit ungepflegte Fläche zwischen Angerweg und Nordendstraße ihrer im FNP von Berlin festgehaltenen planungsrechtlichen Ausweisung als Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingarten zuzuführen. Im Dialog mit den Eigentümer*innen ist dafür ein Konzept zu entwickeln, mit dem die Fläche als öffentliche Grünfläche genutzt werden kann. In der Konzeptentwicklung sollen die kleingärtnerische Nutzung und die Entwicklung eines Gemeinschafts­gartens einen besonderen Schwerpunkt bilden. Die Erforderlichkeit der Sicherung über einen Bebauungsplan ist im Zusammenhang mit den benachbarten Klein­gartenanlagen zu prüfen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die brachliegende Fläche sowie das im Osten angrenzende benachbarte Areal der Kleingartenanlagen („Am Anger“ u. A.) wird derzeit rechtsunverbindlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zugeordnet. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist es als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dargestellt.

Aufgrund der ungefährdeten Situation der bestehenden Kleingartenanlagen ist ein Erfordernis für das Aufstellen eines oder mehrerer Sicherungs-Bebauungspläne mit dem Entwicklungsziel „Kleingartenanlage“ derzeit nicht erkennbar. Die ablehnende Haltung der Eigentümer des im Westen brachliegenden Bereiches zu grünen Entwicklungszielen lässt eine Konzeptentwicklung momentan nicht erfolgsversprechend erscheinen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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