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Drucksache - VIII-1401
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1401 – „Die BVV ersucht das Bezirksamt, die derzeit ungepflegte Fläche zwischen Angerweg und Nordendstraße ihrer im FNP von Berlin festgehaltenen planungsrechtlichen Ausweisung als Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingarten zuzuführen. Im Dialog mit den Eigentümer*innen ist dafür ein Konzept zu entwickeln, mit dem die Fläche als öffentliche Grünfläche genutzt werden kann. In der Konzeptentwicklung sollen die kleingärtnerische Nutzung und die Entwicklung eines Gemeinschaftsgartens einen besonderen Schwerpunkt bilden. Die Erforderlichkeit der Sicherung über einen Bebauungsplan ist im Zusammenhang mit den benachbarten Kleingartenanlagen zu prüfen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die brachliegende Fläche sowie das im Osten angrenzende benachbarte Areal der Kleingartenanlagen („Am Anger“ u. A.) wird derzeit rechtsunverbindlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zugeordnet. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist es als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dargestellt. Aufgrund der ungefährdeten Situation der bestehenden Kleingartenanlagen ist ein Erfordernis für das Aufstellen eines oder mehrerer Sicherungs-Bebauungspläne mit dem Entwicklungsziel „Kleingartenanlage“ derzeit nicht erkennbar. Die ablehnende Haltung der Eigentümer des im Westen brachliegenden Bereiches zu grünen Entwicklungszielen lässt eine Konzeptentwicklung momentan nicht erfolgsversprechend erscheinen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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