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Drucksache - VIII-1323
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Jelbi auch außerhalb des S-Bahnringes |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1323
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe dafür einzusetzen, dass die
Voraussetzungen für die schnelle Einrichtung von Jelbi-Mobilitätsstationen der BVG schnellstmöglich an ausgewählten S-Bahnhöfen im Bezirk Pankow geschaffen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In der 15. KW hat zur Einrichtung von Jelbi-Mobilitätsstationen im Bezirk Pankow ein Sondierungsgespräch in Form einer Videokonferenz stattgefunden. Es wurden verschiedene Standorte diskutiert. Aktuell werden Stationen im Rahmen einer Kofinanzierung durch die SenUVK geplant, die sich in, oder in der Nähe von Entwicklungsgebieten befinden und bei denen wegen des Zuzugs von zukünftigen Bewohner*innen und/oder zusätzlichen Beschäftigten ein hoher Bedarf an dieser Mobilitätsform gesehen wird.
In diesem Zusammenhang wurden über Planungen zu Jelbi-Standorten „Alter Schlachthof/DSTRCT“, bzw. im Umfeld des Bahnhofs Landsberger Allee und des Bahnhofs Buch und hier mit Blick auf die Standorte P+R Parkplatz, oder Parkplatz Moorwiese beraten. Für das Quartier „Am Sandhaus“ wird ein von SenSW beauftragtes Ingenieurbüro ein Mobilitätskonzept erstellen, das Empfehlungen für Mobilitätsangebote beinhalten wird.
Für zukünftige Entwicklungen von Stadtquartieren, wie das Pankower Tor und der Blankenburger Süden wird auch der Parkplatz am Bahnhof Heinersdorf in Planungen mit einbezogen. Aktuell sind die Kofinanzierungen der SenUVK aber nur bis 2025 zugesagt.
Neben den anstehenden Sicherstellungen der Kofinanzierungen (BVG in Abstimmung mit SenUVK) werden in diesem Jahr noch weitere Abstimmungen zu Standorten und Umsetzungen der dann verabredeten Maßnahmen erfolgen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
derzeit nicht ermittelbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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