Drucksache - VIII-1293  

 
 
Betreff: Verträge mit den Berliner Stadtwerken zur Errichtung von PV-Anlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
zeitweiliger Ausschuss zum Klimaschutz in Pankow mitberatender Ausschuss
10.12.2020 
Öffentliche digitale Sitzung des zeitweiligen Ausschusses zum Klimaschutz in Pankow ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
14.01.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 36. BVV am 11.11.2020
Stellungnahme zeitwAKlima
Beschlussempfehlung FinPersIm 39. BVV am 24.02.2021
VzK§13BezVG BA, SB 41. BVV am 05.05.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1293/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verträge mit den Berliner Stadtwerken zur Errichtung von PV-Anlagen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1293/2020.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, Verträge mit den Berliner Stadtwerken zur Errichtung von PV-Anlagen abzuschließen. Dies umfasst einerseits den »Vertrag über die Pacht von Aufdach-Photovoltaik-Anlagen und Betriebsführung« und andererseits den »Nutzungsvertrag Dachflächen«.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat am 13.04. einen Beschluss zum Abschluss eines Vertrages mit den Berliner Stadtwerken gefasst. Das Bezirksamt, hier die SE Facility Management, hat nach intensiven Vorgesprächen und Verhandlungen das „Pankow-Paket“ mit den Berliner Stadtwerken vertraglich abgeschlossen. Hierin enthalten sind 24 Photovoltaikanlagen, auf 21 Schulen und drei Turnhallen (siehe Anlage: Objektliste). Mit der Installation der 24 Anlagen soll zeitnah begonnen werden. Die zu installierende Anlagengröße beträgt ca. 930 kWp und es werden ca. 440.000 kg CO2/a vermieden.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin kommt somit dem Berliner Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) gemäß §§ 3, 6 und 16 zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie dem Ersuchen der BVV unmissverständlich nach. Wie bereits in den Kleinen Anfragen KA-0676/VIII und KA-0820/VIII ausgeführt, hat das Bezirksamt bereits eine Vorreiterrolle eingenommen. Mit dem nunmehr vertraglich abgeschlossenen „Pankow-Paket“ steht das Bezirksamt Pankow nunmehr wieder an der Spitze der Berliner Bezirke im Bereich Ausbau erneuerbarer Energien (insbesondere PV-Anlagen). Bisher haben neun Bezirke die Berliner Stadtwerke mit solchen Solar-Paketen über insgesamt 49 Anlagen beauftragt. Der Bezirk Pankow wird also mit seinen 24 Anlagen die Quote der installierten Anlagen auf öffentlichen Gebäuden maßgeblich steigern.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Im ersten Jahr fallen 141.460 Euro als Ausgaben für die jährliche Pacht an. Dem stehen errechnete Einsparungen von 141.860 Euro bei den jährlichen Bewirtschaftungskosten (Stromkosten) gegenüber (siehe Anhang 1).

Die Einnahmen in den Folgejahren sind nicht exakt prognostizierbar, da sie eine Funktion sind der witterungsabhängigen Leistung der Anlagen, des witterungs- und verhaltensabhängigen Eigenverbrauchs sowie der daraus resultierenden Überschusseinspeisung.

Daneben wird auch die Wirtschaftlichkeit in den Folgejahren von der zukünftigen Entwicklung der Strompreise bestimmt.

Die Einnahmen belaufen sich auf symbolische 24 Euro pro Jahr (1 Euro pro Dach/a).

Bei der Umsetzung der Verträge fallen voraussichtlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von 0,5 VZÄ an, die entweder durch Aufgabenumschichtung innerhalb des bestehenden Personalbestandes zu erbringen oder bei der nächsten Haushaltsplanaufstellung anzumelden sind.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

X

X

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


Anlage: Objektliste

 

 

 
 

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