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Drucksache - VIII-1268
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Kommunales Vorkaufrecht wirksam ausgestalten – prioritäre Durchführung der Prüfverfahren organisatorisch sicherstellen
In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache-Nr.: VIII-1268 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, für alle Vorkaufsrechtsfälle in sozialen Erhaltungsgebieten die Durchführung des erforderlichen Prüfverfahrens technisch und organisatorisch sicherzustellen. Hierzu sollen:
- der personelle Aufbau der Arbeitsgruppe „Bodenverkehr, Vorkaufsrechte“ forciert werden,
- die AG Vorkaufsrecht des Bezirksamts einen verbindlichen Kriterienkatalog erstellen, nachdem alle Vorkaufsfälle systematisch zu prüfen sind,
- insbesondere ein Ablaufplan erarbeitet werden, der eine kontinuierliche personelle Durchführbarkeit mittels einer prioritären amtsinternen Vorrangregelung auch bei erhöhten Fallzahlen sicherstellt (Notfallplan) sowie
- die Erstellung der Verkehrswertgutachten durch den FB Vermessung und externe Sachverständige sichergestellt werden.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Um für alle Vorkaufsrechtsfälle in sozialen Erhaltungsgebieten die Durchführung des erforderlichen Prüfverfahrens technisch und organisatorisch sicherzustellen, ist die Arbeitsgruppe Bodenverkehr des Fachbereiches Stadterneuerung im Stadtentwicklungsamt seit 01.04.2021 personell durch eine weitere Personalstelle aufgestockt worden.
Die Bearbeitung der Prüffälle zum kommunalen Vorkaufsrecht ist seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 - BVerwG 4 C 1.20 – und voraussichtlich bis zu einer Neuregelung des § 26 Nr. 4 BauGB im Rahmen der gegebenen Kapazitäten ohne zusätzliche Maßnahmen zu bewerkstelligen.
Die erfolgreiche Ausübung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten hängt im Wesentlichen von der Neuregelung des gemeindlichen Vorkaufrechts gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB i. V. m § 26 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und der finanziellen Unterstützung der Senatsverwaltung für Finanzen zum Erwerb durch Dritte ab.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Entfällt
Sören Benn |
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