Drucksache - VIII-1268  

 
 
Betreff: Kommunales Vorkaufrecht wirksam ausgestalten – prioritäre Durchführung der Prüfverfahren organisatorisch sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mitberatender Ausschuss
24.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
08.12.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
28.01.2021 
Digitale Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 35. BVV am 30.9.2020
Antrag Fraktionen SPD, Linke 2. Ausfertigung, 35. BVV am 30.9.2020
Stellungnahme StadtGrün
Beschlussempfehlung FinPersIm 39. BVV am 24.02.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 41. BVV am 05.05.2021
VzK §13 BezVG/SB BA 14.BVV am 26.04.2023

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

28.03.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-1268

 

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Kommunales Vorkaufrecht wirksam ausgestalten prioritäre Durchführung der Prüfverfahren organisatorisch sicherstellen

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: VIII-1268

Das Bezirksamt wird ersucht, für alle Vorkaufsrechtsfälle in sozialen Erhaltungsgebieten die Durchführung des erforderlichen Prüfverfahrens technisch und organisatorisch sicherzustellen. Hierzu sollen:

  • der personelle Aufbau der Arbeitsgruppe „Bodenverkehr, Vorkaufsrechte“ forciert werden,
  • die AG Vorkaufsrecht des Bezirksamts einen verbindlichen Kriterienkatalog erstellen, nachdem alle Vorkaufsfälle systematisch zu prüfen sind,
  • insbesondere ein Ablaufplan erarbeitet werden, der eine kontinuierliche personelle Durchführbarkeit mittels einer prioritären amtsinternen Vorrangregelung auch bei erhöhten Fallzahlen sicherstellt (Notfallplan) sowie
  • die Erstellung der Verkehrswertgutachten durch den FB Vermessung und externe Sachverständige sichergestellt werden.“ –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:


Um für alle Vorkaufsrechtsfälle in sozialen Erhaltungsgebieten die Durchführung des erforderlichen Prüfverfahrens technisch und organisatorisch sicherzustellen, ist die Arbeitsgruppe Bodenverkehr des Fachbereiches Stadterneuerung im Stadtentwicklungsamt seit 01.04.2021 personell durch eine weitere Personalstelle aufgestockt worden.

Die Bearbeitung der Prüffälle zum kommunalen Vorkaufsrecht ist seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 - BVerwG 4 C 1.20 und voraussichtlich bis zu einer Neuregelung des § 26 Nr. 4 BauGB im Rahmen der gegebenen Kapazitäten ohne zutzliche Maßnahmen zu bewerkstelligen.

Die erfolgreiche Ausübung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten ngt im Wesentlichen von der Neuregelung des gemeindlichen Vorkaufrechts gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB i. V. m § 26 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und der finanziellen Unterstützung der Senatsverwaltung für Finanzen zum Erwerb durch Dritte ab.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Entfällt

 

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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