Drucksache - VIII-1101  

 
 
Betreff: Hauptstadtzulage auch bei Trägern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
12.03.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KJHA 30. BVV am 04.03.20
Beschlussempfehlung FinPersIm 32. BVV am 13.05.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 34. BVV am 02.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 39. BVV am 24.02.2021
VzK§13BezVG BA, SB 41. BVV am 05.05.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

13.04.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.:VIII-1101

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Hauptstadtzulage auch bei Trägern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 04.03.2020 angenommenen Ersuches der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1101

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die sogenannte Hauptstadtzulage auch bei Trägern finanziert wird, die einen Tarifvertrag haben, der diese Regelung zulässt.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit erstmaligem Schreiben vom 08.06.2020 wurde das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung an die Senatsverwaltung für Finanzen, Herrn Staatsekretär Fréderick Verrycken, mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Nach mehrfacher Mahnung stellte sich heraus, dass die rechtzeitige Antwort der Senatsverwaltung das Bezirksamt Pankow aufgrund eines Büroversehens seinerzeit nicht erreicht hat. Sie liegt nunmehr vor und wird nachfolgend wörtlich zitiert:

Als Hauptstadt der Bundesrepublik steht Berlin - durch die bundesweit einmalige Konzentration von Bundesbehörden im Land - als Arbeitgeber in einem besonderen unmittelbaren Konkurrenzverhältnis zur Ministerialebene des Bundes und auch anderen öffentlichen Arbeitgebern. Sowohl bei der Bindung von Personal, als auch bei der Personalgewinnung besteht für das Land ein Wettbewerbsnachteil, der sich in noch verschärfter Form bei der Gewinnung von Fachkräften in spezialisierten Berufsgruppen zeigt.

Der Gesetzgeber bezweckte mit der Hauptstadtzulage daher, die Attraktivität für eine Tätigkeit beim Land Berlin zu steigern, um dem Personalmangel auf Grund der zunehmend äerst schwierigeren Personalgewinnung in vielen Bereichen der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Berlin, verbunden mit der in den kommenden Jahren erheblichen Steigerung der Ausscheidenszahlen von Dienstkräften aus Altersgründen entgegenzuwirken.

Von daher sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht zum Berliner Landesdienstgehören, nicht Zielgruppe der Hauptstadtzulage.

Freien Trägern bleibt es aufgrund ihrer Tarifautonomie selbstverständlich unbenommen, eigene (auch monetäre) Instrumente zur Anwerbung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu prüfen und anzuwenden.“

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 
 

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