„Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen der landesweiten Strategie zur Begrünung von Gebäuden eine verstärkte Bepflanzung von Häuserdächern und Hausfassaden im Bezirk umzusetzen, von einfachen Kletterpflanzen bis hin zu intensiven Dachlandschaften mit urbaner Landwirtschaft. Erste Maßnahmen und die Planung neuer Kälteinseln, sollten noch in diesem Jahr erfolgen. Bei der Umsetzung sollen u.a. folgende Punkte Berücksichtigung finden und geprüft werden: - Welche öffentlichen Gebäude im Bezirk über Dächer verfügen, die sich für eine Begrünung oder urbane Landwirtschaft eignen. Die öffentlichen Gebäude sollten dahingehend überprüft werden, ob Fassadenbegrünungen möglich sind.
- Eine Prüfung auf Gebäudebegrünung bei allen Neubauten.
- In Zusammenarbeit mit dem Umweltbüro Pankow und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sollen Konzepte, Angebote und Ratgeber (u.a. Hinweise bezüglich der Pflanzenauswahl und der technischen Ausführung) für urbane Landwirtschaft entwickelt werden (z.B.: Betreiben von Imkereien oder die Schaffung eines Obst- oder Gemüsegartens an/auf Pankower Schulen).
- Im Prozess der Bürger*innenbeteiligung bei Bauvorhaben oder Stadtteilvernetzung sollen Anwohnende und Gewerbetreibende gewonnen und eingebunden werden.
- Mit Hauseigentümer*innen sollen unbürokratische und gebührenfreie Vereinbarungen über die Bepflanzung von Häuserdächern und Hausfassaden gefunden werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu Punkt 1: Dieser Punkt wurde bereits mit dem 1. Zwischenbericht grundsätzlich beantwortet. Das Bezirksamt weist hier aber nochmals darauf hin, dass die Gebäude auch speziell im Hinblick auf eine mögliche Begrünung gewartet und unterhalten werden müssen. Hierzu weist das Bezirksamt regelmäßig gegenüber der Landesebene darauf hin, dass für die zwangsläufig damit einhergehenden Pflegearbeiten weder personelle Ausstattung noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Zudem ist auch die Frage der Zuständigkeit (z.B. KLR-Systematik) weiterhin ungeklärt. Zu Punkt 2: Dieser Punkt wurde bereits mit dem 1. Zwischenbericht abschließend beantwortet. Gemäß den Leitlinien für Neubauten erfolgt auch eine Prüfung zur Nutzung von Flachdächern hinsichtlich einer möglichen Begrünung bzw. für die Nutzung als sogenanntes „Gründach“. Inwieweit es jedoch zu sogenannten Zielkonflikten bei der Nutzung von Dachflächen zur Bereitstellung von Flächen für Photovoltaikanlagen und einer Gebäude- bzw. Dachbegrünung führen kann, ist vom Einzelfall abhängig. Derartige Zielkonflikte werden jedoch im Rahmen des Planungsprozesses entsprechend berücksichtigt. Zu Punkt 3: Dieser Punkt wurde bereits mit dem 1. Zwischenbericht grundsätzlich beantwortet. Aufgrund der finanzielle und personellen Ausstattung ist das Umweltbüro Pankow auch weiterhin nicht in der Lage, Konzepte, Angebote und Ratgeber zu den genannten Themen zu erarbeiten. Der Schwerpunkt des Umweltbüros liegt im Angebot von Umweltbildungsangeboten für Kitas und Schulen. Zu Punkt 4: Zu diesem Punkt gibt es gegenwärtig keinen neuen Sachstand. Zu Punkt 5: Zu diesem Punkt gibt es gegenwärtig keinen neuen Sachstand. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass bei Fassadenbegrünungen eine Bepflanzung im öffentlichen Straßenland mit dem Bezirksamt bzw. dem zuständigen Straßenbaulastträger, hier Straßen- und Grünflächenamt, abzustimmen ist. |