Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0667
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Eine Gemeinschaftsschule auf dem ehemaligen Gelände des Kinderkrankenhauses Weißensee |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0667/2018
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht zu prüfen, ob sich das Gelände des ehemaligen Kinderkrankenhauses Weißensee als Standort für eine Gemeinschaftsschule eignet. Bei Eignung für einen Gemeinschaftsschulstandort ist dem Land Berlin ein entsprechendes Nutzungskonzept schnellst möglich vorzulegen und der Standort anzumelden. Bei negativer Prüfung soll das Ergebnis zeitnah dem Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit vorgestellt und begründet werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie im 4. Zwischenbericht bereits ausgeführt, hat das Bezirksamt, hier Stabsstelle Koordination Infrastruktur-Standortentwicklung (KIS) im Auftrag des Schul- und Sportamtes, eine Machbarkeitsstudie (MBS) erstellt. Im Ergebnis hat die MBS ergeben, dass das Grundstück unter Inanspruchnahme der derzeitig vermieteten Fläche (Fressnapf) und im Sinne des Denkmalschutzes für die Realisierung einer Gemeinschaftsschule geeignet ist. Die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung der Gemeinschaftsschule bildet der § 34 (BauGB). Somit ist für die Realisierung kein B-Plan-Verfahren notwendig. Der geplante Schulstandort ist im Investitionsprogramm 2021-2025 des Landes Berlins verankert. Das Projekt kann damit aus Sicht des Bezirksamtes begonnen werden, sobald der Standort einer Baudienststelle durch den Senat zugewiesen wurde. Die aktuelle Situation hat das Bezirksamt bereits mehrfach der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) übermittelt. Das Bezirksamt bemüht sich insbesondere intensiv um die Aufnahme des Projektes in die überbezirkliche Dringlichkeitsliste der TaskForce Schulbau (Neubau-ÜDL). Hierzu wurde SenBJF zuletzt am 10.08.2021 kontaktiert und um entsprechende Unterstützung gebeten. Auf die vorangegangenen Schreiben hatte SenBJF jeweils geantwortet, dass gegenwärtig die Frage der Baudienststelle noch geklärt wird. Ebenfalls noch in Klärung befindet sich die Frage, welchem Vermögensträger das Grundstück bzw. die Liegenschaft, auf dem sich das ehemalige Kinderkrankenhaus Weißensee befindet, zugeordnet wird. Das Grundstück soll zwar aus dem Treuhandvermögen Liegenschafsfonds ausgegliedert werden, eine neue Zuordnung zu einem anderen Vermögens- bzw. Finanzträger ist jedoch aus Ermangelung einer Baudienststelle (s.o.) noch nicht erfolgt. Damit verbleibt die Liegenschaft aktuell in der Zuständigkeit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Das Bezirksamt hat der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) seinerseits bereits mehrfach mitgeteilt, dass eine Neuclusterung des Grundstücks erst nach Klärung der Frage der Baudienststelle erfolgen kann und SenFin deshalb um Unterstützung gegenüber SenBJF gebeten. Wie bereits erwähnt, sind aus Sicht des Bezirksamtes die grundlegenden Fragen durch die MBS geklärt. Die Finanzierung ist grundsätzlich über das I-Programm geklärt. Die Zuordnung zu einer Baudienststelle hat durch den Senat zu erfolgen. Das Bezirksamt wird hier weiterhin eine Klärung einfordern und die BVV im zuständigen Ausschuss unterrichten. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Mit der neuen Gemeinschaftsschule kann das Schulplatzdefizit im Bezirk reduziert werden. Eine wohnortnahe Schulplatzversorgung ist auch Interesse der Pankower Familien.
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
|
| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| X | X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| X | X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |