Das Bezirksamt, hier die SE FM und der Behindertenbeauftragten, hat im Sinne des BVV-Anliegens die öffentlichen Gebäude des Bezirksamtes umfassend geprüft. Im Ergebnis ergibt sich daraus eine Übersicht über die priorisierten Gebäude (siehe Anlage 1) entsprechend der Publikumsverkehre (Leistungsbereiche des Bezirksamtes wie z.B. die Bürgerämter). Insgesamt sechs dieser Gebäude stehen dabei unter Denkmalschutz. Weitergehend wurde, federführend durch den Behindertenbeauftragten, das Fraunhofer Institut „Fokus“ damit beauftragt, einen Kostenrahmen für die jeweiligen Objektstandorte zu ermitteln. Basierend auf den jeweiligen Objektplänen hat das Fraunhofer Institut „Fokus“ am 15.06.2021 eine erste Kostenschätzung mitgeteilt. Demnach würde die Anschaffung und Installation des everGuide Navigationssystems in den 10 priorisierten Standorten auf 74 Etagen Kosten in Höhe von ca. 175 T€ erzeugen. Die angegebenen Kosten gelten allerdings nur bei einer Gesamtbeauftragung aller genannten Objekte. Zusätzlich kämen jährlich Kosten in Höhe von 14 T€ für Lizenzen und technischem Support hinzu. Wie im 6. Zwischenbericht mitgeteilt, ist die Prüfung der Implementierung des Indoor Navigationssystem everGuide im Dienstgebäude in der Grunowstraße in der angestrebten Form aufgrund von denkmalschutzrechtlichen Bedenken negativ ausgefallen. Des Weiteren ist anzumerken, dass die europäische Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung“ voraussichtlich noch im 2. Halbjahr 2021 veröffentlicht wird. Mit 36 Monaten Umsetzungsfrist in nationales Recht werden sich zukünftig weitere bauliche Erfordernisse ergeben. Auch im Rahmen der Umsetzung der EU Richtlinie 2019/882 über die „Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ in nationales Recht bis Juni 2022 werden sich aus Artikel 4 „Barrierefreiheitsanforderungen“ zusätzliche bauliche Maßnahmen ergeben. In beiden Fällen wird die Berücksichtigung von Sehbehinderungen einen Teil ausmachen. Als Fazit der Prüfung kann nunmehr festgestellt werden, dass theoretisch eine Ausstattung von öffentlichen Gebäuden des Bezirksamtes Pankow mit einem Blindenleitsystem möglich ist. Hierzu liegt eine entsprechende Prioritätenliste vor (siehe Anlage). Praktisch sind bei einer Realisierung bei dem überwiegenden Teil der in Frage kommenden Gebäude noch denkmalschutzrechtliche Fragen zu klären. Dies betrifft vor allem besonders publikumsintensive Standorte wie das Rathaus Pankow, den Bürokomplex Fröbelstraße 17, den Standort Berliner Allee 252-260 oder das Gesundheitsamt in der Grunowstraße. Die für eine Umsetzung des Projektes Indoor Navigationssystem everGuide notwendigen Mittel müssten aufgrund des Kostenrahmens in die Investitionsplanung aufgenommen werden. Inwiefern für eine Umsetzung im Haushalt 2022/2023 entsprechende Mittel zur Verfügung werden, kann das Bezirksamt aufgrund der voraussichtlich bis 2022 laufenden Haushaltsberatungen derzeit nicht abschließend beantworten. Aktuell stehen keine Mittel zur Verfügung. Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass auch die Wartung und Anpassung (laufenden Pflege, Dokumentation bei Umzügen, Personaländerungen, etc.) eines Blindenleitsystems mit zusätzlichen Personalkosten verbunden ist. Bei einer flächendeckenden Umsetzung gemäß Prioritätenliste ist hier mindestens 1 Stelle (E 6) anzusetzen. Angesichts des teilweise massiven Sanierungs- und Instandhaltungsstaus der in Frage kommenden Gebäude – so. z. B. im Rathaus Pankow - sollte die Umsetzung eines Blindenleitsystems auch immer im Rahmen einer angestrebten Gesamtsanierung betrachtet werden. Unter Betrachtung verschiedener Zielgruppen sollte die Erhöhung der Barrierefreiheit durch weitere bauliche Maßnahmen, z.B. elektrisch öffnende Türen, Installation von weiteren Aufzügen, begleitet werden. Dadurch kann ein sehr großer Kreis von betroffenen Nutzer:innen angesprochen werden. Zusätzlich werden sich mittelfristig durch die Umsetzung von EU-Normen neue bauliche Erfordernisse ergeben, die bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten die Barrierefreiheit im Allgemeinen, und die Gestaltung für sehbehinderte Personen im Besonderen, beinhalten. Eine zeitliche Abstimmung mit aus den o.g. Vorgaben resultierenden Baumaßnahmen ist dabei zu beachten. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Die Umsetzung der Maßnahmen dient der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch für blinde Menschen oder Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Sören Benn Bezirksbürgermeister | Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Schule, Sport Facility Management und Gesundheit |
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