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Auszug - Bebauungsplan XIX-40i und Bebauungsplan XIX-59 Rahmenplanung Französisch Buchholz
als Gäste: Herr Spath, Frau Becker – Büro Spath & Nagel Herr Spath: Rahmenplanung ist mittelfristige
Entwicklungsstrategie des Bezirks. Im FNP sind noch immer erhebliche
Wachstumspotentiale vorhanden. Es war zu prüfen, was von den bisherigen
Wachstumserwartungen heute noch realistisch ist und was für die Entwicklung der
Infrastruktur daraus folgert. Bevölkerung hat sich gegenüber 1993 auf 10500 Einw.
verdreifacht. Herr Neumann, Vors. Gewerbeverein Buchholz: Begrüßt die
Erarbeitung der Planung, bezeichnet die verwendeten Daten als handfest. Stellt
fest, dass sich der OT immer unterschiedlicher entwickelt und zwischen dem
alten Ortskern und dem Neubaugebiet wenige Beziehungen bestehen. Herr Brenn, Vors. des Ortsvereins, bedauert, dass im OT
keine weiterführende Schule vorhanden ist. Die Entwicklung der Einwohner, der sozialen Infrastruktur,
der KGA-Entwicklung, der Grüngestaltung wurden dargestellt. Dabei wurden auch
Probleme der Schul- und KITA Standorte diskutiert. Unterschiedlicher Zeitrahmen
der Schulentwicklungsplanung und der Rahmenplanung (bis 2025) Bei KGA folgt
die Planung dem KGA Entwicklungskonzept. Die Entwicklung der Grünflächen fällt
entsprechend der sich nicht so schnell entwickelnden Einwohnerzahlen und der
angespannten Haushaltslage, geringer aus als in vorhergehenden Planungen. Weitere Verfahrensweise: Aktualisierung mit den
Fachabteilungen vereinbart. Tendenzen im Umgang mit den B–Plänen im Bereich der
Rahmenplanung: ·
die festgesetzten B-Pläne bleiben wie gehabt; ·
die B-Pläne XIX-8, XIX-40k, XIX- 59 und XIX-60
sollen weiterentwickelt werden , SP – Verkehrsknoten; ·
die B-Pläne im Ortskern XIX-41 und XIX-42 sollen
weitergeführt werden; ·
die B-Pläne XIX-48, XIX-48a und XIX-15 sollen
erst bei Investitionsbedarf weitergeführt werden; ·
die B-Pläne XIX-40c2, XIX-43b und XIX-44 sollen
eingestellt werden; ·
zu den B-Plänen XIX-40i und XIX – 59 nicht
abschließend befunden Es wird
folgender Beschluss gefasst: Das
Bezirksamt wird ersucht, 1. den festgesetzten Bebauungsplan XIX-40i
umgehend so zu ändern, dass die Grundstücke Triftstraße 17, 19 und 21 sowie das
Grundstück Jean-Callas-Weg Nr. 4 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes
entlassen werden. 2. den noch nicht festgesetzten Bebauungsplan
XIX-59 ebenfalls umgehend so zu ändern, dass die Teile der Grundstücke
Triftstraße 19 und 21 sich nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
befinden. |
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