Auszug - Bebauungsplan XIX-40i und Bebauungsplan XIX-59 Rahmenplanung Französisch Buchholz  

 
 
außerordentliche Tagung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: außerordentliche Tagung
V-0539 Bebauungsplan XIX-40i und Bebauungsplan XIX-59
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSAusschuss Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

als Gäste: Herr Spath, Frau Becker – Büro Spath & Nagel

als Gäste: Herr Spath, Frau Becker – Büro Spath & Nagel

Herr Spath: Rahmenplanung ist mittelfristige Entwicklungsstrategie des Bezirks. Im FNP sind noch immer erhebliche Wachstumspotentiale vorhanden. Es war zu prüfen, was von den bisherigen Wachstumserwartungen heute noch realistisch ist und was für die Entwicklung der Infrastruktur daraus folgert.

Bevölkerung hat sich gegenüber 1993 auf 10500 Einw. verdreifacht.

Herr Neumann, Vors. Gewerbeverein Buchholz: Begrüßt die Erarbeitung der Planung, be­zeichnet die verwendeten Daten als handfest. Stellt fest, dass sich der OT immer unter­schiedlicher entwickelt und zwischen dem alten Ortskern und dem Neubaugebiet wenige Beziehungen bestehen.

Herr Brenn, Vors. des Ortsvereins, bedauert, dass im OT keine weiterführende Schule vor­handen ist.

Die Entwicklung der Einwohner, der sozialen Infrastruktur, der KGA-Entwicklung, der Grün­gestaltung wurden dargestellt. Dabei wurden auch Probleme der Schul- und KITA Standorte diskutiert. Unterschiedlicher Zeitrahmen der Schulentwicklungsplanung und der Rahmenpla­nung (bis 2025) Bei KGA folgt die Planung dem KGA Entwicklungskonzept. Die Entwicklung der Grünflächen fällt entsprechend der sich nicht so schnell entwickelnden Einwohnerzahlen und der angespannten Haushaltslage, geringer aus als in vorhergehenden Planungen.

Weitere Verfahrensweise: Aktualisierung mit den Fachabteilungen vereinbart.

Tendenzen im Umgang mit den B–Plänen im Bereich der Rahmenplanung:

·         die festgesetzten B-Pläne bleiben wie gehabt;

·         die B-Pläne XIX-8, XIX-40k, XIX- 59 und XIX-60 sollen weiterentwickelt wer­den , SP – Verkehrsknoten;

·         die B-Pläne im Ortskern XIX-41 und XIX-42 sollen weitergeführt werden;

·         die B-Pläne XIX-48, XIX-48a und XIX-15 sollen erst bei Investitionsbedarf wei­tergeführt werden;

·         die B-Pläne XIX-40c2, XIX-43b und XIX-44 sollen eingestellt werden;

·         zu den B-Plänen XIX-40i und XIX – 59 nicht abschließend befunden

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.         den festgesetzten Bebauungsplan XIX-40i umgehend so zu ändern, dass die Grundstücke Triftstraße 17, 19 und 21 sowie das Grundstück Jean-Callas-Weg Nr. 4 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes entlassen werden.

 

2.         den noch nicht festgesetzten Bebauungsplan XIX-59 ebenfalls umgehend so zu ändern, dass die Teile der Grundstücke Triftstraße 19 und 21 sich nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden.

 

 


 
 

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