Drucksache - V-0539  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XIX-40i und Bebauungsplan XIX-59
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSAusschuss Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2003 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
23.10.2003 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen vertagt   
30.09.2004 
außerordentliche Tagung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
04.11.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.12.2004 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin im Ausschuss abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 17.09.03
BE Stadtent/Bauen u. Wohnen, 08.12.04

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

1.         den festgesetzten Bebauungsplan XIX-40i umgehend so zu ändern, dass die Grundstücke Triftstraße 17, 19 und 21 sowie das Grundstück Jean-Callas-Weg Nr. 4 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes entlassen werden.

 

2.         den noch nicht festgesetzten Bebauungsplan XIX-59 ebenfalls umgehend so zu ändern, dass die Teile der Grundstücke Triftstraße 19 und 21 sich nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden.

 

Der Bebauungsplan XIX-40i, in dem der größte Teil der bezeichneten Grundstücksflächen sich befindet, sieht eine großflächige Bebauung mit einem drei bis vier geschossigen Wohngebäude über die Grundstücksgrenzen hinweg vor und ist als “Allgemeines Wohngeb

 

Der Bebauungsplan XIX-40i, in dem der größte Teil der bezeichneten Grundstücksflächen sich befindet, sieht eine großflächige Bebauung mit einem drei bis vier geschossigen Wohngebäude über die Grundstücksgrenzen hinweg vor und ist als ”Allgemeines Wohngebiet” festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird mittels Baukörperfestsetzung durch Baulinien bzw. Baugrenzen bestimmt. Darüber hinaus ist auf den Grundstücken eine Fläche für eine Tiefgarage ausgewiesen.

 

Im Bebauungsplan XIX-59 ist ein kleiner Teil der Grundstücksflächen als Verkehrsfläche vorgesehen.

 

Nach dem nun der weitere Wohnungsbau an diesem Standort auf lange Sicht nicht realisiert wird und die städtebauliche Entwicklung, wie sie in den Bebauungsplänen dargestellt ist, sich nicht weiter vollzieht, ist die Frage berechtigt, ob hier für den Ortsteil und für die betroffenen Grundstücksbesitzer nicht in kürzester Zeit eine neue Lösungen gefunden werden muss.

Mit der Planung und der städtebaulichen Entwicklung in Französisch Buchholz bereiteten sich die Grundstücksbesitzer auf die Räumung und Abfindung ihrer Flächen vor. Nun befinden sie sich in einem festgesetzten Bebauungsplan, wo ihnen weitere Baumaßnahmen, die nicht dem Plan entsprechen, untersagt werden. Auch durch enorme Zunahme des Autoverkehrs in der Triftstraße und aus Altersgründen beabsichtigen sie den Verkauf ihrer Grundstücke, der sich wegen den Festsetzungen sehr schwierig gestaltet. Angebote zur Errichtung einer Tankstelle oder der Bau eines Marktes, die sie bereits erhielten, konnten nicht umgesetzt werden.

 

 
 

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