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Drucksache - V-0539
Das
Bezirksamt wird ersucht, 1. den festgesetzten Bebauungsplan XIX-40i
umgehend so zu ändern, dass die Grundstücke Triftstraße 17, 19 und 21 sowie das
Grundstück Jean-Callas-Weg Nr. 4 aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes
entlassen werden. 2. den noch nicht festgesetzten
Bebauungsplan XIX-59 ebenfalls umgehend so zu ändern, dass die Teile der
Grundstücke Triftstraße 19 und 21 sich nicht mehr im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes befinden. Der
Bebauungsplan XIX-40i, in dem der größte Teil der bezeichneten
Grundstücksflächen sich befindet, sieht eine großflächige Bebauung mit einem
drei bis vier geschossigen Wohngebäude über die Grundstücksgrenzen hinweg vor
und ist als ”Allgemeines Wohngebiet” festgesetzt. Die überbaubare
Grundstücksfläche wird mittels Baukörperfestsetzung durch Baulinien bzw.
Baugrenzen bestimmt. Darüber hinaus ist auf den Grundstücken eine Fläche für
eine Tiefgarage ausgewiesen. Im
Bebauungsplan XIX-59 ist ein kleiner Teil der Grundstücksflächen als
Verkehrsfläche vorgesehen. Nach
dem nun der weitere Wohnungsbau an diesem Standort auf lange Sicht nicht
realisiert wird und die städtebauliche Entwicklung, wie sie in den
Bebauungsplänen dargestellt ist, sich nicht weiter vollzieht, ist die Frage
berechtigt, ob hier für den Ortsteil und für die betroffenen
Grundstücksbesitzer nicht in kürzester Zeit eine neue Lösungen gefunden werden
muss. Mit
der Planung und der städtebaulichen Entwicklung in Französisch Buchholz
bereiteten sich die Grundstücksbesitzer auf die Räumung und Abfindung ihrer
Flächen vor. Nun befinden sie sich in einem festgesetzten Bebauungsplan, wo
ihnen weitere Baumaßnahmen, die nicht dem Plan entsprechen, untersagt werden.
Auch durch enorme Zunahme des Autoverkehrs in der Triftstraße und aus
Altersgründen beabsichtigen sie den Verkauf ihrer Grundstücke, der sich wegen
den Festsetzungen sehr schwierig gestaltet. Angebote zur Errichtung einer
Tankstelle oder der Bau eines Marktes, die sie bereits erhielten, konnten nicht
umgesetzt werden. |
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