Auszug - Mauerstreifen  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 06.11.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0545 Mauerstreifen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ausführungen Frau Profé, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:

Ausführungen Frau Profé, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:

  • Planungen eines Grünzuges vom Nassen Dreieck bis in den Nord-Westen ist Planungsgegenstand. Im wesentlichen in fünf B-Plänen in der 90èr Jahren eingeleitet worden.
  • Zurzeit läuft das Projekt zur Kennzeichnung des „Mauerweges“ rund um das ehemalige Westberlin. Wegeverbindungen sollen geschlossen, Ausschilde­rung vorgenommen werden. Wird von Senatswirtschaftsverwaltung  ( später benannte sie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) aus GA-Mitteln ge­fördert.( Im Bereich Esplanade/Grünthaler Straße wird derzeit gebaut) Für die­ses Projekt ist ein Grunderwerb nicht vorgesehen.
  • Planungsziele sind trotz notwendigen Flächenankaufs über eine Reduzierung der Flächen und die Nutzung von Mitteln aus Vorhaben mit Eingriffen in Natur und Umwelt  schrittweise realisierbar.

 

BstR Herr Köhne:

  • B-Pläne wurden ob ihrer Realisierbarkeit überprüft. Das Amt vertritt die Auf­fassung aus den B-Plänen auszusteigen, obwohl sie wünschenswert und be­gründbar sind. Aber ohne Geld?
  • Bei der OFD wurde nachgefragt ob Geh- und Fahrrechte eingeräumt werden können. Die OFD musste diese Möglichkeit verneinen, verwies aber auf be­stehende Kaufmöglichkeiten.

Frau Profé zur Position der OFD befragt:

  • Senatsverwaltung hatte ebenfalls Kontakt zur OFD. Dabei sprach OFD von fehlendem Ermessensspielraum im Rahmen der Gesetzeslage.

 

Weitere Fragen aus der Diskussion:

  • Betrifft die Streckenführung von Bornholmer Straße bis ins Land Brandenburg vorwiegend private Flächen?
  • Warum sind keine Mittel für den Erwerb von Nutzungs-Wegerechten einge­stellt?

Frau Profé:

  • FNP hat weiterhin Bestand. Aus fachlicher Sicht ist es vernünftig aus der In­nenstadt heraus eine durchgehende Wege/Grünverbindung in das Umland zu schaffen.
  • AHB hat keinen detaillierten Beschluss zum Mauerweg gefasst.  Es geht um die Schaffung der Wegeverbindung und ihrer Kennzeichnung.

 

Weitere Verordnete wollten wissen, ob mit einer weiteren  Bebauung des Mauer­streifens zu rechnen ist.

Dazu Herr Lippolt,Stapla:

  • Schon im Februar 1999, befand der Senat, dass auch der Mauerstreifen nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die in Ansätzen vorhandene Bebauung ist nur noch nicht weiter fortgeschritten, da die Grundstücke vielfach nicht erschlos­sen sind und sich damit eine Bebauung ausschließt. Wo eine Erschließung vorhanden ist wären weitere Anträge nicht zu versagen.

 

BzStR Herr Federlein:

  • Berlin ist bisher nicht bereit die an vielen Stellen bis 1961 vorhandene Infra­struktur wieder herzustellen.

 

In Bezug auf die Wegeführung im Bereich der Brehmestraße im OT Pankow wird mehrfach gefordert, die geplante Wegeführung zwischen den Miethäusern und dem Bahndamm nicht weiter zu verfolgen, sondern den Mauerweg auf der Brehmestraße verlaufen zu lassen.

 

Frau Profé wie Herr Köhne stellten die Planungen als längerfristige Zielstellungen dar, die erst in erheblichen Zeiträumen realisiert werden können. Frau Profé führte weiter aus, dass im Moment nicht die Notwendigkeit besteht die planerischen Ziel­stellungen aufzugeben. Es wird noch immer von der Möglichkeit einer sukzessiven Realisierung ausgegangen.

 

Herr  Mindrup schlägt vor, dass ein Gespräch mit der OFD gesucht wird und in des­sen Ergebnis, wie im Ergebnis der heutigen Diskussion/Information, ein neuer Antrag formuliert wird, der sich sicher nicht nur an das BA richten kann. Dem wurde zuge­stimmt.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 


 
 

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