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Drucksache - V-0545
- Siehe Anlage - Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache - Nr.:
in Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0545 / 03 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Mauerstreifen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 31. Sitzung am 23.3.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksachenummer: V – 0545 / 03 -
1. alle
Möglichkeiten zu prüfen, die einen durchgehenden Grünzug entlang des ehemaligen
Mauerverlaufs im Bezirk sichern, 2. insbesondere
ist die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „Mauergrünzug“ im Bereich
des ehemaligen Mauerstreifens zu unterstützen und die zuständige Senatsverwaltung
aufzufordern, das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen. 3. Bei
Planungen für den Mauerstreifen sollen die Aussagen wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: zu 1. Das Amt für Umwelt und Natur hat die Eigentumsverhältnisse im Bereich des ehemaligen Mauerstreifens detailliert erfasst. Insbesondere in den Bereichen Wilhelmsruh, Schönholz und Pankow befinden sich zahlreiche Flurstücke nicht im Besitz des Landes Berlin. Ein Erwerb dieser Grundstücke durch das Land Berlin ist wegen der angespannten Haushaltslage auf absehbare Zeit nicht möglich. Somit ist die Herstellung bzw. Sicherung eines durchgehend begehbaren Grünzuges entlang des Mauerstreifens derzeit nicht möglich. Das Bezirksamt hatte sich bereits im Mai 2003 an die Oberfinanzdirektion (OFD) gewandt, um als Minimalvariante zumindest Geh- und Fahrrechte auf den derzeit bundeseigenen Grundstücken im ehemaligen Mauerstreifen für das Land Berlin zu erhalten. Die OFD erklärte, dass die Einräumung der gewünschten Geh- und Fahrrechte nach den Regelungen des Gesetzes über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken (MauerG) nicht möglich sei. Es bestünde jedoch die Möglichkeit, die Flächen zum vollen Wert an das Land Berlin zu veräußern. Das Bezirksamt sieht keine Möglichkeit, in den Besitz weiterer Grundstücke im Bereich des ehemaligen Mauerverlaufs zu gelangen, um auf diese Weise einen durchgehenden Grünzug zu sichern. zu 2. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung lässt derzeit eine Studie „Der Mauergrünzug: Vom Mauerpark zum Naturpark“ erarbeiten. Im Rahmen der Studie sollen die Möglichkeit einer dauerhaften Erhaltung des ehemaligen Mauerstreifens untersucht sowie ggf. Vorschläge für eine extensive und kostensparende Pflege aufgezeigt werden. Ziel der Studie ist die Unterschutzstellung des Mauergrünzuges als Landschaftsschutzgebiet gemäß § 20 des Berliner Naturschutzgesetzes. Das Bezirksamt unterstützt dieses Vorhaben. Deshalb hat sich das Amt für Umwelt und Natur dafür eingesetzt, dass alle Grundstücke, die im Mauergrünzug liegen und sich im Besitz des Landes Berlin befinden, vor dem Hintergrund der aktuellen Übertragung von Grundstücken an den Liegenschaftsfonds Berlin nicht an diesen abgegeben werden. zu 3. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen hat der ehemalige Mauerstreifen eine besondere Bedeutung als Biotopverbund und als klimatisch wirksame Verbindung. Das Bezirksamt Pankow wird bei Planungen für den ehemaligen Mauerstreifen weiterhin die Aussagen des Landesprogramms (LAPRO) mit den Entwicklungszielen Grün- und Freifläche, Vorranggebiet für Klimaschutz, Biotop- und Artenschutz sowie Freizeit und Erholung und die Festlegungen des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Ziel der Ausweisung als Freifläche / Grünfläche berücksichtigen. Wir bitten, die o.g. Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder- und Familienverträglichkeit Nicht betroffen Burkhard Kleinert Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste |
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