Auszug - Überleitung von Hortplätzen an Schulen  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Schule und Sport Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 14.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 9, Raum 411
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0710 Überleitung von Hortplätzen an Schulen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Schule und Sport
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Jugendhilfeausschuss mit einem Stimmverhältnis von 4/5/4 die Ablehnung des Antrags empfohl

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Jugendhilfeausschuss mit einem Stimmverhältnis von 4/5/4 die Ablehnung des Antrags empfohlen habe und verliest den Text der Drucksache.

Frau Schmitt erklärt, dass der Jugendhilfeausschuss den Antrag insbesondere wegen des bereits gut laufenden Prozesses abgelehnt habe. Eine Debatte zur Qualität sei unabhängig vom Umstrukturierungsprozess zu führen. Sie erklärt, dass die PDS-Fraktion den Antrag ablehnen werde. Frau Keil berichtet zum Verfahrensstand der im Antrag genannten Punkte. Herr Dr. Leupold empfiehlt der einreichenden Fraktion, den Antrag zurückzuziehen. Frau Schnur kündigt an, dieses Ansinnen ihrer Fraktion vorzutragen. Daraufhin wird die Beratung vertagt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.

 

Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :

 

  • das Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen KiTa – Standard entsprechen,
  • die Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch geeignete Begleitung und Beratung,
  • das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
  • Klärung der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu stellenden finanziellen Mittel

 

 


 
 

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