Drucksache - V-0710  

 
 
Betreff: Überleitung von Hortplätzen an Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Schule und Sport
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Kinder- und Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.08.2004 
42. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vertagt   
07.09.2004 
43. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses    
Kinder- und Jugendhilfeausschuss Vorberatung
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
01.06.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vertagt     
14.09.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vertagt   
23.11.2004 
27. Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.12.2004 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Bündnis 90/Gr., 23. Tagung 12.05.2004
BE Schule/Sport, 28. Tagung, 08.12.2004

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen und Rektoren der Grundschulen den Üb

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten.

 

Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :

 

  • das Hortangebot in bzw. an den Grundschulen sollte mindestens dem bisherigen KiTa – Standard entsprechen,
  • die Sicherung einer hohen Angebotsqualität der künftigen Hortbetreuung durch geeignete Begleitung und Beratung,
  • das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,
  • Klärung der Verwaltung der für die Hortangebote den Schulen zur Verfügung zu stellenden finanziellen Mittel

 

Abstimmungsergebnis im Ausschuss: 1 ja, 10 nein, 0 Enthaltungen

 

 

Es wurde über den Ursprungsantrag abgestimmt. Dieser wurde mehrheitich abgelehnt.

 

 

 

 

Mit der anstehenden Überleitung des Hort - Betreuungsangebots von den Kindertagesstätten an die Grundschulen wird es auch im Bezirk Pankow eine Reihe von Änderungen sowohl in den Kindertagesstätten als auch in den Grundschulen geben

 

 

 

Begründung des Antrages:

 

 

Mit der anstehenden Überleitung des Hort - Betreuungsangebots von den Kindertagesstätten an die Grundschulen wird es auch im Bezirk Pankow eine Reihe von Änderungen sowohl in den Kindertagesstätten als auch in den Grundschulen geben.

 

Zu beobachten ist, dass dieser Prozess bisher konstruktiv im Bezirk behandelt wird, obwohl eine Reihe von Detailfragen an den Grundschulen noch nicht oder noch nicht abschließend geregelt sind oder in den Grundschulen bekannt sind

 

Der vorliegende Antrag soll anregen, diesen Überleitungsprozess weiter so konstruktiv zu begleiten und die aufgeführten Aspekte  besonders zu berücksichtigen sind, da zu vermuten ist, dass diese Aspekt in unmittelbarer Zukunft eine nicht unwesentliche Rolle spielen werden.

 

 

 

Begründung der Ablehnung des Antrages durch den Ausschuss:

 

Im  Bezirk Pankow ist bereits jetzt der weitaus überwiegende Teil der Hortplätze in den offenen Ganztagesbetrieben an den Grundschulen des Bezirks angesiedelt und deshalb nicht von einer Überleitung betroffen.

Die  im Antrag angegebenen Aspekte sind im wesentlichen gesetzliche Vorgaben und fallen unter die Aufsicht der Senatsschulverwaltung und nicht des Bezirks. Um Qualitätskriterien zu erarbeiten, müsste über die gesetzlichen Vorgaben hinaus tiefer in die Materie eingestiegen werden. Dies soll in einer Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Sport und des Jugendhilfeausschusses im Januar 2005 erfolgen.

 

 

 

 
 

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