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Drucksache - V-0710
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der anstehenden Überleitung von Hortplätzen an die Grundschulen im Bezirk in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Jugend und Schule, dem Landesschulamt und den Rektorinnen und Rektoren der Grundschulen den Überleitungsprozess aktiv zu begleiten. Folgende Aspekte sind dabei besonders zu beachten :
Abstimmungsergebnis im Ausschuss: 1 ja, 10 nein, 0 Enthaltungen Begründung des Antrages: Mit der anstehenden Überleitung des Hort - Betreuungsangebots von den Kindertagesstätten an die Grundschulen wird es auch im Bezirk Pankow eine Reihe von Änderungen sowohl in den Kindertagesstätten als auch in den Grundschulen geben. Zu beobachten ist, dass dieser Prozess bisher konstruktiv im Bezirk behandelt wird, obwohl eine Reihe von Detailfragen an den Grundschulen noch nicht oder noch nicht abschließend geregelt sind oder in den Grundschulen bekannt sind Der vorliegende Antrag soll anregen, diesen Überleitungsprozess weiter so konstruktiv zu begleiten und die aufgeführten Aspekte besonders zu berücksichtigen sind, da zu vermuten ist, dass diese Aspekt in unmittelbarer Zukunft eine nicht unwesentliche Rolle spielen werden. Begründung der Ablehnung des Antrages durch den
Ausschuss: Im Bezirk Pankow ist bereits jetzt der weitaus überwiegende Teil der Hortplätze in den offenen Ganztagesbetrieben an den Grundschulen des Bezirks angesiedelt und deshalb nicht von einer Überleitung betroffen. Die im Antrag angegebenen Aspekte sind im wesentlichen gesetzliche Vorgaben und fallen unter die Aufsicht der Senatsschulverwaltung und nicht des Bezirks. Um Qualitätskriterien zu erarbeiten, müsste über die gesetzlichen Vorgaben hinaus tiefer in die Materie eingestiegen werden. Dies soll in einer Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Sport und des Jugendhilfeausschusses im Januar 2005 erfolgen. |
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