Auszug - Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 für den Bezirk Pankow (einschließlich Vorbericht, Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung sowie Stellenplan)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 07.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:00 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
IX-0707 Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 für den Bezirk Pankow (einschließlich Vorbericht, Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung sowie Stellenplan)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Herr BVO Schlüter weist darauf hin, dass vorab eine Vorlage für eine Beschlussempfehlung verschickt wurde, die auch als Tischvorlage herumgereicht wird.

Frau Tietje führt in den Entwurf des Doppelhaushalts ein. Sie erläutert, dass vom Senat durch die Fortschreibung der Globalsumme im Juli für die Jahre 2024/2025 zusätzlich 100 Mio.€ pro Haushaltsjahr für die Bezirke zur Verfügung gestellt wurden. Die Hälfte davon ist allerdings vom Senat bereits für die Umsetzung von gewissen Maßnahmen festgelegt. Die Fortschreibung der Globalsumme mündete im Bezirk in zwei Nachschiebelisten vom 20.08. und vom 05.09.2023. Die erste ist weitgehend technisch (Anpassung von Entgelten, Anpassungen gemäß Vorgaben des Senats) und betrifft den Jugendbereich nur in kleinen Teilen. Punkte im Bereich der vorschulischen Sprachförderung, im Kita-Sektor und Entgeltfortschreibungen im Jugendamt sind enthalten. Die Verteilung zusätzlicher Personalstellen wurde in der ersten Nachschiebeliste noch nicht vorgenommen; das ist mit der zweiten Nachschiebeliste geschehen. Das Jugendamt wurde jedoch mit keiner zusätzlichen Stelle berücksichtigt. Nur die Koordinationsstelle für Kinder- und Familienarmut wurde vorgesehen, gehört aber nicht zum Jugendamt. Genauso wurde zwar eine Ämterkoordinationsstelle für die Kinderfreundliche Kommune geschaffen (Kapitel 3308, Titel 22801), die aber ebenfalls nicht zum Jugendamt gehört. Frau BzStR Tietje benennt diese Entscheidung als Problem. Eigentlich habe es eine Verständigung gegeben, nach der das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro mit zwei Stellen eingerichtet werden sollte. Außerdem hat das Jugendamt drei Stellen als sehr dringlichen Bedarf angemeldet: eine im Fachdienst 2 zur Umsetzung der Vormundschaftsreform und jeweils eine im RSD Nord und in der Erziehungs- und Familienberatung Nord, um der derzeit sehr schwierigen Kinderschutzsituation in Buch zu begegnen. Diese Stellen sind somit im Haushaltsplanentwurf nicht eingestellt. Des Weiteren beinhaltet die zweite Nachschiebeliste auch politische Schwerpunktsetzungen für zusätzliche Sachleistungen und Zuwendungen. Das Straßen- und Grünflächenamt soll außerdem mehr Geld für die Unterhaltung von Schulhöfen bekommen. Jugend und Familie wurden auch hier nicht berücksichtigt.

Frau BVO Bigos äert sich sehr kritisch über die Nachschiebelisten, da es zuvor noch nie vorgekommen sei, dass ein Amt bei der Stellenvergabe gar nicht berücksichtigt wurde. Angesichts der Situation im Jugendamt und der hohen Anzahl von Kinderschutzfällen, die das Amt bewältigen muss, sei das nicht nachzuvollziehen. Frau Tietje betont, dass die beantragten Stellen dringend nötig seien.

Im Anschluss an die Einführung wurden die Kapitel des Einzelplans 40 einzeln aufgerufen. Es werden im Folgenden nur die Titel aufgeführt, zu denen Fragen gestellt bzw. Anmerkungen gemacht wurden:

Kapitel 4010, Titel 67161: Das Ist 2022 ist höher als der Ansatz 24/25, das könnte zu Kürzungen führen. Es gibt aber durch das Familienfördergesetz Vorgaben. Die Senatsverwaltung erwartet deswegen eine Umsetzung der zusätzlichen Mittel für die Familienförderung. Von den Bezirken wird erwartet, den Aufwuchs bei der tariflichen Bezahlung und den Ausbau der Angebote zu verstetigen. Der Titel müsste daher eigentlich höher ausgestattet werden. Man könnte sich an der Antragslage orientieren.

Kapitel 4011: Frau Tietje erklärt einleitend, dass auch das Ist 2022 des Titels 68425 deutlich über dem neuen Ansatz für 24/25 liegt, weil darin u.a. die zusätzlichen Tarifmittel des Tarifmittelrechners nicht enthalten sind. Für das laufende Jahr können zwar wieder Anträge über den Tarifmittelrechner gestellt werden. Die Mittel für 2022 hat der Senat aber den Bezirken zur Verstetigung zusätzlich zugewiesen, eine Umsetzung im Bezirkshaushalt erfolgte nicht. Daher befindet sich in diesem Titel de facto eine Unterdeckung, die zu Kürzungen bei der Kinder- und Jugendarbeit führen kann. Diese Unterdeckung wird mit mindestens 239.000€ pro Jahr beziffert.

Auf Nachfrage: Weshalb finden sich keine Stellen für die Verfahrenslotsen nach §10b SGB VIII im Stellenplan?

Die Verfahrenslotsen werden über ein gesondertes Programm des Landes den Bezirken zur Verfügung gestellt, allerdings erst ab dem 01.01.2025 mit einer Stelle pro Bezirk. Wie sich das mit der gesetzlichen Verpflichtung, Verfahrenslotsen ab dem 01.01.2024 im Jugendamt zur Verfügung zu stellen, verträgt, wird senatsintern noch geklärt.

Kapitel 4042: Wie im Kapitel 4015 besteht hier ein Haushaltsrisiko durch eine Unterdeckung. Das Haushaltsrisiko ist auf 2,9 Mio. € zu beziffern.


 
 

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